Hallo DrAybolit,
anbei ein Link auf eine Seite, die das m.E. umfassend erläutert und auch alle Eventualitäten berücksichtigt Erststudium, Zweitstudium, Fortbildungskosten usw.) http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ausbildung….
Vermutlich werden dort alle Ihre Fragen beantwortet.
Aus der Erfahrung heraus ist es so, dass man als Doktorand mit einer halben Stelle meistens keine Steuern bezahlt, da die Entlohnung ja nicht wirklich berauschend hoch ist.
Sollten Steuern bei der Berechnung des Monatslohns abgezogen worden sein, haben Sie Recht, in der Regel bekommt man diese Steuern bei der jährlichen Einkommensteuererklärung wieder zurück. Vor allem weil hier ab 2012 ja ggfs. bis zu 6000 EUR für die Kosten des Studiums berücksichtigt werden. Das reicht meistens um unter den Grundfreibetrag zu rutschen und somit keine Steuern mehr zu bezahlen.
Sollten sich noch konkrete Fragen ergeben, melden Sie sich bitte nochmal.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara