League of Legends Account gehackt / Was kann die Polizei machen

Hallo.

wie kommst du auf die Idee, das es bei der Straftat um 50 Euro
geht?

Um wie viel sonst, wenn der Ausgangswert 50,- EUR war?
Reifen Accounts mit der Zeit, wie gute Weine, und werden
dadurch teurer?

nein, aber der 303a sieht keine abstufung im wert vor

Hier liegt aber ein http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html
vor, und da sind wir direkt bei bis zu 2 Jahren Knast, da ist
der „Wert“ des Accounts egal.

Jaja…und wenn du im Laden eine Tafel Schokolade für einen
Euro klaust, kommst du auch sofort in den Bau für fünf Jahre
(§ 242 StGB)?

nein, im gegensatz zum 303a hat der 242 eine bagatellklausel ( sogenannten Geringwertige Sachen) http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248a.html

Und vor allem: Wen willst du nach § 303a verknacken?
Daß der Verkäufer weder haftbar noch bewiesen schuldig ist,
wurde dir ja schon mehrfach gesagt (auch wenn du es stoisch
ignorierst).

ich? niemand, dafür stellt man ja ANZEIGE bei der POLIZEI. Die ERMITTELT dann ( was bei solchen Fällen relativ schnell geht, gerade da die Provide die IPs relativ lange vorhalten)

Kein Staatsanwalt wird für dieses Delikt im Ausland nach
irgendwelchen Daten beim Spieleanbieter forschen.

da hast du doch bestimmt eine quelle für, gerade diese anbietet sind sehr auskunftsfreudig, wenn mal ein beschluss vorliegt.

ich? niemand, dafür stellt man ja ANZEIGE bei der POLIZEI. Die
ERMITTELT dann ( was bei solchen Fällen relativ schnell geht,
gerade da die Provide die IPs relativ lange vorhalten)

Äh…nein. Schon mal die Nachrichten der letzten Tage, Monate und Jahre verfolgt? Daß die Fasch…sorry, Union gern eine Vorratsdatenspeicherung hätte, weil im Moment die meisten Provider die Daten nach Erstellen der Abrechnung löschen?

da hast du doch bestimmt eine quelle für, gerade diese
anbietet sind sehr auskunftsfreudig, wenn mal ein beschluss
vorliegt.

Eher umgekehrt wird ein Schuh draus:
Ich hätte gern eine Quelle dafür, was einen irischen Spieleanbieter das Ersuchen eines deutschen Polizisten oder sogar eines eines deutschen richterlichen Beschlusses schert, sofern das Gericht nicht bei einem irischen Gericht Amtshilfe beantragt.

Beides zusammen also müßte bedeuten, daß ein deutsches Gericht eine Möglichkeit bekäme, bei einem irischen Anbieter nachzufragen, von welcher IP-Adresse aus eine Kontomanipilation durchgeführt wurde. DANN muß evaluiert werden, zu welchem Anschluß - und in welchem Land! - die IP-Adresse passt. Und DANN muß in diesem Land herausgefunden werden, wem die IP-Adresse zugeordnet war.

Das wird nicht mehr gehen, weil die Daten schon gelöscht wurden oder, noch besser, das ganze wurde via VPN, Tor oder sonst wie gemacht und wäre von Anfang an nicht zurückverfolgbar gewesen.
Wie auch immer, es ist per se nicht herauszufinden, wer auf das Konto zugegriffen hat.

Und schon sind wir wieder bei meiner ursprünglichen Aussage: Mangels öffentlichem Interesse wird dieser ganze o.g. Aufwand überhaupt nicht betrieben werden.

ich? niemand, dafür stellt man ja ANZEIGE bei der POLIZEI. Die
ERMITTELT dann ( was bei solchen Fällen relativ schnell geht,
gerade da die Provide die IPs relativ lange vorhalten)

Äh…nein. Schon mal die Nachrichten der letzten Tage, Monate
und Jahre verfolgt? Daß die Fasch…sorry, Union gern eine
Vorratsdatenspeicherung hätte, weil im Moment die meisten
Provider die Daten nach Erstellen der Abrechnung löschen?

hast du dir mal angesehen, wie lange die provide die daten zur „abrechnung“ vorhalten? allein schon zur absicherung von widersprüchen sind das gerne mal 3 monate und mehr
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer…

vorratsdatenspeicherung ist übringens viel mehr als nur ein paar „ips“

da hast du doch bestimmt eine quelle für, gerade diese
anbietet sind sehr auskunftsfreudig, wenn mal ein beschluss
vorliegt.

Eher umgekehrt wird ein Schuh draus:
Ich hätte gern eine Quelle dafür, was einen irischen
Spieleanbieter das Ersuchen eines deutschen Polizisten oder
sogar eines eines deutschen richterlichen Beschlusses schert,
sofern das Gericht nicht bei einem irischen Gericht Amtshilfe
beantragt.

guck mal spasshalber in die datenschutzbestimmungen, da steht drin, das sie daten jederzeit rausgeben dürfen, da braucht es fast nichts für
http://euw.leagueoflegends.com/de/legal/privacy

da steht übringens auch drin, das sie sie verkaufen dürfen…

Beides zusammen also müßte bedeuten, daß ein deutsches Gericht
eine Möglichkeit bekäme, bei einem irischen Anbieter
nachzufragen, von welcher IP-Adresse aus eine
Kontomanipilation durchgeführt wurde. DANN muß evaluiert
werden, zu welchem Anschluß - und in welchem Land! - die
IP-Adresse passt. Und DANN muß in diesem Land herausgefunden
werden, wem die IP-Adresse zugeordnet war.

die abfrage dauert in der eu ca. 15 sekunden. ein teil der anbietet bietet mitlerwiele sogar apis für behören an, bei denen sie sich direkt bedienen können.
übringens braucht man kaum die ip der veränderung, einen ausreichenden verdacht wer es war hat man schon durch die letzten logins und die daten sind meist relativ frisch.

Das wird nicht mehr gehen, weil die Daten schon gelöscht
wurden oder, noch besser, das ganze wurde via VPN, Tor oder
sonst wie gemacht und wäre von Anfang an nicht
zurückverfolgbar gewesen.
Wie auch immer, es ist per se nicht herauszufinden, wer auf
das Konto zugegriffen hat.

wir reden hier aber von einem spieleaccount, dessen password resettet man nicht, um ihn dann nicht zu nutzen. entweder bringt einen dann die ip des spielers, der ihn nutzt zum täger oder zum neuen „opfer“

Und schon sind wir wieder bei meiner ursprünglichen Aussage:
Mangels öffentlichem Interesse wird dieser ganze o.g. Aufwand
überhaupt nicht betrieben werden.

mal so ne frage, hast du nur ansatzweise eine idee, was man unter „öffentlichem Interesse“ versteht, wenn das zur anwendung kommt und wie es gehandhabt wird?

ich sag mal so, man will den leuten ja was beibringen, das sie nicht weiter so viel falsches erzählen, schauen wir mal wie clever du wirklich bist

http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html
und dann den §242 in verbindung mit dem http://dejure.org/gesetze/StGB/248a.html

und wenn du es bist dahin nicht verstanden hast,

Antragsdelikt vs Offizialdelikt Einfach mal googlen

spoiler

Der 303a ist ein Offizialdelikt und damit ist eine Einstellung wegen dem Fehlen von öffendlichen Interesse gar NICHT MÖGLICH

das ist aber die pflicht des verkäufers, ob du die für
abenteuerlich hällst, ist nebensächtlich. bei dem von dir
genannten haus muss der verkäufer ja auch alle schlüssel
rausgeben

Es geht aber nicht. Es ist unmöglich! Nicht machbar! Es gibt keinen Weg!

Komm. Erklär mal, wie das gehen soll.

und? entbindet ihn das von der Pflicht? nein. Und wenn er sich
wieder zugriff verschafft, sind wir im Bereicht des StGB, wie
oben beschrieben, der 303a

Verstehst du nicht, dass die Ausführung der von mir beschriebenen Änderungen den Account exakt genau so schutzlos zurücklassen würden, wie eine nicht-durchführung der Änderungen? Das die Änderungen daher unsinnig wären?

Ob er sich Zugang verschafft hat ist übrigens auch nicht bewiesen und auch nicht wahrscheinlich.

was zivielrechtlich unerheblich ist, die pflicht ergibt sich
aus dem vertrag und die gewährleistung läuft 2 jahre. also
kein problem.

Die Gewähleistung mag laufen. Aber wenn mein Eigentum aus Dummheit im Laufe der 2 Jahre gestohlen wird ist NICHT der Verkäufer haftbar zu machen.

der vergleich mit dem schloss zieht nicht. ersten
unterscheidest du immer noch nicht zwischen dem „diebstahl“
und den pflichten aus dem verkauf. der verkäufer kann den
zugang zu dem account wieder herstellen. diese möglichkeit
hätte er aber auf den käufer übertragen müssen.

Zu dieser hahnebüchenden Behauptung hätte ich gern ein Gerichtsurteil. Wenn ichs recht bedenke, hätte ich eigentlich gern auch ein Urteil dazu, was eigentlich rechtlich gesehen alles Bestandteil einer Account-Übergabe ist.

das vordruck war auf formalisiert bezogen, und das hast du ins
spiel gebracht.
und wieso sollte das verkaufen eines accounts per se verboten
sein? im gesetz find ich dazu nichts und das kaufrecht regelt
nun mal das bgb. ob es ein agb verstoss ist, müsste man
erstmal prüfen, dazu müsste das in den agb stehen und die
regel müsste auch rechtens sein. bei software lizenzen ist das
verkaufen der lizenz ja durch den eugh erlaubt worden, obwohl
die agbs es verboten haben. bei einem reinen spiel bezogenen
account ist die sache daher eindeutig ( steam ist da etwas
anderes, da dies mehr als ein reiner spiele account ist)

D. Kontoverkäufe. Das Ihnen bereitgestellte Konto ist nur für Sie bestimmt. Riot Games erkennt die Übertragung von Konten nicht an und verbietet diese ausdrücklich. Sie dürfen ein Konto weder kaufen, verkaufen, verschenken oder tauschen noch derartige Angebote machen und alle diesbezüglichen Versuche sind als nichtig anzusehen. Jegliche Verbreitung Ihres Kontos und/oder Ihrer Anmeldedaten (außer den hier aufgeführten Ausnahmen oder mit ausdrücklicher Zustimmung durch Riot Games) kann zu einer Sperrung oder Stilllegung Ihres Kontos führen.

Ob das nach deutschem Recht Bestand hat, darüber sollen sich die Juristen einen Kopf machen. In jedem Fall kannte der Käufer die Bedingungen und hat bewusst dagegen verstoßen.

nein, eben nicht, der account muss so übergeben werden, das er
frei von mängeln ist und die verfügungsgewalt auf den käufer
übergeht.

Soweit wir wissen, ist das geschehen.

da der verkäufer aber noch das password resetten kann,

Soweit wir wissen, ist das nicht geschehen. Es gibt keinerlei Beweis dafür, dass der Verkäufer dies getan hat.

wenn du ein haus kaufst, bei dem es eine tür gibt, die
verschlossen ist und bei der verkäufer den schlüssel behält
würdest du dir das gefallen lassen?

Der Vergleich passt nicht. Eher passen würde „Würdest du ein Haus kaufen mit einer Tür, die es einen Schlüssel gibt, den der Vermieter nicht abgeben kann. Du kannst aber problemlos ein neues Schloss einsetzen.“ Genau das ist nämlich passiert. Und der Käufer hat akzeptiert und darauf verzichtet ein neues Schloss einzubauen.

oder wenn du eben nicht alle schlösser tauschst, darf der
vermieter dann mit einem alten schlüssel einfach wieder
einziehen?

Das ist, soweit wir wissen, nicht passiert.

das vordruck war auf formalisiert bezogen, und das hast du ins
spiel gebracht.
und wieso sollte das verkaufen eines accounts per se verboten
sein? im gesetz find ich dazu nichts und das kaufrecht regelt
nun mal das bgb. ob es ein agb verstoss ist, müsste man
erstmal prüfen, dazu müsste das in den agb stehen und die
regel müsste auch rechtens sein. bei software lizenzen ist das
verkaufen der lizenz ja durch den eugh erlaubt worden, obwohl
die agbs es verboten haben. bei einem reinen spiel bezogenen
account ist die sache daher eindeutig ( steam ist da etwas
anderes, da dies mehr als ein reiner spiele account ist)

Ob das nach deutschem Recht Bestand hat, darüber sollen sich
die Juristen einen Kopf machen. In jedem Fall kannte der
Käufer die Bedingungen und hat bewusst dagegen verstoßen.

sieht der bgh anders, Az. I ZR 244/97, also kein Bestand

nein, eben nicht, der account muss so übergeben werden, das er
frei von mängeln ist und die verfügungsgewalt auf den käufer
übergeht.

Soweit wir wissen, ist das geschehen.

nö, eben nicht, der verkäufer kann noch über den account verfügen

da der verkäufer aber noch das password resetten kann,

Soweit wir wissen, ist das nicht geschehen. Es gibt keinerlei
Beweis dafür, dass der Verkäufer dies getan hat.

muss er nicht, es reicht, das er es kann. also muss er dieses recht an den käufer übergeben

wenn du ein haus kaufst, bei dem es eine tür gibt, die
verschlossen ist und bei der verkäufer den schlüssel behält
würdest du dir das gefallen lassen?

Der Vergleich passt nicht. Eher passen würde „Würdest du ein
Haus kaufen mit einer Tür, die es einen Schlüssel gibt, den
der Vermieter nicht abgeben kann. Du kannst aber problemlos
ein neues Schloss einsetzen.“ Genau das ist nämlich passiert.
Und der Käufer hat akzeptiert und darauf verzichtet ein neues
Schloss einzubauen.

nur da wo er es konnte, die einstellung zum reset bedarf üblicherweise zugriff auf die alte mail adresse oder persönliche daten, und die hat der käufer nicht

oder wenn du eben nicht alle schlösser tauschst, darf der
vermieter dann mit einem alten schlüssel einfach wieder
einziehen?

Das ist, soweit wir wissen, nicht passiert.

die frage ist, ob er es darf oder ob er sich dafür die möglichkeiten offen halten darf

das ist aber die pflicht des verkäufers, ob du die für
abenteuerlich hällst, ist nebensächtlich. bei dem von dir
genannten haus muss der verkäufer ja auch alle schlüssel
rausgeben

Es geht aber nicht. Es ist unmöglich! Nicht machbar! Es gibt
keinen Weg!

Komm. Erklär mal, wie das gehen soll.

dann hätte er es nicht verkaufen dürfen, wenn es nicht geht, sind wir in der unmöglichkeit und damit im schadensersatz.

und? entbindet ihn das von der Pflicht? nein. Und wenn er sich
wieder zugriff verschafft, sind wir im Bereicht des StGB, wie
oben beschrieben, der 303a

Verstehst du nicht, dass die Ausführung der von mir
beschriebenen Änderungen den Account exakt genau so schutzlos
zurücklassen würden, wie eine nicht-durchführung der
Änderungen? Das die Änderungen daher unsinnig wären?

aber er hätte das password einfach resetten können und damit wieder zugang

Ob er sich Zugang verschafft hat ist übrigens auch nicht
bewiesen und auch nicht wahrscheinlich.

hat nie jemand behauptet, aber es geht hier darum, das er diese notfallmöglichkeit hätte übergeben müssen oder halt damit rechnen muss, das der käufer von ihm verlangt, das er das password wieder resettet

was zivielrechtlich unerheblich ist, die pflicht ergibt sich
aus dem vertrag und die gewährleistung läuft 2 jahre. also
kein problem.

Die Gewähleistung mag laufen. Aber wenn mein Eigentum aus
Dummheit im Laufe der 2 Jahre gestohlen wird ist NICHT der
Verkäufer haftbar zu machen.

wer will ihn den haftbar machen? es geht darum, das die password wiederherstellung, die genau für solche fälle eingerichtet ist, an den käufer übergeben werden muss oder es so eingerichtet werden muss, das er es nutzen kann

der vergleich mit dem schloss zieht nicht. ersten
unterscheidest du immer noch nicht zwischen dem „diebstahl“
und den pflichten aus dem verkauf. der verkäufer kann den
zugang zu dem account wieder herstellen. diese möglichkeit
hätte er aber auf den käufer übertragen müssen.

Zu dieser hahnebüchenden Behauptung hätte ich gern ein
Gerichtsurteil. Wenn ichs recht bedenke, hätte ich eigentlich
gern auch ein Urteil dazu, was eigentlich rechtlich gesehen
alles Bestandteil einer Account-Übergabe ist.

urteil? http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html das steht im gesetz. und ein account muss vollständig übergeben werden, es sei den es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Also ich fasse das mal zusammen:

Du stehst auf dem Standpunkt, dass zur Übergabe des Accounts gehören:

Login (erfolgt)
Passwort (erfolgt)
Änderung der hinterlegten Email (nicht erfolgt)
Änderung der hinterlegten Sicherheitsfrage (nicht erfolgt)
Änderung der Zahlungsdaten (nicht erfolgt)
Änderung der Adressdaten (nicht erfolgt)
Änderung der persönlichen Daten (nicht erfolgt).

Bis auf die Änderung der Email-Adresse, halte ich die anderen Änderungen aber für Dinge, die dringenst der Käufer erledigen sollte. Wenn man diese Änderungen dem Verkäufer überläßt, erhält der Verkäufer ja in diesem Augenblick Zugriff auf all diese Daten. Übrigens kann der Verkäufer, selbst wenn all diese Dinge geändert werden, wieder Zugriff auf den Account erlangen, dass lässt sich nicht verhindern.

Also bleibt lediglich die nicht geänderte Email-Adresse. Aus deiner Sicht ein Versäumnis des Verkäufers. Dabei geht aus dem UP gar nicht hervor, ob diese nicht sogar getauscht wurde. Selbst wenn sie nicht getauscht wurde, hätte das dem Käufer nicht auffallen müssen?

Aber gut. Spinnen wir das mal weiter. Die Adresse wurde nicht getauscht und nun ist der Account von Unbekannt gehackt worden, was maßgeblich auf die Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen ist (ich denke, da sind wir uns einig).

Gilt bei einem fahrlässig herbeigeführten Schaden die Gewährleistung? Was genau, wenn der Verkäufer die Emailadresse gar nicht mehr nutzt?

Ich mach das hier mal zu. Macht ja keinen Sinn, 2 threads weiterzuspinnen.

ich steh auch dem standpunkt, das zu einem account alles gehört, auch das recht, das password wieder herstellen zu lassen.

ob das password gehackt wurde, vom alten besitzer wiederherstellt oder einfach zu einfach war, wissen wir nicht.

wir wissen, der account hat eine funktion, mit der man das password wiederherstellen lassen kann. wir wissen auch, das diese einstellungen relativ schwer zu ändern sind, weil ja nicht nach einem hack dies direkt geändert werden soll.
der vekäufer muss den account komplett übergeben. dazu gehört auch diese funktion.
wäre diese funktion übergeben worden, hätte der käufer das password einfach resettet und das problem mit dem password wäre behoben. da dies nicht erfolgt ist, muss der verkäufer sich jetzt vorhalten lassen, das er diese funktion entweder direkt überträgt oder das password resettet und dann die funktion überträgt. wenn er dies nicht macht, muss er wenigstens den dienst des wiederherstellens für den käufer übernehmen.

Hi!

Witzige Diskussion…aber die Pointe finde ich, dass der Mod wie ein Elternteil gegenüber dem Kinde beschließt: Schluß, aus, basta…Diskussion beendet… Grandios! Einige Mods bei „Spiele & Rätsel“ mögen keine anderen Meinungen…ist mir auch schon aufgefallen… …siehe Freakazoid…der alles weiß (und sogar besser) und einen dann via persönlicher Nachricht von der Seite anmacht… …dafür unter jedem seiner Kommentare Werbung für seine eigene Sache macht… Glückwunsch wer-weiss-was…ich weiß es besser!

Fröhliche Ostern!

PS: bin man gespannt, ob ich diesen Artikel noch mal hier lese…in unveränderter Form…finde es zu schön, wenn mein Vormund…äh…meine der Mod, meine Meinung besser weiß als ich und mich verbessert!

Bitte was?

Zum einen postest du in dieser Diskussion das erste Mal. Das heisst ich bin weder auf deine Kommentare eingegangen, noch habe ich sie irgendwie korrigiert.

Zum anderen spielte sich eine Diskussion zwischen Genius Malignus und mir gleichzeitig in zwei Pfaden der Diskussion ab, in denen wir beide aber mehr oder weniger das gleiche diskutierten. Deswegen habe ich einen Pfad zugemacht damit wir uns in der Diskussion auf einen Pfad beschränken können, was meines Erachtens der Diskussion eher förderlich ist.

Ich hab das auch genau so kommuniziert, weil es eben genau kein „schluss, aus, basta, diskussion beendet“ ist.