Österreichisches Recht

mit sicherheit wird das internet ein mal am tag verfügbar sein. da die kunden nach der mail, das geld angewiesen ist, nicht in nullzeit anreisen ist eine buchhaltung in der alle einnahmen verzeichnet werden machbar und sogar pflicht. jeder zahlungseingang muss gebucht werden

mit sicherheit wird das internet ein mal am tag verfügbar

Nein

Zwangstextzwangstextzwangstext

Hallo,

so ganz verstehe ich die einwände nicht.

Man lasse sich die Verrechnung der Anzahlung unterschreiben.

Anzahlungen können auch lange danach noch zurückgezahlt
werden…

Verstehe ich nicht.
Gast kommt, beweist irgendwie, dass er eine Anzahlung geleistet hat, bestätigt, dass sie korrekt verrechnet wurde und gut ist.

Dass man irgendwie nachweisen muss, dass man einen Anspruch
auf Abzug der Anzahlung hat, dürfte jedem klar sein. Dass dies
nun durch einen Überweisungsnachweis geschehen soll, halte ich
durchaus für ungewöhnlich.

Nein, das wäre sogar ein ausgesprochen tauglicher Beweis in so
einem Fall.

In wie weit man bei rein elektronisch geführten Konten Auszüge einfach oder schwer fälschen kann, ist nicht die Frage. Ich behauptete nicht, das das ein tauglicher oder ein untauglicher Beweis sei, sondern halte es für ungewöhnlich. Ich habe noch nie bei Hotelreservierungen einen Kontoauszug vorlegen müssen.

Man im Übrigen nicht die Rechtslage beweisen,
sondern den Sachverhalt.

Wie meinen?

Der Drohkulisse, die da aufgebaut wurde, sollte eigentlich
noch ein „Wir ziehen alle unsere Anzeigen zurück, wenn Sie das
Geld bis tt.mm. zurückgeben“ folgen.
Stand da nichts in der Art?

Was sinnlos wäre, weil es sind alles Offizialdelikte.

Das ist klar. Nur halte ich die Drohungen für heiße Luft und glaube, dass keine Anzeigen erstattet wurden.
Ich glaube, dass es eine reine DrohKULISSE ist und hätte daher erwartet, dass man die Zurückziehung der (nie erfolgten) Anzeigen anbieten würde, wenn man das Geld erhielte.

Hallo,

eine Reservierung läuft also so ab:

  1. E-Mail mit Reservierungswunsch von Gast an WIrt
  2. E-Mail Bestätigung des Wunsches mit Zahlungsaufforderung von Wirt an Gast
  3. E-Mail vom Gast an Wirt, dass bezahlt wurde.
    Hiermit sei die Reservierung dann abgeschlossen.

Es war also dreimal INternetzugang nötig, um die Mails zu lesen / zu senden.
Nach Schritt drei wäre ein weiterer Internetzugang nötig, um den Eingang der Zahlung zu prüfen. Dies ist aber nun dem WIrt nicht mehr zumutbar / möglich? Das verstehe ich nicht.

Wenn dem Wirt es tatsächlich unmöglich ist, den Zahlungseingang zu erkennen, dann ist das mit dem Kontoauszug sicher eine einfache Möglichkeit. Da diese Notwendigkeit offen und deutlich kommuniziert wrde, ist es vermutlich rechtlich auch i.O. - aber dass man erst alles Online macht, aber dann eine Online-Kontoabfrage nun nicht mehr möglich sei - das kapier ich halt nicht.

Der Ausgang des Verfahrens würde mich aber auf jeden Fall interessieren. Bitte berichte!
(Auch und insbesondere dann, wenn - wie ich vermute - kein Verfahren ablaufen wird.)

Hi,

eine Reservierung läuft also so ab:

  1. E-Mail mit Reservierungswunsch von Gast an WIrt
  2. E-Mail Bestätigung des Wunsches mit Zahlungsaufforderung
    von Wirt an Gast
  3. E-Mail vom Gast an Wirt, dass bezahlt wurde.
    Hiermit sei die Reservierung dann abgeschlossen.

oder telefonisch oder man kommt auf gut Glück wenn eben gerade weder Internet noch Telefon funktioniert.

Es war also dreimal INternetzugang nötig, um die Mails zu
lesen / zu senden.
Nach Schritt drei wäre ein weiterer Internetzugang nötig, um
den Eingang der Zahlung zu prüfen. Dies ist aber nun dem WIrt
nicht mehr zumutbar / möglich? Das verstehe ich nicht.

Das Problem ist schlicht, das sowohl Internetzugang als auch Telefon immer mal wieder ausfallen. Wann und wie lang kann ja niemand voraussehen. Fällt das Internet aus, kann auch kein Zahlungseingang überprüft werden. Um Irritationen in so einem Fall vorzubeugen wird wohl auf einem Papierbeleg bestanden.

Es ist ja erst recht blöd, wenn der Wirt sagen muß: Sorry, ich kann nicht nachprüfen ob Du bezahlt hast, wir haben derzeit kein Internet, Du bekommst die 10,00 € nicht.

Der Ausgang des Verfahrens würde mich aber auf jeden Fall
interessieren. Bitte berichte!

Kann ich nur, wenn der Wirt davon berichtet. Ich bin ja weder die eine noch die andere Partei.

Gruß
Tina

Hallo!

Verstehe ich nicht.
Gast kommt, beweist irgendwie, dass er eine Anzahlung
geleistet hat, bestätigt, dass sie korrekt verrechnet wurde
und gut ist.

Stimmt. Nur ist nicht das die hier gestellte Frage. Die Frage war vielmehr die ob für den Fall der nicht rechtzeitigen Vorlage einer Überweisungsbestätigung ein Verfall vereinbart sein kann.

In wie weit man bei rein elektronisch geführten Konten Auszüge
einfach oder schwer fälschen kann, ist nicht die Frage. Ich
behauptete nicht, das das ein tauglicher oder ein untauglicher
Beweis sei, sondern halte es für ungewöhnlich. Ich habe noch
nie bei Hotelreservierungen einen Kontoauszug vorlegen müssen.

Ich auch nicht, aber das war nun auch nicht die Frage.

Ich glaube, dass es eine reine DrohKULISSE ist und hätte daher
erwartet, dass man die Zurückziehung der (nie erfolgten)
Anzeigen anbieten würde, wenn man das Geld erhielte.

Naja, wir reden von einem fiktiven Sachverhalt

Gruß
Tom

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Hallo!

Also im Normalfall würde man ja so eine Wirt raten, dass er sich ordentliche AGB von jemandem machen lässt, der etwas von der Sache versteht. Das (verständliche) Problem des Hüttenwirts ist nämlich durchaus sauber lösbar ohne eine solch fragwürdige Vorgangsweise.

Gruß
Tom

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aber auch nicht problem des kunden, ob der anbieter seinen buchhaltung pflegt.
da muss der kontoauszug halt per brieftaube aus dem tal kommen :wink:

Hi,

ok, danke. Sollte ich es nächstes Jahr wieder zur Hütte schaffen, dann werde ich das dem Hüttenwirt vorschlagen.

Gruß
Tina

aber auch nicht problem des kunden, ob der anbieter seinen
buchhaltung pflegt.
da muss der kontoauszug halt per brieftaube aus dem tal kommen
:wink:

Das hat nichts mit Buchhaltung pflegen zu tun. Es ist eine Hütte auf einem Berg im Hochgebirge, nicht erreichbar durch KFZ, keine Stromleitungen, keine Materialseilbahn, keine Funkmasten. (Gott sei dank nicht). Die haben da oben noch nicht einmal warmes Wasser, geschweige denn Duschen. Lebensmittel etc. werden per Hubschrauber auf die Hütte gebracht.

Zu Fuß ist der leichteste Zugang ist einfach über 9 km lang, davon mindestens die Hälfte wegloses Gelände, gleichzeitig sind um die 1.700 HM zu überwinden. Gehzeit für normal Konditionierte rauf ca. 5-6 Stunden, runter 3-4 Stunden. Ich weiß auch nicht, warum die Post sich weigert da jemanden hinaufzuschicken…

Berghütten in exponierten Lagen haben es so an sich, daß das mit der Versorgung etwas schwierig ist. Das betrifft auch Telefon und Internet.

aber das das gewerbe dort betrieben wird hat sich doch der wirt so ausgesucht :wink:. somit sind das probleme, deren lösung ihm obliegt und aus denen sich doch kaum ein bereicherungsanspruch gegenüber den kunden ergeben kann

aber das das gewerbe dort betrieben wird hat sich doch der
wirt so ausgesucht :wink:. somit sind das probleme, deren lösung
ihm obliegt

Hat er doch. So schwierig ist es doch nicht einen Beleg mit zu nehmen und das ist eben seine Lösung des Problems. Wenn Du mit einem Gutschein tanken willst, mußt Du auch den Gutschein vorlegen und kannst nicht einfach behaupten, Du hättest einen Gutschein, der läge aber zu Hause. Man wird doch extra darauf hingewiesen, man müsste halt die Mail die man bekommt auch lesen. Funktioniert in vielen Fällen wunderbar, manche sind halt mit dem Lesen ganzer Inhalte überfordert, scheinbar.

und aus denen sich doch kaum ein

bereicherungsanspruch gegenüber den kunden ergeben kann

Welche Bereicherung? Man kann den Beleg nachbringen, dann wird auch die Anzahlung ausgezahlt.

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aber das das gewerbe dort betrieben wird hat sich doch der
wirt so ausgesucht :wink:. somit sind das probleme, deren lösung
ihm obliegt

Hat er doch. So schwierig ist es doch nicht einen Beleg mit zu
nehmen und das ist eben seine Lösung des Problems. Wenn Du mit
einem Gutschein tanken willst, mußt Du auch den Gutschein
vorlegen und kannst nicht einfach behaupten, Du hättest einen
Gutschein, der läge aber zu Hause. Man wird doch extra darauf
hingewiesen, man müsste halt die Mail die man bekommt auch
lesen. Funktioniert in vielen Fällen wunderbar, manche sind
halt mit dem Lesen ganzer Inhalte überfordert, scheinbar.

hier in der frage gehts aber nicht um gutscheine. hier geht es um die rückerstattung einer zahlung. und die auszahlung dieser zahlung kann der wirt sich quitieren lassen.

und aus denen sich doch kaum ein

bereicherungsanspruch gegenüber den kunden ergeben kann

Welche Bereicherung? Man kann den Beleg nachbringen, dann wird
auch die Anzahlung ausgezahlt.

z.b. zinsen, auch werden nicht 100% der leute die quittung nachreichen. jeders hotel bekommt es hin, vor der nutzung der leistungs zu überprüfen, das die zahlung erfolgt ist. wie schwierig das ist, ist nicht das problem des kunden. auch seh ich hier keinen zeikritischen bereich, eine zahlung dauert meist 2 tage. da kaum ein kunde so knapp bucht, sollte der wöchendliche datenabgleich auch problemlos möglich sein. man könnte die buchhaltung auch problemlos auslagern und die leute würden sich dann vor dem aufstieg anmelden, einchecken und dann dort einen schlüssel bekommen, mit dem sie dann die dienste nutzen können.

z.b. zinsen, auch werden nicht 100% der leute die quittung
nachreichen. jeders hotel bekommt es hin, vor der nutzung der
leistungs zu überprüfen, das die zahlung erfolgt ist.

Es ist sinnlos jemanden, der scheinbar noch nie auf einer Bergschutzhütte war, zu erklären, daß das Leben dort nicht nach den gleichen Regeln funktioniert, wie hier wo ständig alles verfügbar ist. Ein Hotel hat andere Möglichkeiten, als ein Bergüttenwirt.

wie

schwierig das ist, ist nicht das problem des kunden.

Nein. Aber nur die ersten Zeilen zu lesen und zu meinen, den Rest ignorieren zu können, DAS ist das Problem des Kunden.

auch seh

ich hier keinen zeikritischen bereich, eine zahlung dauert
meist 2 tage. da kaum ein kunde so knapp bucht, sollte der
wöchendliche datenabgleich auch problemlos möglich sein.

Nochmal: Das Problem ist, das die Verbindung des öfteren nicht funktioniert und dann eine Überprüfung nicht erfolgen kann. DAS ist dann blöd, wenn der Gast ohne jeden Nachweis da steht und einfach behauptet, er hätte bezahlt. Und ja, auch auf Berghütten wird betrogen.

man

könnte die buchhaltung auch problemlos auslagern und die leute
würden sich dann vor dem aufstieg anmelden, einchecken und
dann dort einen schlüssel bekommen, mit dem sie dann die
dienste nutzen können.

Auch das sagt jemand, der scheinbar noch nie eine richtige Bergwanderung gemacht hat. Auf dem Berg gelten andere Regeln. Als Bergwanderer sag ich Dir: das ist nicht praktikabel. Zum einen wirst Du kaum jemanden finden, der früh um 4.00 Uhr Dir Deine Zahlung bestätigt, zum anderen gibt es oft verschiedene Aufstiegswege, wie willst Du das organisieren. Dann nützt Dir ein Schlüssel rein gar nichts: in so exponierten Hütten dieser Kategorie gibt es keine Zimmerschlüssel, wenn Du Glück hast gibt es eine Dusche, vielleicht sogar zwei eine für Männlein, eine für Weiblein, die sich dann 100 - 200 Leute teilen. In obiger Hütte gibt es nicht eine Dusche, dafür 2 Plumpsklos für 100 Leute. Du hast die Wahl zwischen Bettenlager (4 Bettzimmer ohne Schlüssel) oder Matratzenlager ebenfalls ohne Schlüssel in unterschiedlicher Größe. Die Aufstiegswege sind zwischen 5 und 12 Stunden, für fitte Menschen.

Aber vermutlich versteht die Problematik nur jemand, der schon einmal auf so einer Hütte war.

dein einsatz in allen ehren, aber es gibt einfach keine sonderrechte für berghütten.
somit sind sie rechtlich jedem hotel oder jeder pension gleich gestellt.

und ganz ehrlich, ich komm mir von der frage auch etwas verarscht vor, wenn die hüttenwirtin resevierungen per mail annehmen kann, wieso kann sie bei dem selben vorgang nicht den kontostand checken? entweder gibt es internet und die leute können zimmer vorbestellen, dann kann man damit auch ins konto gucken, oder es gibt keins, dann geht aber auch nichts mit mail

und ganz ehrlich, ich komm mir von der frage auch etwas
verarscht vor, wenn die hüttenwirtin resevierungen per mail
annehmen kann, wieso kann sie bei dem selben vorgang nicht den
kontostand checken?

Welche Hüttenwirtin? In diesem Fall ist es ein Hüttenwirt: nochmal ich bin weder die eine noch die andere Partei, ich bin neutraler Beobachter.

entweder gibt es internet und die leute

können zimmer vorbestellen, dann kann man damit auch ins konto
gucken, oder es gibt keins, dann geht aber auch nichts mit
mail

Erstens: Das Internet fällt in so exponierten Lagen des öfteren aus, dann funktioniert weder eine Mailreservierung, noch ein Blick aufs Konto. Wobei ich noch nichteinmal weiß ob die überhaupt Internetbanking haben.

Zweitens: Wenn die Überweisung per Mail bestätigt wird, hat man das Geld vermutlich noch gar nicht auf dem Konto, also würde ein Blick auf das Konto nichts nützen.

Drittens: Es ist weder ein Hotel noch eine Pension, es ist ein Schutzhütte der Kat. I und dort gibt es in Österreich, dort steht die besagte Hütte, durchaus den einen oder anderen Unterschied zu einem Hotel bzw. einer Pension:

Zitat aus Wiki:

_Österreich[Bearbeiten]

Geregelt ist der Begriff der Schutzhütte im § 111 Abs 2 Z. 2 Gewerbeordnung als „ein einfach ausgestatteter Betrieb, der in einer für den öffentlichen Verkehr nicht oder nur schlecht erschlossenen Gegend gelegen und auf die Bedürfnisse der Bergsteiger und Bergwanderer abgestellt ist“. (In dem Paragraphen ist geregelt, dass die Beherbergung von Gästen, die Verabreichung von Speisen jeder Art und der Verkauf von warmen und angerichteten kalten Speisen, der Ausschank von Getränken und der Verkauf dieser Getränke in unverschlossenen Gefäßen im Rahmen dieses Betriebes keines Befähigungsnachweises für das Gastgewerbe bedarf, der Hüttenwirt also kein ausgebildeter Gastwirt sein muss. Kategorie-III-Hütten, Alpengasthöfe, fallen meist aber schon unter die Konzessionspflicht.)_

Aber wie gesagt, es ist sinnlos mit jemanden zu diskutieren, der noch nie auf einer Hütte in so exponierter Lage war.

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Hallo!

Ja nur steht da nirgendwo, dass die von mir angeführten §§ für Berghüttenwirte nicht gelten würden.

Ich glaube aber du bringst immer noch ein paar Dinge durcheinander. Das Problem ist nicht, dass vielleicht nicht sofort auf der Hütte zurückgezahlt wird, sondern dass die Rückzahlung generell an die Vorlage der Quittung geknüpft ist. Das sind zwei verschiedene Dinge, die du unzulässigerweise vermischt.

Gruß
Tom

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Hallo!

Ja nur steht da nirgendwo, dass die von mir angeführten §§ für
Berghüttenwirte nicht gelten würden.

Hi,

darum ging es mir nicht. Es ging mir nur um den Vergleich Berghütte - Hotel.

Ich glaube aber du bringst immer noch ein paar Dinge
durcheinander. Das Problem ist nicht, dass vielleicht nicht
sofort auf der Hütte zurückgezahlt wird, sondern dass die
Rückzahlung generell an die Vorlage der Quittung geknüpft ist.
Das sind zwei verschiedene Dinge, die du unzulässigerweise
vermischt.

Nein, mir ist das schon klar, aber wie gesagt, ich bin weder Hüttenwirt noch Hüttenwirts Frau. Mir ging es ja nur um die rechtliche Würdigung.

Der Wirt schreibt auf seiner Homepage immer wieder die Geschichten seines Alltags, die sehr lesenswert sind. Deshalb bin - nicht nur ich wenn man dem Gästebuch glauben darf - regelmäßiger Leser dieser Seite. Er hat den Brief auch dort aufgeführt, natürlich ohne Namen.

Er hat das nun wohl so gelöst: Er hat scheinbar tatsächlich kein Internetbanking, ob das am schlechten Internet oder woran auch immer liegt, weiß ich nicht. Jedenfalls hat er seine Bank telefonisch angewiesen den Betrag zu überweisen und leistet die Unterschrift, wenn er wieder im Tal ist. Gottseidank scheinen die auf der Bank nicht so stur zu sein und haben die Überweisung ohne Unterschrift ausgeführt.

Ich finde es einfach nicht rechtbesonders schwierig eine Mail vollständig zu lesen und einen Papierbeleg mitzunehmen. Ich habe auch Verständnis dafür, das es auf einer Berghütte einfach schwieriger ist, bestimmte Dinge zu erledigen. Und ich habe kein Verständnis dafür, dermaßen ausfällig zu werden, nur weil man selbst etwas verbockt hat.

Und vielleicht ist da auch der Wunsch, den Charme solcher Berghütten zu erhalten und die Hoffnung, das diese Hütten nicht irgendwann wirklich Hotelcharakter haben. Mit all den Konsequenzen, die ich letztes Jahr auf dem Kitzsteinhorn erleben durfte *grusel*.

Und ich mag diesen Hüttenwirt, der so menschlich ist und sich so um seine Gäste bemüht.

Gruß
Tina