Jungs, schwärmen, verliebt sein

sind falscher als das Geld,

mit ihrem Lieben.

(Altes deutsches Volkslied)


Moin Häuptling,
immer erfreulich von dir zu hören.

Gruß, Nemo.

Suche mal im Netz nach dem Ratgeber: ‚Frauen nutzen - aber richtig!‘

Wenn er ein Jahr älter ist, darf er, nach Gesetz, noch nicht
mal mehr mit ihr vögeln, also, was solls?

Was für ein Schwachsinn, wenn man keine Ahnung hat einfach mal …

Der Pelm

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Was heißt hier Schwachsinn?

Sollte sie dann noch keine 16 sein, wenn er 18 ist, und jemand hat etwas vorzuwenden, kann das durchaus zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Aber was red ich da, du bist doch hier sowieso der klügste von allen.

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Sollte sie dann noch keine 16 sein, wenn er 18 ist, und jemand
hat etwas vorzuwenden, kann das durchaus zu strafrechtlichen
Konsequenzen führen.

Das kannst du mir jetzt sicher auch mit einem Link zu einem Gesetz belegen?

Der Plem

Tip!
StGB §176 ff

Machs dir selber. :smiley:

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Machs dir selber. :smiley:

Schon blöd wenn man so ins Klo greift …

Ein Wikipedia hast du wahrscheinlich selber zu Hause, aber ich hab es trotzdem mal für dich abgetippt:

___

Schutzalter 18 Jahre[Bearbeiten]

Nach der am 30. Oktober 2008 vom Bundestag beschlossenen und am 5. November 2008 in Kraft getretenen[5] Neufassung von § 182 StGB sind sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren dann strafbar, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Die sexuellen Handlungen finden unter Ausnutzung einer Zwangslage statt (Abs. 1). Strafrechtlich verantwortlich ist hier jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.
Die sexuellen Handlungen finden gegen Entgelt statt (Abs. 2). Strafbar macht sich in diesem Fall nur ein mindestens 18 Jahre alter Täter.

___

Es gibt Menschen, denen wirklich alles zuzutrauen ist. Ich würde nicht darauf vertrauen, dass alles so glatt läuft, wie du es uns glauben machen willst.

Dahingestellt sei, inwiefern eine strafrechtliche Behandlung aufgenommen wird, diese verläuft und eine richterliche Entscheidung unter welchen Voraussetzungen gestaltet wird.

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Sollte sie dann noch keine 16 sein, wenn er 18 ist, und jemand
hat etwas vorzuwenden, kann das durchaus zu strafrechtlichen
Konsequenzen führen.

Mir erschließt sich der Sinn dieses Absatzes nicht ganz. Sexuelle Handlungen zwischen zwei Personen im Alter von 16 und 18 Jahren sind ja nun gerade nicht strafbar, wie sich nicht zuletzt aus dem von Dir selbst weiter unten kopierten Text ja ganz offensichtlich ergibt.

nur mittelmäßiges Rückzugsgefecht, alter Mann

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Die sexuellen Handlungen finden unter Ausnutzung einer
Zwangslage statt

Die sexuellen Handlungen finden gegen Entgelt statt

Du mußt schon verstehen was du abtippst!

Der Plem

Du mußt schon verstehen was du abtippst!

Kapierst Du eigentlich jemals etwas von dem, was man Dir schreibt?

Tilli

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Interessant.

http://www.stillebacher.at/satire-zyn/15-frauen-nutz…

http://lifestyle.de.msn.com/liebe-sex/m%C3%A4nner-an…

Suche mal im Netz nach dem Ratgeber: ‚Frauen nutzen - aber
richtig!‘

Kapierst Du eigentlich jemals etwas von dem, was man Dir
schreibt?

Wie meinen?

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html
„Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“

Was verstehst du davon nicht?

Der Plem

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Wo siehst du da einen Rückzug?

Meine Meinung ist exakt die Gleiche wie vorher.

Im Gegentum, wenn ich das UP nochmal lese, von wegen „sehen was in ihm steckt, Schale knacken usw.“ muss ich an mich halten, um nicht ausfallend zu werden.

Wenn sie wenigstens verliebt wäre, würd ichs noch durchgehen lassen. Aber das ist typisch Prinzessin, die sich lediglich beweisen muss, dass sie die Größte ist.

Vorsicht kann ich da nur sagen, allergrößte Vorsicht.
Am Ende darf er noch nicht mal was in sie stecken, während sie sich mit hocherhobenem Haupt der nächsten Beute zuwendet.

Gruß, Nemo.

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QED

Was verstehst du davon nicht?

DU hast nicht verstanden, was DIR gepostet wurde.

Verstehst Du das?

Tilli

Hallo Shawty,

drehe den Spieß einfach um. Sei Du mal ein bißchen arrogant. Zeige ihm die kalte Schulter. Wenn er an Dir interessiert ist, wird er sich um Dich bemühen!

Soltte dies der Fall sein, dann natürlich wieder „zurückschalten“ auf Dein normales, natürliches Verhalten…

Wolfgang

DU hast nicht verstanden, was DIR gepostet wurde.

Dann erklär es mir doch in leicht verständlichen Worten.

DU hast nicht verstanden, was DIR gepostet wurde.

Dann erklär es mir doch in leicht verständlichen Worten.

Toi schreibt doch klar und deutlich: wenn jemand etwas dagegen vorzuwenden hat. Wenn also ein Erziehungsberechtigter einwendet, das die 16jährige noch nicht die nötige geistige Reife hat, dann…

Ebenso können die Eltern ihren Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres den Umgang mit bestimmten Personen verbieten:

http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/familienr…