Steuern bei private Zimmer untervermietung

Danke! Gut zu wissen, bis jetzt habe ich das immer alleine gemacht…

PS: ich meinte natürlich das Jahr 2012. Sorry für die Verwirrung aber du hast es ja nachvollziehen können :wink:

Geht immer, einfach nicht abspeichern und nach Eingabe berechnen lassen. Kannst 2011 als Vorlage nehmen (indem Du auf Datei kopieren klickst), hier nur die Mieteinnahmen nachtragen und evtl. Verdienst herausnehmen, dafür ALGI eintragen (also sämtliche Änderungen), dann auf Rechner und schon kommt das Ergebnis Für weitere Fragen immer wieder gerne :smile:

Danke für deine Antwort Suwusch! Elster habe ich selbst, da
kann ich mal nachschauen. Ich habe schon meine Steuererklärung
für 2011 abgeschickt, hoffe aber, daß ich trotzdem etwas
fiktives ausprobieren kann… VG, Rasube

Ich freu mich, dass ich dir helfen konnte :smile:

Hallo!

Frage 1: Nein, Du liegst unter der Freigrenze. Das ALG unterliegt lediglich der Steuerprogression wird aber ansonsten nicht besteuert!

Frage 2: Die Mieteinnahmen werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Anlage Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Die Ausgaben werden gegen gerechnet (Strom, Wasser, Renovierungskosten, …). Bei den geringen Mieteinnahmen welche Du hast, wirst Du keine Steuern zahlen müssen wenn Du keine weiteren Einkünfte aufweisen kannst.

Frage 3: Die Antworten findest Du oben.

Ich selbst habe noch kein Zimmer vermietet, erstelle beruflich aber Einkommensteuererklärungen!

Liebe Grüsse!

Vielen Dank Phar Lap für deine kompetente Antwort! :smile:

Leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

Hallo,

aus meiner Sicht sehen die Dinge so aus:

Einnahmen aus Untervermietung sind wären in der Anlage V&V anzugeben, also
Einkünfte aus der Vermietung abzügl. der auf das Zimmer entfallen den Betriebskosten; vgl. BetrKVO.

Steuern werden m. E. dann fällig, wenn die Einkünfte aus ALG1 zzgl. des Einkommens auf Vermietung und Verpachtung mehr als das Existenzminimum ausmacht.

Inwieweit der Bezug von ALGI durch die Nebeneinkünfte betroffen ist (Kürzung) kann ich nicht sagen.

Zuerst die Bereitschaft zu Untervermietung mit dem Vermieter klären.
Wieviel würde ein Untermieter konkret zahlen: wirkliche Interessenten oder nur Phantom?

Die Jahressummen sind ausschlaggebend.
Wenn alles planbar ist, ruhig mal das FinAmt fragen oder jemand aus der Steuergilde.

Richtig ist, das Ersatzbezüge wie ALG zum Einkommen addiert werden, obwohl steuerfreie Auszahlung erfolgt.

Was zahlst du denn selbst an Miete - bleibt was übrig?

Danke Rudolf für deine Rückmeldung. Mein Anliegen hat sich inzwischen erledigt da es geklärt werden konnte dank der vielen Antworten die ich bekommen habe. LG, Rasube

Hallo Dankward, danke für deine Rückmeldung. Mein Anliegen hat sich inzwischen erledigt da es geklärt werden konnte dank der vielen Antworten die ich bekommen habe. LG, Rasube