Mietrecht

Vielen Dank- Gruß Ingo…

Vielen Dank- Gruß Ingo…

Vielen Dank- Gruß Ingo…

Die Miete muss bis spätestens am 3 Werktag bei dem
Vermieter eingegangen sein, Samstag zählt zum
Werktag, es sei den im Mietvertrag gesteht ein
anderes Datum, lG

Vielen Dank- Gruß Ingo

Vielen Dank- Gruß Ingo…

Liebe/-r Experte/-in,
wer kann mir sagen, bis zu welchem Zeitpunkt im Monat die
Miete gezahlt sein muß- oder hab ich den kompletten Monat Zeit
zum Zahlen?? Also würde theoretisch auch der Ultimo reichen??
Gruß Ingo

hallo ingo, in der regel ist die miete bis zum 3. werktag des monats zu zahlen. das steht in der regel auch so im mietvertrag. ich bin z. zt. in den usa, so dass ich weitere fragen nicht beantworten kann und erst nach dem 24. 10 zurueck bin.
mfg
u. meier

Vielen Dank-schönen Urlaub- gruß Ingo

Liebe/-r Experte/-in,
wer kann mir sagen, bis zu welchem Zeitpunkt im Monat die
Miete gezahlt sein muß- oder hab ich den kompletten Monat Zeit
zum Zahlen?? Also würde theoretisch auch der Ultimo reichen??
Gruß Ingo

Hallo,
normal steht das ganz genau im Mietvertrag! Üblicherweise steht hier „monatlich im voruas, spätesten sbis zum 3. Werktag des Kalendermonats“.
Miete ist imme rim voraus zu bezahlen.

Grüße, Zita