Ist es rechtens das in der Mietaufstellung die Miete für Monate als Soll angerechnet wird obwohl die

Hallo…

Ich habe die Kündigung meiner Wohnung bekommen mit einer Aufstellung meiner Mietzahlungen.Nun wird in der Kostenaufstellung die Miete vom 01.01.2010-31.12.2010 schon als Soll angerechnet.Meine Frage ist nun ob es erlaubt ist Miete die noch garnicht fällig ist als Soll anzurechnen?

Vielen Dank im Vorraus.

Gruß Sandra

Ich würde sagen ja, aber ich bin mir hier nicht sicher.
Zu wann ist denn die Kündigung, denn eigentlich sollten die Sollzahlungen nur bis zum Kündigungdatum gehen.
Sorry, aber so tief in dem Thema bin ich nicht.

Hallo Sandra,

soweit bei der Auflistung das Ende der Kündungsfrist nicht überschritten worde, ist dies in Ordnung.
Manche Vermieter verbuchen gleich zu Beginn eines Jahres alle Forderungen, um so einen schnelleren Überblick offener Forderungen zu erhalten.

Viele Grüße, Liane.

Hallo…
zu diesen Thema kann ich gar nichts sagen !

MfG.
Anne

Ich habe die Kündigung meiner Wohnung bekommen mit einer
Aufstellung meiner Mietzahlungen.Nun wird in der
Kostenaufstellung die Miete vom 01.01.2010-31.12.2010 schon
als Soll angerechnet.Meine Frage ist nun ob es erlaubt ist
Miete die noch garnicht fällig ist als Soll anzurechnen?

Vielen Dank im Vorraus.

Gruß Sandra

Liebe Sandra,
der ersten Antwort stimme ich zu aber mit Einschränkung. Es ist richtig, dass du zur Zahlung der Miet- und Nebenkosten bis zum Ende des Monats verpflichtet bist, an dem du ausziehst. Beantworte doch bitte die Frage, wann das Mietverhältnis endet, nur dann kann ich dir weiter raten. Im übrigen, auch wenn dir eine Gesamtübersicht gemacht wurde, fällig sind die jeweiligen Zahlungen für Miete, Nebenkosten, Heizkostenvorauszahlung erst zum 1. eines Monats.
Bitte antworte mir also, denn ich möchte dich vor dem Auszug noch auf einiges hinweisen.
Gruß Ingrid

Hallo Sandra,

leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen,dass es korrekt ist, Miete die noch nicht fällig ist, als Soll anzurechnen.
Ab gesehen davon, ist dir zum 31.12.2010 gekündigt worden oder musst du früher raus?!
Liebe Grüße
Heike

Liebe Sandra,

ich schliesse mich Ingrid im Großen und Ganzen an.
Meiner Meinung nach bist Du nur verpflichtet, die
Miete bis zur Kündigungsfrist zu zahlen … warum
solltest Du auch zahlen, wenn Du die Wohnung nicht
mehr bewohnst?
Es sei denn, der Vermieter verlangt Reparaturkosten,
oder möchte anderweitig irgendwelche Kosten von Dir
zurückhaben. Ist das so, dann muss er Dir das
gesondert in Schriftform mitteilen.

Viele Grüße

:wink:

Kündigunsfrist ist der 15.07.2010 und die Mietschulden wurden bis 31.12.2010 als Soll mit angerechnet obwohl es erst der 7.Monat ist und nicht der 12.

MFG

Ich muss eher raus…

Hallo Sandra,
also kann schon mal die Miete nicht bis zum 31.12.2010 angrechnet werden, sondern nur bis zum Kündigungszreitpunkt.
Wenn du die Möglichkeit hast, erkundige dich doch mal bei einem Mieterverein o. öffentliche Rechtsauskunft.
Liebe Grüße Heike

Ich muss eher raus…

Hallo Sandra,

leider kann ich hier zu keine Angaben machen da ich mich in solchen Dingen nicht auskenne

> --Hallo Sandra,
wie lange hast Du denn da gewohnt? Es kann meines Erachtens nur der Mietzins erhoben werden für die Regulehre Mietzeit. Zbs. 3 Monate Kündigungsfrist: Für die 3 Monate ist noch Miete zuzahlen, auch wenn Du vorher ausziehst.
Gruß Stefan

1 1/2 Jahre wohne ich nun hier