Parkverbot auf feuerwehrparkplätze

Moin

Bommel schrieb

Das würde mich interessieren. Welche Gesetze meinst Du?

Das ist sicherlich nicht so gemeint aber es erinnert mich an das schwäbisch-bayerische:„Wo steht denn überhaupt, daß man das nicht darf“

Hallo,

Frag Tante Gurgl.

Leider nix gefunden,

Sorry, aber auch auf diesem Weg wird man vergeblich eine
Geldstrafe von 180€ für diesen Fall finden.

180€ als Gesamtsumme konnte man schon vor 3 Jahren zusammenbekommen wenn man sein Fahrzeug abschleppen ließ: http://www.erding-online.de/index.php?option=com_con…

Gruß

heavyfuel

Hallo,

Bommel schrieb

Das würde mich interessieren. Welche Gesetze meinst Du?

Genau. Und das hat er gefragt auf:

muß man da eine geldstrafe von 180 eur. bez .?

Ja, dafür sind solche Gesetze da.

Und der Link auf eben dieses Gesetz mit den 180€ Geldstrafe fehlt immer noch.
Wenn Du nur einen Teil zitierst, geht manchmal wichtiges verloren. So auch hier.

Sorry, aber auch auf diesem Weg wird man vergeblich eine
Geldstrafe von 180€ für diesen Fall finden.

180€ als Gesamtsumme konnte man schon vor 3 Jahren
zusammenbekommen wenn man sein Fahrzeug abschleppen ließ:

Das kann auch noch mehr werden, aber inwiefern das dann eine Geldstrafe ist, entzieht sich meinem Verständnis.
Gruß
loderunner (ianal)

Servus,

da uns die UP bisher weder mitgeteilt hat, wo genau geparkt wurde noch, wie sich die 180 EUR zusamengesetzt haben, sondern sich nur wunderte (darf man denn nicht?), könnte man nur anhand des Bußgeldkatalogs rumrätseln.
Und da ich wegen einer schlechten Stickverbindung derzeit kaum googeln kann, könnte ich nur mit TB-Ziffern einer Ausgabe von 1986 dienen, und das würde nichts bringen.

Grüße Manu

Und was soll das jetzt?
Wenn du weißt wieviel das kosten darf schreibs doch einfach.Ich könnte mir 180 € in begründeten Einzelfällen durchaus vorstellen.

Grüße

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Hallo,

Und was soll das jetzt?

Tja, das ist die Frage an Dich.

Wenn du weißt wieviel das kosten darf schreibs doch
einfach.

Ist doch schon längst beantwortet. Schau mal etwas tiefer, der Beitrag von HighQ.

Ich könnte mir 180 € in begründeten Einzelfällen durchaus vorstellen.

Aha. Und warum nicht 10000€? Oder auch eine Mio? In begründeten Einzelfällen?
Es geht nicht darum, was Du Dir vorstellen kannst, wir sind hier in einem Expertenforum und diskutieren über Fragen des Verkehrsrechts. Da wäre ab und an ein Blick ins Gesetz durchaus sinnvoll.
Gruß
loderunner

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