Hallo,
(Okay, wenn jemand
schwer betrunken ist, ist das leicht zu erkennen …
Nein. Genauso wenig wie einen Fentanylüberhang nach Narkose in Erregung ohne Protokolleinsicht in Dosisabfolge und Eigenanamnese. Ohrfeigst du ihn, was du natürlich nie tust, wird er sofort „nüchtern“. Bis zum Krampfanfall. Ähm, wie war das nochmal mit Körperverletzung? Ist das Auslösen einer Epilepsie Körperverletzung oder zu multifaktoriell, um strafverfolgbar zu sein? Huch, ich werde zynisch. Sorry.
wozu dann noch eine zwangsweise Blutentnahme, die Frage lass ich mal
dahingestellt - ausser das sie Beweis-Material sicherstellt,
um juristisches Gewicht zu haben.
Lässt du IHN im Überhang in Ruhe, schläft er und atmet flacher, der Puls verlangsamt sich. Es kann sogar sein, dass er dir in die Ewigen abdriftet, wenn du es verpennst, ihn zurück zu holen. Und dann nennt sich euer Miteinander fahrlässige Tötung oder zumindest Sorgfaltspflichtverletzung.
Wie würdest du anders sagen, wenn dich einer nach Blick in die
müden Augen zur Blutentnahme „bittet“, um sicher zu gehen?
Es wird warm und trocken.
(Ist mir bis zum bitteren Ende nicht geschehen, weil ich
glaubhaft machen konnte, gerade vom Nachtdienst zu kommen und
deswegen so rote Augen zu haben)
Eine Wohnung ist viel wert.
Anna
Voy
Biggi