Kann der Vermieter Kunstrasen auf dem Balkon verbi

Ciao Pittel,

steht denn diesbezüglich was spezielles im Mietvertrag?

Grundsätzlich hast Du den Balkon gemietet und kannst selbst entscheiden was du drauf machst. Wenn hinter ein Schaden entstanden ist, dann bist Du halt für eine unsachgemäße Nutzung haftbar.

Die Noppen allein garantieren nicht unbedingt, dass nix passiert. Sollte bereits ein Vorschaden im Bodenaufbau sein, könnte ein weiteres Problem entstehen. Keinem nützt ein Streiten wer an einem etwailigen Schaden schuld ist.

Ich empfehle den Vermieter davon zu überzeugen, dass der Rasen nix tut und du bemüht bist darauf zu achten, dass ebend nix passiert. Such einen Ausgleich mit ihm.

Viel Erfolg.
g, martin