Käufer stellt nach Privatkauf Gebrauchtwagen Mangel fest

und das Auto ist 6 Jahre alt … . .

Tach,

Das mache ich nicht.
Bin kein Jurist, also kann ich auch keine Rechtsberatung
abgeben.

Okay, du verstösst gegen FAQ1129, weil du sie nicht verstanden
hast. Du kannst auch Rechtsberatung geben ohne Jurist zu sein,
du darfst es nur nicht.

Du kannst mir sicherlich begründen, wo ich hier eine justiziable Rechtsberatung gegeben habe.
Die Einschätzung dieser Dinge hier im Forum ist reichlich eng.

Aber gerne noch einmal explizit: ich gebe hier keine Rechtsberatung ab, habe dies nicht vor und bin dafür auch gar nicht qualifiziert.

Ein Unfallschaden war es nicht, also erledigt.

Könntest du das mal juristisch fundiert belegen?

Das kann man nicht.

Wenn man das nicht kann, warum stellst du dann diese
Behauptung auf?

Weil die TE angab, die Delle stammte nicht von einem Unfall.

Es gibt nur Präzedenzfälle.

In Deutschland gibt es eben die nicht.

Hier nennt man dies „Richterrecht“.
Ändert nichts an der Sache.

Du wirst kein Gesetz finden, in dem steht: „bei einem Kratzer
im Kotflügel ist es kein Unfall, bei einer Beule in der Tür
ist es ein Unfall“.

Na, zumindest das hast du erkannt.

Das hier gerne geforderte Gesetzeszitat existiert nicht. Man
kann sich lediglich entsprechende Urteile zu hunderten um die
Ohren hauen.

Nö, kannst du nicht.

Eine nachgebesserte Beule muss allein deshalb schon nicht
zwingend ein Unfall sein, weil sie z.B. durch das Fallenlassen
einer Kiste Bier entstehen kann.

Den Begriff Unfall hast du also auch nicht verstanden.

Erkläre ihn.

Insofern würde ich persönlich mich hier nicht bnervös machen
lassen, wenn es sich um ein älteres Auto handelt.
Habe ich allerdings ein 2-3 Jahre altes Auto als „top Zustand,
unfallfrei“ verkauft und am hinteren Seitenteil (teuerst
möglicher Bereich) wurde schlecht und großflächig
nachlackiert, es bildet sich sogar Rost, kann die Sache anders
aussehen.
Man muss eben sehen, was ggf. ein Richter entscheidet.

Das hört sich aber irgendwie anders an als wenn du grosszügig
bist gibst du ihm 100 Euro, musst du aber nicht.

Das wäre eben eine lebensnahe Lösung.

Bei einem älteren Fahrzeug, bei dem die eine oder andere
Kampfspur im Laufe der Jahre einfach zu erwarten ist, würde
ich mich anstelle des Verkäufers jedoch nicht allzu sehr
nervös machen lassen.

Wieso wird unfallfrei bei älteren Autos anders definiert?

Man muss als Käufer mehr Blessuren hinnehmen.

Hilfreich wäre es nach wie vor, den gesamten Kaufvertragstext
lesen zu können.

Das ändert doch am vereinbarten unfallfrei auch nichts.

In der Tat könnte im KV stehen: „Fahrzeug ist unfallfrei. Nachlackierungen im Rahmen der Aufgbereitung, insbes. Schaden hinten rechts, Delle durch Bierkiste“.

Kapiert?

M.

Moin,

Du kannst mir sicherlich begründen, wo ich hier eine
justiziable Rechtsberatung gegeben habe.
Die Einschätzung dieser Dinge hier im Forum ist reichlich eng.

Wenn man das nicht kann, warum stellst du dann diese
Behauptung auf?

Weil die TE angab, die Delle stammte nicht von einem Unfall.

Naja, von selbst wird sich das Auto kaum verformt haben.

Es gibt nur Präzedenzfälle.

In Deutschland gibt es eben die nicht.

Hier nennt man dies „Richterrecht“.

Nein, auch das gibt es in Deutschland nicht.

Ändert nichts an der Sache.

Stimmt, immer noch falsch.

Eine nachgebesserte Beule muss allein deshalb schon nicht
zwingend ein Unfall sein, weil sie z.B. durch das Fallenlassen
einer Kiste Bier entstehen kann.

Den Begriff Unfall hast du also auch nicht verstanden.

Erkläre ihn.

Plötzlich eintretendes Ereignis, das zu einem nicht unerheblichen Personen- oder Sachschaden führt.

Das hört sich aber irgendwie anders an als wenn du grosszügig
bist gibst du ihm 100 Euro, musst du aber nicht.

Das wäre eben eine lebensnahe Lösung.

Wenn es ein Unfallschaden war eben nicht. Grundsätzlich war dein Fallbeurteilung einfach falsch.

Wieso wird unfallfrei bei älteren Autos anders definiert?

Man muss als Käufer mehr Blessuren hinnehmen.

Unfallfrei ist nach 1 jahr das gleiche wie nach 15 Jahren.

as ändert doch am vereinbarten unfallfrei auch nichts.

In der Tat könnte im KV stehen: „Fahrzeug ist unfallfrei.
Nachlackierungen im Rahmen der Aufgbereitung, insbes. Schaden
hinten rechts, Delle durch Bierkiste“.

Nach der Fallbeschreibung steht das da auf keinen Fall.

Kapiert?

Nö.

TET

3 Like

Hallo,

und das Auto ist 6 Jahre alt … . .

Das interessiert genau niemanden.
Engelchen hat Dir das Urteil verlinkt. Lesen musst Du selber.

Der Verkäufer hat ein beschädigtes Auto als ‚unfallfrei‘ verkauft um mehr Geld dafür zu bekommen und ist aufgeflogen. Dass sich der Käufer nun damit nicht abfinden will ist doch wohl irgendwie verständlich, findest Du nicht?
Der Verkäufer kann nun versuchen, die Sache zur Zufriedenheit des Käufers zu regeln oder er muss sie halt durchfechten - bis der Richter entscheidet oder der Käufer aufgibt. Was er macht ist ganz allein seine Sache. Nur: hier zu lamentieren bringt genau gar nichts. Genauso wenig wie auf Antworten zu warten, die Dir besser gefallen.
Gruß

2 Like

Hallo,

Eine nachgebesserte Beule muss allein deshalb schon nicht
zwingend ein Unfall sein, weil sie z.B. durch das Fallenlassen
einer Kiste Bier entstehen kann.

Das wäre ebenfalls ein Unfallschaden, wenn auch kein Verkehrsunfallschaden.

Aus Wiki: „Ein Unfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes, zeitlich und örtlich bestimmbares, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person (Körperschaden) oder eine Sache (Sachschaden) einen Schaden erleidet.“

Gruß
vdmaster

Ich würde mich daran orientieren: Auf welchen Preis hättet ihr euch geeinigt, wenn die Beule bekannt gewesen wäre?

Schließlich: Warum solltest du von eurem erwiesenen Irrtum profitieren? Es ist ja doch eher selten, dass Laien bei solch einem Vertrag tatsächlich Risiken einpreisen.

Oh, verdammt, ich meine natürlich nicht „euch“, sondern die „Verkäufer“ >

es wurde definitiv nicht als unfallfrei verkauft, weil man mehr Geld haben wollte . . . . sondern weil man diese kleine Delle definitiv vergessen hat.

Dem Käufer wurde angeboten, dass in der Lackiererei beheben zu lassen, womit er jedoch leider nicht einverstanden ist. Also hat der Verkäufer jetzt 150 EUR angeboten.

Moin!

Eine nachgebesserte Beule muss allein deshalb schon nicht
zwingend ein Unfall sein, weil sie z.B. durch das Fallenlassen
einer Kiste Bier entstehen kann.

Das wäre ebenfalls ein Unfallschaden, wenn auch kein
Verkehrsunfallschaden.

Aus Wiki: „Ein Unfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes,
zeitlich und örtlich bestimmbares, unfreiwilliges und von
außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person
(Körperschaden) oder eine Sache (Sachschaden) einen Schaden
erleidet.“

Diese Definition ist mir bekannt.
Allerdings geht man im Automobilbereich beim Begriff „Unfall“ landläufig davon aus, dass das Fahrzeug irgendwo gegen gefahren, oder ein anderes Fahrzeug gegen es gefahren wurde.

Vielleicht sollte der TE dies gerichtlich klären lassen.
Denn es ist in meinen Augen vollkommener Nonsens, eine nachlackierte Stelle am Fahrzeug generell als „Unfallschaden“ zu klassifizieren.
Wenn ich mit dem Fahrradpedal beim Herausschieben desFahrrads aus der Garage eine kleine Delle mit Kratzer ins Auto „fahre“ und dies dann nach 3 Jahren rostet, woraufhin ich diesen Bereich des Fahrzeuges nachlackieren lasse, ist das KEIN Unfall.

Gruß,
M.

Hallo,

Vielleicht sollte der TE dies gerichtlich klären lassen.

Es ist doch von Engelchen ein Link zum BGH-Urteil angegeben worden, der genau definiert, was ‚unfallfrei‘ bedeutet. Und nun fordest Du den Verkäufer auf, das ganze nochmal zu versuchen?
Das lässt unter anderem folgende Möglichkeiten zu:
a) Du liest nicht gern.
b) Du willst um jeden Preis recht haben. Besonders gern dann, wenn es das Geld anderer Leute kostet und nicht Dein eigenes.
c) Du stellst in jedem Fall Dein Urteil über alle anderen - und seien es noch so entscheidende, ausgewiesene Experten.
d) Du nimmst die Welt um Dich herum nur dann zur Kenntnis, wenn es Dein bereits gebildetes Weltbild bestätigt.

Welche Möglichkeit habe ich übersehen?
Gruß

1 Like

War der Kommentar an mich gerichtet? Dann schreib dies besser dazu, das ist nicht in jedem Modus klar ersichtlich^^

Ich wollte keinesfalls darauf hinaus, dass als unfallfrei verkauft wurde, um mehr Geld herauszuschlagen, solche Spekulationen sind unnötig. Nichtsdestotrotz halte ich diesen Maßstab für sinnvoll: Einfach schauen, worauf man sich geeinigt hätte, wenn allen beteiligten die Beule bewusst gewesen wäre - demnach kann das Angebot des Verkäufers, 150 Euro, durchaus angemessen sein.

es wurde definitiv nicht als unfallfrei verkauft, weil man
mehr Geld haben wollte . . . . sondern weil man diese kleine
Delle definitiv vergessen hat.

Dennoch haftest du für Fehlen einer damit zugesicherten Eigenschaft :open_mouth:

Also
hat der Verkäufer jetzt 150 EUR angeboten.

Und warum weigert man sich hartnäckig, mit Zahlung dieser vergleichsweise geringen Forderung seiner gesetzlichen Nacherfüllungspflicht gem. § 439 BGB nachzukommen?
Legt man es auf einen erheblichen teureren Rechtstreit an, bei dem man der Sachlage nach nur verlieren kann?

G imager761

Ein Unfallschaden war es nicht, also erledigt.

Könntest du das mal juristisch fundiert belegen?

Das kann man nicht. Es gibt nur Präzedenzfälle.
Du wirst kein Gesetz finden, in dem steht: „bei einem Kratzer
im Kotflügel ist es kein Unfall, bei einer Beule in der Tür
ist es ein Unfall“.

Vielmehr hat sich der BGH m. Urteil v. 7. 6. 2006 - VIII ZR 209/05 genau so geäußert: Als „Bagatellschäden“ hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war.

Tatsächlich meint „unfallfrei“ eben nicht „verkehrsunfallfrei“ und eine Beule im Blech ist , zumal ausgespachtelt und neu lackaiert, ein Unfallschaden, keine Bagatelle.

Und wer „unfallfrei“ zusichert, muss dass auch halten, oder eben haften , §§ 434, 439 BGB.

G imager