Hallo,
als erstes sollte Dein Freund ein Umgangsrecht beim GERICHT einklagen. Dabei sollte er zwar auch das Jugendamt einschalten, aber die können dort nur vermitteln.
Damit die Sache beim Gericht schneller geht, eben zeitgleich das Jugendamt kontaktieren und um Vermittlung bei der Umgangsregelung bitten.
Nicht zu lange warten, sonst entfremden sich die Kinder.
Jetzt zur Betreuung durch das älteste Halbgeschwister: wie alt ist dieses? Kann bewiesen werden, dass „ihm die Hand ausrutscht“ und dass es die Kinder einsperrt?
Je nach Alter dieser „Betreuungsperson“ und wenn die Übergriffe eindeutig nachgewiesen werden können, kann es sich (bei der Mutter) um Vernachlässigung der Aufsichtspflicht handeln oder es ist evtl. eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen das älteste Geschwister fällig.
Problem ist wie schon gesagt: man muss es eindeutig nachweisen können, ansonsten geht der Schuss nach hinten los.
Sorgerecht kann theoretisch eingeklagt werden. Dazu muss der Vater aber längere Zeit nach der Geburt der Kinder mit der Mutter zusammen gelebt haben. Ansonsten ist eine solche Klage nur rausgeworfenes Geld, da sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in der Gesetzgebung noch nichts getan hat. Also hier besser die Finger davon lassen, bis die Gesetzeslage eindeutig ist und nicht mehr die Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichtes gilt.
Gruß
Ingrid