Hallo…
Ich habe die Kündigung meiner Wohnung bekommen mit einer Aufstellung meiner Mietzahlungen.Nun wird in der Kostenaufstellung die Miete vom 01.01.2010-31.12.2010 schon als Soll angerechnet.Meine Frage ist nun ob es erlaubt ist Miete die noch garnicht fällig ist als Soll anzurechnen?
Vielen Dank im Vorraus.
Gruß Sandra