Online Kontoauszüge gültig vor Ämtern?

Ich frage mich wirklich, was die Millionen ALG-II-Empfänger
machen, wenn die ihre Kontoauszüge vorlegen. Müssen die damit
vorher zum Bundespräsidenten, um die beglaubigen zu lassen,
damit die auch der Kommunalbeamte im bayrischen Hinterwald
anerkennt?

Grüße

Das kommt auf den Sachbearbeiter an,der die Kontoauszüge sehen will. Den meisten reichen Onlinebanking-Auszüge,aber manche wollen auch die Orginale sehen. Allerdings wollen manche Sachbearbeiter nur deswegen die Orginale,weil sie meinen,daß der „Kunde“ Skrupel hätte, auch diese im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten zu schwärzen und sie lieber ungeschwärzt vorlegt.