Nochmal in aller Klarheit: Deine persönliche Auffassung von
„ordentlich“ ist dem Zusteller herzlich egal. Andere Leute
empfinden es als „ordentliche“ Arbeit, wenn der Zusteller das
Paket trotz Abwesenheit bei ihnen abstellt, damit sie nicht
zur Post fahren müssen.
Ach, was haben wir uns damals gefreut, als der Onkel von Hermes zwei Pakete mit 24 Flaschen Wein bei einem Freund vor der Haustür abgestellt hat und wir erst zwei Tage später von einem kleinen Wochenendausflug wiederkamen. Die Kartons war von eineinhalb Tagen Dauerregen nur ein ganz kleines bißchen aufgeweicht. Das war so richtig praktisch, weil die eine Hälfte in die vierte Etage getragen werden mußte und die andere Hälfte 250 Kilometer im Auto transportiert werden sollten. Was haben wir gelacht, als wir diese 12 Flaschen mit Zeitungspapier, Handtüchern und Packband gegen Transportschäden gesichert haben.
Ich finde es auch immer super, wenn ein Zusteller zwar das Paket irgendwo im Haus abgegeben hat aber leider weder die Zeit gefunden hatte, eine Benachrichtigungskarte einzuwerfen noch den Namen des Annehmenden zu notieren, so daß auch online nicht zu erkennen ist, wo die Sendung abgeblieben ist. Und die Nachbarn freuen sich auch immer so richtig, wenn sie den Karton dann ein paar Tage im Flur stehen haben, weil ich ja nicht weiß, wo er herumsteht.
Wir reden hier aber schon von dem, was objektiv gilt, nicht
zuletzt, was laut AGB von DHL als ordentlich zu gelten hat.
AGB-Konformität ist NICHT gleich „ordentlich“. Fänden die AGB
zu 100% Anwendung, würden täglich mehrere Zehntausend
Sendungen nicht befördert, da nicht AGB-konform. Weitere
Hunderttausend Sendungen würden nicht zugestellt, weil kein
Name an Klingel/Briefkasten abgebracht ist oder die Hausnummer
fehlt. Interessanterweise beschwert sich niemand, wenn sich
die Post nicht an gewisse Details ihrer AGB hält.
Das ist eine höchst eigenwillige Interpretation. Wie die Post zuzustellen hat, ist ein Leistungsversprechen gegenüber dem Kunden. Wenn die Post hingegen trotz eines AGB-Verstoßes eine Sendung zustellt, ist das eine freiwillige Leistung. Ich als Kunde habe jedenfalls den Anspruch, daß der Zusteller das Paket wie versprochen zustellt und nicht stattdessen über den Zaun wirft oder - wie hier auch schon dokumentiert - in der soeben geleerten Restmülltonne versteckt.
Die
Empfänger wollen einfach nur ihre Sendungen empfangen,
Einhaltung der AGB ist ihnen herzlich egal. Die AGB finden
dann Beachtung, wenn etwas wegkommt. Der Zusteller ist dann
schnell persönlich in der Haftung, wenn er fahrlässig
gehandelt hat. Damit kann Otto-Normal-Empfänger gut leben.
Otto-Normalempfänger kann damit gut leben, wenn er zwei Stunden nach „Zustellung“ das Paket unversehrt neben seiner Eingangstüre findet. Er kann weniger damit leben, wenn er drei Tage nicht da ist und das Paket zwischenzeitlich durchnässt oder geklaut wurde. Dann hat er (der Kunde) nämlich den Ärger und nicht zuletzt auch die Kosten der nicht ganz kostenfreien DHL-Hotline an der Backe. Und gerade weil der Zusteller nicht weiß, ob der Kunde nur mal kurz ums Eck oder für vier Wochen auf den Malediven weilt, darf er das Paket nicht einfach irgendwo abstellen und erst recht nicht als angeblicher Empfänger unterschreiben.