Steuern zahlen als Doktorand?

Super, danke schön! Jetzt weiß ich Bescheid.

Schönen Tag und viele Grüße
DrAybolit.

Ich würde sagen Anlage S, denn es handelt sich nicht um ein
von Ihnen angemeldetes Gewerbe, sondern um eine freiberufliche
Tätigkeit für Gutachten, Patentanmeldung etc.

Hallo DrAybolit,

anbei ein Link auf eine Seite, die das m.E. umfassend erläutert und auch alle Eventualitäten berücksichtigt Erststudium, Zweitstudium, Fortbildungskosten usw.) http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ausbildung….
Vermutlich werden dort alle Ihre Fragen beantwortet.
Aus der Erfahrung heraus ist es so, dass man als Doktorand mit einer halben Stelle meistens keine Steuern bezahlt, da die Entlohnung ja nicht wirklich berauschend hoch ist.
Sollten Steuern bei der Berechnung des Monatslohns abgezogen worden sein, haben Sie Recht, in der Regel bekommt man diese Steuern bei der jährlichen Einkommensteuererklärung wieder zurück. Vor allem weil hier ab 2012 ja ggfs. bis zu 6000 EUR für die Kosten des Studiums berücksichtigt werden. Das reicht meistens um unter den Grundfreibetrag zu rutschen und somit keine Steuern mehr zu bezahlen.
Sollten sich noch konkrete Fragen ergeben, melden Sie sich bitte nochmal.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Liebe Barbara, haben Sie vielen Dank!

Viele Grüße
DrAybolit

da kann ich leider nicht helfen … bin nur für betriebsratsfragen kompetent … sorry

hjk

Hallo lieber Doktorand,

es kommt drauf an, wie hoch der Verdienst ist. Als Alleinstehender in Steuerklasse eins muss man bei ca. 800,00 Brutto/Monat mit Steuerabzug rechnen.
Arbeitet man nicht das ganze Jahr, kann man die gezahlte Steuer, zumindest teilweise, in der Steuererklärung zurück holen.

MfG
Micha

Kein Problem! Trotzdem danke.

Viele Grüße
DrAybolit

da kann ich leider nicht helfen … bin nur für
betriebsratsfragen kompetent … sorry

hjk

Hallo Micha,

danke für die Rückmeldung. Ich versuche mal, die Semesterbeiträge und die Dissertationsdruckkosten zurückzuholen.

Viele Grüße
DrAybolit

Bei dieser Frage muss ich leider passsen.

Sie lassen offen, ob Sie noch Student mit Bafög sind oder schon eine halbe Stelle belegen. Mit letzterem unterliegen Sie sehr wahrscheinlich der Lohnsteuerpflicht mit den üblichen Absetzungsmöglich-
keiten. Näheres vgl. Studentenwerk.