Sonderkündigung Verein

Guten Tag Herr Awe,
vielen Dank für die Ihre Zeilen.

Ich habe gestern endlich einen Angelkollegen gefunden, der mir freundlichst ein Exemplar der Satzung gefaxt hat. Die Satzung sieht vor, dass eine Kündigung zum 30.09. eines laufenden Jahres ausgesprochen werden soll mit Wirkung zum Jahresende. Sonderkündigungen werden nicht erwähnt.

In der Einladung stand unter Punkt 20 lediglich: Änderung der Mitgliedsbeiträge. Bei der Versammlung gab es 3 Nein- Stimmen in diesem Punkt (ich selbst habe auch, in Abwesenheit, gegen diese Erhöhung gestimmt).

Im Schriftsatz zur Versammlung steht daraufhin: Die Erhöhung tritt ab sofort in Kraft. Meine Quellen im Internet sprechen in solch einem Fall von „unzulässiger Pflichtenmehrung“ und „Sonderkündigungsrecht in jedem Fall“.

Meine, daraufhin erfolgte Kündigung wurde als gegenstandslos abgetan.

Antwort:
Leider kann ich keine rechtlichen Auskünfte darüber abgeben. Ich denke, das müsste in diesem speziellen Fall tatsächlich ein Anwalt klären, falls in der Satzung kein entsprechender Passus zu finden ist.
Gruß
mipen

Da ich kein Rechtsanwalt bin, empfehle ich in dieser Angelegenheit eine Rechtrsauskunft einzuholen. Diese gibt es sicher auch unentgeltlich.
Ich glaube nicht, dass die hier beschriebene Verfahrensweise zulässig ist. M.Bl.

Hallo,

ich bin kein Rechtsverdreher aber gehe davon aus, das hier das BGB greift. Es liegt ja keine Satzung vor und damit auch keine vereinsautonome Regelung. Warum wird denn Auf das Jahresende verwiesen, wenn es nirgendwo schriftlich festgelegt ist.
SRY, Antwort kommt recht spät

Peter