Nachantwort
Hallo DNA DD,
Zum Fotografieren von Personen ist grundsätzlich nicht deren
Einverständnis notwendig.
das mag auf der Straße so sein, aber in meinem Fall am
FKK-Strand auch ?
Grundsätzlich ja.
Aaaber, das Recht zum Fotogrfieren überhaupt muss erst einmal gegeben sein. Befindest du dich auf einem Privatstrand, dann mußt du erst den Besitzer fragen.
Befindest du dich auf einem öffentlichen Strand, dann gibt es keinen „einzelnen“ Besitzer, bzw. es gelten die hierfür öffentlichen Regelungen, kein Feuer, kein wildes campen etc. und eventuell ja auch sogar kein fotogrfieren.
Einen Wiederspruch sehe ich aber in:
Da ist kein Widerspruch (nur spitzfindigkeiten ). siehe zusätze…
Egal ob nun schriftlich oder mündlich, er schließt einen
Modelvertrag mit entsprechender Person.
Das darf er ohne Zustimmung der gesetzl. Vertreter nicht.
Das ist einmal das Vertragsrecht und die damit verbundene geschäftsfähigkeit.
Bsp. Modelvertrag über Foto der Milchschokolade.
A) wird ein Honorar vereinbart.
B) werden die Rechte am Bild übertragen
c) wird ein Werbevertrag geschlossen
Die Verfügung über das Recht am eigenen Bild steht zunächst
einmal als ausschließliches Persönlichkeitsrecht dem
Abgebildeten zu. Und das läßt sich … ab dem vollendeten
14.Lebensjahr auch gegen den Willen der Eltern durchsetzen.
hierauf angewand bedeutet das:
A) ist hinfällig
B) (der ÜBERTRAG)ist hinfällig
c) ist hinfällig
Bedeutet: B) die Rechte am eigenen Bild bleiben bei der Person.
Da diese noch minderjährig (14) ist darf sie diese nicht veräußern (Vertragsrecht)
Sie darf aber Nutzungsrechte einräumen / freigeben (Persönlichkeitsrecht, nur keinen Vertrag darüber schließen(Freigabererklärung)
Gruß
der Alex