Pflegeversicherung

Hallo Alexander, hier würde ich den klassischen Weg wählen und den Kontakt zur Gewerkschaft suchen.

Ciao Holger

Hallo Herr Gad,

nach § 77 SGB XI kann die Pflegekasse individuelle Verträge abschließen, wenn die Versorgung nicht ausreichend ist.

Dabei gilt Vertragsfreiheit, d.h., wenn Ihre Pflegekräfte mit dem Angebot der Pflegekasse nicht einverstanden sind, hilft nur eine Nachverhandlung. Bestimmungen über die Höhe der Vergütung gibt es da meines Wissens nicht.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage beantworten und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße und alles Gute
Frankie

Hallo Alexander,
so ganz bin ich nicht mehr in der Materie da ich nicht mehr im ambulantan Pflegedienst arbeite,
aber das ist so eine Sache,normalerweise sollte man ohne Vertrag mit den Krankenkassen nicht beginnen,da man später nur wenig erreichen kann.Besteht ein Vertrag ist die Sache so das die alten Preise weiter bezahlt werden bis eine Einigung getroffen wurde.Aber je mehr Geld die Pflegekräfte bekommen um so weniger leistungen bekommst Du bzw Du mußt mehr zu zahlen.
Gruß
Kathrin

Tut mir leid, da müssen die Pflegekräfte mit den Kassen sprechen.
Wie am besten reagiert werden soll, kann ich leider nicht sagen!

Lieber Herr Alexander,

in der Vertragsgestaltung zwischen Pflegekasse und Pflegekräften kenne ich mich leider nicht aus. Ich hoffe Sie erhalten hilfreiche Antworten.
Vielleicht würde sich für Sie eine Mitgliedschaft im VdK lohnen, da hier meist sehr gut beraten wird.

Schönes Wochenende
Nicole

Ich kann leider nicht helfen.

Die Antwort erfolgte über eine private Emailsdresse

Hallo, ich kann Ihnen hier leider auch nicht weiterhelfen.
Viel Glück
Katja Kohlmay