Kündigungsfrist in der Probezeit?

Nochmal, weil ich ja an Grunintelligenz glaube
Hi!

ich bin in der Tat etwas irritiert. Ich habe lediglich nach
der Rechtsgrundlage gefragt. Statt mir diese zu nennen,

Die Rechtsgrundlage wurde Dir mittlerweile mehrfach genannt: §622, Abs. 3 (und auch 4) BGB

Solange Du Dich nicht von der utopischen Idee verabschiedest, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist, drehen wir uns schlicht im Kreis.

In dem von mir genannten Urteil in der Focus-Kurzfassung heißt es in der Begründung (suche es Dir selbst)
Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist während der Probezeit von drei Tagen verstoße gegen § 622 Abs. 3 BGB und sei daher unzulässig.

Wenn Dir das (also etwas Offizielles, in dem die identische Rechtsgrundlsge genannt wird) immer noch nicht reicht, dann troll Dich!

werden
mir diverse Links zugesandt, die diese Frage auch nicht
beantworten.

All diese Links beantworten die Frage - Du müsstest sie nur mal lesen.

Zudem werde ich hier als Depp und schwer von
Begriff dargestellt.

Das machst Du ganz allein ohne fremde Hilfe.

Auch in dem von Dir genannten Link wird die Frage nicht
beantwortet.

Klar wird sie das, aber auch Urteile akzeptierst Du ja nicht…

Aber die anderen hier haben ja keine Ahnung, oder wie?
(EIN Geisterfahrer? Hunderte!!!)

Nicht zu fassen…
Guido

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