Muss man für Pakete immer Unterschreiben?

Meinst Du die Aussage, dass allein der Arbeitgeber definiert
und was ich damit als „ordentlich“ zu betrachten habe?

Nochmal in aller Klarheit: Deine persönliche Auffassung von „ordentlich“ ist dem Zusteller herzlich egal. Andere Leute empfinden es als „ordentliche“ Arbeit, wenn der Zusteller das Paket trotz Abwesenheit bei ihnen abstellt, damit sie nicht zur Post fahren müssen.

Wir reden hier aber schon von dem, was objektiv gilt, nicht
zuletzt, was laut AGB von DHL als ordentlich zu gelten hat.

AGB-Konformität ist NICHT gleich „ordentlich“. Fänden die AGB zu 100% Anwendung, würden täglich mehrere Zehntausend Sendungen nicht befördert, da nicht AGB-konform. Weitere Hunderttausend Sendungen würden nicht zugestellt, weil kein Name an Klingel/Briefkasten abgebracht ist oder die Hausnummer fehlt. Interessanterweise beschwert sich niemand, wenn sich die Post nicht an gewisse Details ihrer AGB hält. Die Empfänger wollen einfach nur ihre Sendungen empfangen, Einhaltung der AGB ist ihnen herzlich egal. Die AGB finden dann Beachtung, wenn etwas wegkommt. Der Zusteller ist dann schnell persönlich in der Haftung, wenn er fahrlässig gehandelt hat. Damit kann Otto-Normal-Empfänger gut leben.

Oder weißt Du nun argumentativ nicht mehr weiter?

Ach daher weht der Wind. Dir geht es hier um einen *******-Vergleich? Dann kann ich mir die weitere Diskussion ja sparen. Ich empfehle dir heise.de, da kannst du dich richtig austoben. Ich schließe mit einer politisch inkorrekten, aber bekannten Internet-Weisheit:
„Arguing on the internet is like the Special Olympics. Even if you win, you’re still retarded.“

Nochmal in aller Klarheit: Deine persönliche Auffassung von
„ordentlich“ ist dem Zusteller herzlich egal. Andere Leute
empfinden es als „ordentliche“ Arbeit, wenn der Zusteller das
Paket trotz Abwesenheit bei ihnen abstellt, damit sie nicht
zur Post fahren müssen.

Offensichtlich hast Du persönlich eine Auffassung von „ordentlich“, die weder der Verkehrssitte, noch der Rechtslage entspricht. Wäre ja noch schöner, wenn eine einzelne Vertragspartei bestimmen würde, was okay ist und was nicht. Dafür gibt es schließlich Verträge und AGB.

AGB-Konformität ist NICHT gleich „ordentlich“. Fänden die AGB
zu 100% Anwendung, würden täglich mehrere Zehntausend
Sendungen nicht befördert, da nicht AGB-konform.

Aha. Weil DHL aus Kulanz Pakete von irgendwelchen Heinis befördert, obwohl sie das laut AGB nicht müssten, müssen sich alle Kunden damit abfinden, dass es DHL mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten nicht so genau nimmt?

Ich klink mich hier aus. Deine Meinung mag ja Deinem Bauchgefühl entsprechen. Mit der Rechtslage hat diese aber überhaupt nichts zu tun. Weitere Diskussion gerne im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“.

Hallo,

Aufgabe eines Paketdienstes ist es, Pakete rechtzeitig von A
zu E zu bringen.
Es ist nur der Erfolg geschuldet.

ich empfehle hierzu einen Blick in die AGB von DHL:

http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dh…

Insbesondere:

_4 Leistungen der DHL

(2) DHL nimmt die Ablieferung (Zustellung) unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Aushändigung gegen Empfangsbestätigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten (Empfangsbevollmächtigter) vor._

Willst Du immer noch ernsthaft behaupten, dass DHL sich damit zu nichts als dem Abstellen vor der Haustür verpflichtet?

Wenn es denn so ist, sollten wir es dann auch dabei belassen, denn jede weitere Diskussion wäre damit sinnlos…

S.J.

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Nochmal in aller Klarheit: Deine persönliche Auffassung von
„ordentlich“ ist dem Zusteller herzlich egal. Andere Leute
empfinden es als „ordentliche“ Arbeit, wenn der Zusteller das
Paket trotz Abwesenheit bei ihnen abstellt, damit sie nicht
zur Post fahren müssen.

Ach, was haben wir uns damals gefreut, als der Onkel von Hermes zwei Pakete mit 24 Flaschen Wein bei einem Freund vor der Haustür abgestellt hat und wir erst zwei Tage später von einem kleinen Wochenendausflug wiederkamen. Die Kartons war von eineinhalb Tagen Dauerregen nur ein ganz kleines bißchen aufgeweicht. Das war so richtig praktisch, weil die eine Hälfte in die vierte Etage getragen werden mußte und die andere Hälfte 250 Kilometer im Auto transportiert werden sollten. Was haben wir gelacht, als wir diese 12 Flaschen mit Zeitungspapier, Handtüchern und Packband gegen Transportschäden gesichert haben.

Ich finde es auch immer super, wenn ein Zusteller zwar das Paket irgendwo im Haus abgegeben hat aber leider weder die Zeit gefunden hatte, eine Benachrichtigungskarte einzuwerfen noch den Namen des Annehmenden zu notieren, so daß auch online nicht zu erkennen ist, wo die Sendung abgeblieben ist. Und die Nachbarn freuen sich auch immer so richtig, wenn sie den Karton dann ein paar Tage im Flur stehen haben, weil ich ja nicht weiß, wo er herumsteht.

Wir reden hier aber schon von dem, was objektiv gilt, nicht
zuletzt, was laut AGB von DHL als ordentlich zu gelten hat.

AGB-Konformität ist NICHT gleich „ordentlich“. Fänden die AGB
zu 100% Anwendung, würden täglich mehrere Zehntausend
Sendungen nicht befördert, da nicht AGB-konform. Weitere
Hunderttausend Sendungen würden nicht zugestellt, weil kein
Name an Klingel/Briefkasten abgebracht ist oder die Hausnummer
fehlt. Interessanterweise beschwert sich niemand, wenn sich
die Post nicht an gewisse Details ihrer AGB hält.

Das ist eine höchst eigenwillige Interpretation. Wie die Post zuzustellen hat, ist ein Leistungsversprechen gegenüber dem Kunden. Wenn die Post hingegen trotz eines AGB-Verstoßes eine Sendung zustellt, ist das eine freiwillige Leistung. Ich als Kunde habe jedenfalls den Anspruch, daß der Zusteller das Paket wie versprochen zustellt und nicht stattdessen über den Zaun wirft oder - wie hier auch schon dokumentiert - in der soeben geleerten Restmülltonne versteckt.

Die
Empfänger wollen einfach nur ihre Sendungen empfangen,
Einhaltung der AGB ist ihnen herzlich egal. Die AGB finden
dann Beachtung, wenn etwas wegkommt. Der Zusteller ist dann
schnell persönlich in der Haftung, wenn er fahrlässig
gehandelt hat. Damit kann Otto-Normal-Empfänger gut leben.

Otto-Normalempfänger kann damit gut leben, wenn er zwei Stunden nach „Zustellung“ das Paket unversehrt neben seiner Eingangstüre findet. Er kann weniger damit leben, wenn er drei Tage nicht da ist und das Paket zwischenzeitlich durchnässt oder geklaut wurde. Dann hat er (der Kunde) nämlich den Ärger und nicht zuletzt auch die Kosten der nicht ganz kostenfreien DHL-Hotline an der Backe. Und gerade weil der Zusteller nicht weiß, ob der Kunde nur mal kurz ums Eck oder für vier Wochen auf den Malediven weilt, darf er das Paket nicht einfach irgendwo abstellen und erst recht nicht als angeblicher Empfänger unterschreiben.

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