Polizisten anzeigen

Ich glaube, er meinte, die Anzeige gegen die Passantin wurde durch den Polizisten aufgenommen, den selbst anzeigen zu können er nun aus irgendwelchen Gründen nicht glaubt.

Hallo!

Ach so, auf diese Sichtweise wäre ich gar nicht gekommen:wink: Wenns mitgeteilt ist, ist es ja eh angezeigt

Gruß
Tom

Hallo Tom,
entschuldigung, es war missverständlich ausgedrückt - diese verdrehte passive und indirekte Sprache
macht mich ganz kirre - und dann noch die Hitze…

Der Polizist hat die Anzeige gegen die Frau aufgenommen, die ihr Kind geschlagen hat. Gegen den
Polizisten selbst kann man wegen seiner Äußerung nicht anzeigen, lediglich Beschwerde einreichen.

Viele Grüße

Gegen den
Polizisten selbst kann man wegen seiner Äußerung nicht
anzeigen, lediglich Beschwerde einreichen.

Wieso das nicht?
Wenn du gerade einen Artikel in der Zeitung über einen Banküberfall liest und dein Freund neben dir sagt, er wäre das gewesen, dann kannst du deinen Freund nicht anzeigen?
Nunr ersetzte „Bankraub“ gegen „Körperverltzung“ oder „Misshandlung Schutzbefohlener“.

Selbst wenn die Polizei so lange gebraucht hätte, dass die Frau schin weg gewesen wäre:
Du hättest das Recht, diese Frau zur Sicherstellung der Strafverfolgung bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten; notfalls auch mit Gewalt.
Hier die Erläuterung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme
(unter „Jedermann-Festnahme“)

Hallo,

die Frage lautetet „kann mir jemand sagen, ob es grundsätzlich möglich ist…“. Und natürlich ist das grundsätzlich möglich. Ob es im Einzelfall, nach Abwägung deiner Einwände, sinnvoll ist, war hier nicht die Frage.

Gruß

S.J.

Polizei(Vollzugs)Beamte sind als Staatsdiener gemäß dem
Beamtengesetz
besonders verpflichtet,bestehende Gesetze zu beachten und sich
auch
privat mit „Gebührender Mäßigung“ zu betätigen…

Andererseits haben sie aber auch die Verpflichtung,die
bestehenden
Gesetze notfalls mit Gewalt durchzusetzen…

Zur Gewalt kann aber auch im konkreten Einzelfall der vulgäre
Slang gehören…denn noch ist in Deutschland die „Schärfste
Waffe“
der Polizei das Gespräch…Daher kann es Einsatzbedingt
durchaus
angebracht sein,Worte oder Reden zu gebrauchen,die geeignet
sind,
eines Situation zu entschärfen…

Daher kann man ohne genaue Kenntnis des Falles dazu kaum etwas
sagen…

Wieso das nicht?

Weil sich der Polizist hier ja gar nicht strafbar gemacht hat.

Wenn du gerade einen Artikel in der Zeitung über einen
Banküberfall liest und dein Freund neben dir sagt, er wäre das
gewesen, dann kannst du deinen Freund nicht anzeigen?
Nunr ersetzte „Bankraub“ gegen „Körperverltzung“ oder
„Misshandlung Schutzbefohlener“.

Er meint aber eine Anzeige wegen der Situation mit der Pasantin, und nicht dafür, dass er sein eigenes Kind schlägt.

Selbst wenn die Polizei so lange gebraucht hätte, dass die
Frau schin weg gewesen wäre:
Du hättest das Recht, diese Frau zur Sicherstellung der
Strafverfolgung bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten;
notfalls auch mit Gewalt.

Und was hat das jetzt damit zu tun?

Levay

Hallo Paul,

Wieso das nicht?

Das ist die offizielle Antwort der Polizei und des Bürgeramts.

Wenn du gerade einen Artikel in der Zeitung über einen
Banküberfall liest und dein Freund neben dir sagt, er wäre das
gewesen, dann kannst du deinen Freund nicht anzeigen?

Natürlich kann ich das. Darum geht es aber nicht. Wenn nun die Kassiererin der Bank die Polizei anruft
und die Polizei mit den Schultern zuckt und sagt: „Und was sollen wir da machen? Bis wir da sind ist der
Räuber eh weg!“ Und später kommt dann doch der Einsatzwagen und da sagt der Polizist: „Was, Sie
wollen wegen sowas eine Anzeige erstatten - ich lasse ständig was mitgehen. Das ist meine persönliche
Meinung!“ So, jetzt habe ich mal die Situation auf einen Bankraub übertragen und das klingt doch absurd
, oder?

Nunr ersetzte „Bankraub“ gegen „Körperverltzung“ oder
„Misshandlung Schutzbefohlener“.

Ja, hab’ ich gerade. Aber es geht nur darum, ob man den POLIZISTEN anzeigen kann.

Selbst wenn die Polizei so lange gebraucht hätte, dass die
Frau schin weg gewesen wäre:
Du hättest das Recht, diese Frau zur Sicherstellung der
Strafverfolgung bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten;
notfalls auch mit Gewalt.

NEIN - eben nicht! Das hat der 110-Mitarbeiter ausdrücklich gesagt: darf man nicht! Ist ja auch egal, die
Frau war ja noch am Tatort - es geht nur darum, ob man einen Polizisten anzeigen kann - wenn ja, wo?
Die Polizei meint, man kann nur eine Beschwerde einreichen.

Viele Grüße

Hallo,

die Frage lautetet „kann mir jemand sagen, ob es
grundsätzlich möglich ist…“. Und
natürlich ist das grundsätzlich möglich. Ob es im Einzelfall,
nach Abwägung deiner Einwände, sinnvoll ist, war hier nicht
die Frage.

Ja, Himmel nochmal, wenn es so grundsätzlich möglich ist, warum kann dann keiner sagen wie man das
macht?

Verzweifelte Grüße

Entschuldige, bitte, aber das habe ich dir gesagt!

Strafanzeige bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht. Entweder du schreibst einen Brief oder du gehst hin.

Levay

Natürlich kann ich das. Darum geht es aber nicht. Wenn nun die
Kassiererin der Bank die Polizei anruft
und die Polizei mit den Schultern zuckt und sagt: „Und was
sollen wir da machen? Bis wir da sind ist der
Räuber eh weg!“ Und später kommt dann doch der Einsatzwagen
und da sagt der Polizist: „Was, Sie
wollen wegen sowas eine Anzeige erstatten - ich lasse ständig
was mitgehen. Das ist meine persönliche
Meinung!“

Der Polizist würde hier zugeben, dass er Diebstahl betreiben würde. Dies ist strafbar und dafür könnte man ihn anzeigen.
Die Äußerung „Ich lasse ständig was mitgehen“ ist selbst keine Straftat aber ein Hinweis oder ein Beweis dafür, dass der Polizist diese begehen würde.

Ja, hab’ gerade. Aber es geht nur darum, ob man den
POLIZISTEN anzeigen kann.

Ja; seine Äußerung, seine Kinder auch zu schlagen, ist ein Hinweis darauf, dass er dies tut und sich damit strafbar macht.

NEIN - eben nicht! Das hat der 110-Mitarbeiter ausdrücklich
gesagt: darf man nicht!

Dann hat er Quatsch erzählt. Wenn du jemanden bei einer Straftat beobachtest und er die nicht seine Personalien geben möchte, darfst du ihn bis zum Eintreffen der Polizei festnehmen. Sollte er versuchen, zu flüchten, darfst du ihn daran mit Gewalt hindern.

es geht nur darum, ob man einen
Polizisten anzeigen kann - wenn ja, wo?

Du kannst jeden anzeigen. Es gibt keinen Unterschied zwischen einem Polizisten und einer „normalen“ Person in Bezug auf die Anzeige von Straftaten. Da du Hinweise dafür hast, dass er eine Straftat begangen hat, kannst du ihn bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei einem Amtsgericht anzeigen.

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Weil sich der Polizist hier ja gar nicht strafbar gemacht hat.

Mit der Äußerung nicht. Er hat jedoch eine Straftat zugegeben.

Er meint aber eine Anzeige wegen der Situation mit der
Pasantin, und nicht dafür, dass er sein eigenes Kind schlägt.

Beides hängt zusammen. In der Situation mit der Passantin hat der Polizist Hinweise gegeben, dass er seine Kinder schlägt.

Du hättest das Recht, diese Frau zur Sicherstellung der
Strafverfolgung bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten;
notfalls auch mit Gewalt.

Und was hat das jetzt damit zu tun?

Scheinbar erzählt die Polizei Murks und die Leute, die bei ihr anrufen, glauben es leider. Dem möchte ich vorbeugen und sie über die Wahrheit aufklären.

Hallo Paul,

NEIN - eben nicht! Das hat der 110-Mitarbeiter ausdrücklich
gesagt: darf man nicht!

Dann hat er Quatsch erzählt. Wenn du jemanden bei einer
Straftat beobachtest und er die nicht seine Personalien geben
möchte, darfst du ihn bis zum Eintreffen der Polizei
festnehmen. Sollte er versuchen, zu flüchten, darfst du ihn
daran mit Gewalt hindern.

Dann kann P sich ja über den 110-Mitarbeiter ebenfalls beschweren, bzw. auch Anzeigen (?) - die
Gespräche werden doch mitgeschnitten, so dass die Aussage hier auf jeden Fall nachweisbar wäre.

es geht nur darum, ob man einen
Polizisten anzeigen kann - wenn ja, wo?

Du kannst jeden anzeigen. Es gibt keinen Unterschied zwischen
einem Polizisten und einer „normalen“ Person in Bezug auf die
Anzeige von Straftaten. Da du Hinweise dafür hast, dass er
eine Straftat begangen hat, kannst du ihn bei der Polizei, der
Staatsanwaltschaft oder bei einem Amtsgericht anzeigen.

Ok - das ist jetzt endlich klar - wird auch gemacht. Die Saatsanwaltschaft ist bis zum Anschlag
überlastet, also bleibt wohl nur der üble Gang zur Polizei…

Vielen Dank für die konstruktiven Antworten!

Viele Grüße

überlastet, also bleibt wohl nur der üble Gang zur Polizei…

Erstens ist die Polizei auch überlastet, und zweitens ist sowieso die Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens, und die praktische Überprüfung lässt sie so oder so die Polizei machen. Ich will damit sagen: Wo du Anzeige erstattest, hat keine Auswirkung darauf, wer das später bearbeitet.

Ich ganz persönlich erstatte Anzeige viel lieber bei der Staatsanwaltschaft.

Levay

Ich ganz persönlich erstatte Anzeige viel lieber bei der
Staatsanwaltschaft.

Wieso? Wieso nicht beim Gericht?

Ich ganz persönlich erstatte Anzeige viel lieber bei der
Staatsanwaltschaft.

Wieso? Wieso nicht beim Gericht?

Hmm, was sollte denn der Richter Deiner Meinung nach aufgrund der Anzeige machen?

Dea