Kündigungsfrist für Leiharbeiter

Hey sorry irgendwie hats meine Antwort nicht gesendet erst jetzt

Hallo Michael,

lies dir am besten nochmal deinen Vertrag durch. Dort stehen in die Kündigungsfristen drin. In der Regel sind das in den ersten vier Wochen 2 Tage Kündigungsfrist.

Eine Kündigung eines Arbeitsvertrages auch schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist zulässig, wenn nicht im Arbeitsvertrag selbst etwas anderes vereinbart ist.

Ist die Kündigung auch schon vor Beschäftigungsbeginn zulässig, so gelten die gleichen Fristen wie für die Kündigung nach Antritt des Dienstes. Das heißt, das der Arbeitnehmer mit der für die Probezeit vereinbarten Frist kündigen kann. Liegen Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor, kann auch außerordentlich gekündigt werden.

Also lies deinen Vertrag bitte durch!! Das wird kein Problem sein, mit der Kündigung !

Gruß
Astrid

Hallo MichaelWeber31,

nein, sollte kein Problem sein.

Viele Grüße und viel Spaß bei Ihrem neuen Job,

Paula