Nutzungsrecht Logo

du suchst also ein forum, in dem auf jede frage nur eine
antwort gegeben wird?
und was, wenn es dann mal eine falsche ist?

Es hätte ja auch sein können, dass sich jemand wirklich auskennt und antwortet…und dass Andere, die sich auch auskennen, dies bestätigen oder weiter ausführen.
3-5 verschiedene Meinungen helfen nix, weil ich nicht wissen kann, wer nun wirklich ein Experte ist und wer nur mit gefährlichem Halbwissen um sich wirft.

Aber das gehört auch alles nicht mehr zum Thema.

War ja einen Versuch wert, hier zu fragen…kostet ja nix.

Rudi

Wenn das Logo urheberrechtlich schutzfähig ist (was selten der Fall ist), dann kommt es darauf an, ob der Designer dem Verein urheberrechtliche Nutzungsrechte am Logo eingeräumt hat (a) ODER ob er die bisherige Nutzung durch den Verein bloß geduldet hat (b).

a) Wenn urheberrechtliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden, ist der Verein weiterhin und ggfls. dauerhaft zur Nutzung berechtigt. Die Einräumung ist (als quasi-dinglicher Akt) unumkehrbar, genauso wie man das Eigentum an einer verkauften Sache nicht irgendwann zurück verlangen kann. Fraglich ist also, ob Nutzungsrechte eingeräumt worden sind. Hierzu braucht es nichts schriftliches. Das kann auch stillschweigend durch Bereitstellung des Designs bzw. der Daten geschehen sein. Es kommt also darauf an, was die Beteiligten gewollt haben. Ich würde sagen, es sind Nutzungsrechte eingeräumt worden, denn eine bloße Duldung, die für den Verein keinerlei rechtlichen Bestand haben würde, konnte damals nicht gewollt worden sein. Immerhin hat der Verein das Logo an verschiedensten Stellen verwendet und musste davon ausgehen dürfen, dies auch dauerhaft zu können. Allerdings stellt sich dann noch die Frage, ob ein ausschließliches oder ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt worden ist: Bei einem ausschließlichen wäre nur der Verein zur Nutzung berechtigt, sodass der Designer das Logo nicht mehr selbst nutzen kann und auch anderen die Nutzung nicht gestatten kann. Bei einem einfachen Nutzungsrecht ginge beides hingegen schon. Auch hier kommt es darauf an, was damals gewollt war. Allerdings wird zum Schutz des Urhebers immer davon ausgegangen, dass er so wenig Rechte wie nötig einräumt. In diesem Falle also bloß ein einfaches Nutzungsrecht. Er könnte das Logo also weiterhin selbst nutzen oder einem anderen die Nutzung gestatten. Ob ihm das allerdings viel bringt (bei der berechtigten Konkurrenz durch den Verein in der Nutzung) ist fraglich. Allerdings könnten leichte Abwandlungen vorgenommen werden, die dem ganzen einen Sinn geben.

b) Wenn er die Nutzung bloß geduldet hat, kann er dies jederzeit beenden, in dem er der weitere Nutzung widerspricht. Die weitere Nutzung wäre dann rechtswidrig, was den Verein teuer zu stehen kommen kann.

Im Übrigen könnte noch daran gedacht werden, das Logo für bestimmte Zwecke als (Wort-)Bildmarke anzumelden oder als Geschmacksmuster (günstiger). Wenn das erfolgreich geschehen ist, kann der Designer das Logo für sich beanspruchen als Marke bzw. als Geschmacksmuster. Dann darf der Verein nicht mehr nutzen. Das urheberrechtliche Nutzungsrecht, was der Verein möglicherweise zuvor erhalten hat, könnte somit wertlos werden.

Evtl. solltest du dich mit diesen Fragen aber an einen Fachmann wenden (Anwalt für Urheber- und Medienrecht). Sowas lässt sich nicht in Internetforen klären.