Hallo!
Frage: Wenn ein Kunde eine Ware (die letzte Packung Milch im
Regal) in seinen Einkaufwagen legt, ist er dann schon
Besitzer? Und nur das Geld schuldig?
Ja, wenn ich das wüsste.
Der Markt hat die Ware angeboten und mit einem Preis ausgezeichnet, hat also seine Willenserklärung abgegeben. Aber hat auch der Kunde seine Willenserklärung abgegeben? Genügt das Hineinlegen in den Wagen als schlüssige Handlung und damit als Willenserklärung?
Was ist, wenn er die Flasche wieder aus dem Wagen herausnimmt?
Grüße
Andreas