Muss/kann/darf/soll Mieter an WEG zahlen?

Einwohnermeldeamtsanfrage. Nachfrage beim zuständigen Nachlaßgericht, Nachfrage :bei Nachbarn des VM.

Und was sollen dir diese Nachfragen bringen ??..

Sag mal, versuchst Du mich zu veräppeln? Du wolltest doch
wissen wie man herausbekommt, ob der VM noch lebt.

was frank da schreibt, ist natürlich wieder mal kompletter unsinn. aber in einem hat er doch recht: es kann dem mieter komplett banane sein, ob der vermieter lebt oder nicht oder wo er wohnt. für ihn ausschlaggebend ist doch nur, dass er die miete auf die vertraglich vereinbarte weise bezahlt. bis er sich - aus welchen gründen auch immer - auf eine für ihn verbindliche neue zahlweise einlassen muss. eine mitteilung einer verwaltung gehört unter umständen zu diesen gründen (wenn die verwaltung entsprechende vollmachten des vermieters hat). aber ich kenne kein gesetz, das einem mieter vorschreibt, dass er nachforschen muss, wie es seinem vermieter geht. kennst du dazu urteile?