Steuern

Aber wenn der Kredit über 30 Jahre läuft, dann ist mein Mann 60 und ich bin 56. Also noch keine Rentner! Daher wird doch dann das Einkommen was man zu dem Zeitpunkt hat als Richtwert genommen. Oder habe ich das falsch verstanden? Dann wird es also doch eine ganze Menge.

Aber wenn der Kredit über 30 Jahre läuft, dann ist mein Mann
60 und ich bin 56. Also noch keine Rentner! Daher wird doch
dann das Einkommen was man zu dem Zeitpunkt hat als Richtwert
genommen. Oder habe ich das falsch verstanden? Dann wird es
also doch eine ganze Menge.

Hallo,

ich füge hier mal den offiziellen Text des Bundesfinanzministeriums ein:

„Wird das Wohn-Riestern im Alter besteuert?
Ja. Bei der so genannten nachgelagerten Besteuerung haben die Förderberechtigten ein Wahlrecht. Sie können sich zum einen für die sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum von 17 bis 25 Jahren entscheiden. Alternativ ist eine Einmalbesteuerung von 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rentenphase möglich. Welche der beiden Besteuerungsmöglichkeiten der Förderberechtigte wählt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Hiervon hängt auch ab, ob es letztendlich zu einer konkreten Steuerlast kommt. Der Steuerpflichtige hat allerdings jederzeit die Möglichkeit den Stand des Wohnförderkontos zu reduzieren, in dem er einen entsprechenden Betrag in einen klassischen Riester-Sparvertrag einzahlt. Bekommt er zum Beispiel eine Erbschaft, so kann er diese zur Minderung des Wohnförderkontos verwenden, so dass er nur Steuern auf die vom ihm tatsächlich bezogene Rente zahlen muss. Das Eigenheimrentengesetz eröffnet insoweit vielfältige Möglichkeiten.“

Verteilung auf bis zu 25 Jahre in der Versteuerungsphase.
Das heißt ja, dass der Großteil der Versteuerungsphase mit dem Rentenbezug zusammen fällt.

Aber über die Nachteile des Wohn-Riesters müsste schon eine umfassende Beratung durch die finanzierende Bank oder Bausparkasse erfolgt sein.

Es gibt nämlich durchaus Fälle, da ist der Wohn-Riester ein großer Nachteil, zum Beispiel wenn die Immobilie vor Ende der Bindung verkauft oder vermietet wird.
Dann liegt nämlich eine schädliche Verwendung vor und die Versteuerung beginnt schon in dem Moment.

Warum ich aber vor allem kein Freund des Wohn-Riesters bin (andere Kollegen können das ganz anders sehen) ist, dass eine „schädliche Verwendung“ auch der Tod der Berechtigten vor dem 85. Lebensjahres ist.

In eurem Fall aber ohne Belang, da ihr die Versteuerungsphase (25 Jahre) schon vor dem 85. Geburtstag beendet habt.

Gruß
Lawrence

Vielen Dank. Das hat mir sehr geholfen.

Da muss ich ehrlich gesagt passen
Das schon sehr weit in andere Rechtsgebiete.
Am Besten man erkundigt sich bei dem Kreditunternehmen oder bei dem Unternehmen, bei welchem man die Wohnriester inne hat.
Ich denke die können einem da besser helfen.

sry

Hallo,
die Steuer richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz zu dem Zeitpunkt zu dem versteuert wird. D.h. man kann dies jetzt nicht berechnen. Also lassen Sie es auf sich zu kommen. Sie werden ja keinen Wohnriester in Höhe von 180000 Euro haben, sondern nur ein Bruchteil davon. Somit werden die Steuerbeträge darauf nicht sehr hoch sein, es sei denn Sie verdienen großartig.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

MfG aus dem verschneiten Allgäu

Sven Duwe

Dankeschön…

Hallo Anja,
diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten, am besten wäre es wenn Sie hierzu bei Ihren Versicherungsvertreter nachfragen würden.
Lieben Gruss
Frank Zingelmann

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55118/DE/Bu…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55118/DE/Buergerinnen und Buerger/Alter und Vorsorge/Altersvorsorge/113 Wohnriester FAQ.html%235)

Liebe Anja,

kann man leider so nicht sagen. Das hängt einmal davon ab, welche Besteuerung ihr wählt und dann von Euren persönlichen Verhältnissen. Vielleicht hilft Dir ja der LInk ein wenig.

Viele Grüße

Charly

Hallo Anja
diese frage kann Ihnen niemand beantworten, da kein Mensch weiss welches Einkommen und somit welche Steuerbelastung Sie mit 65 haben werden.
Weitere Infos auch unter www.asg-steuer.de
Schöne grüsse aus dem Maintal
Kreuzer Michael