Strafantrag stellen

„Klassisches Studium“ und „wissenschaftliches Arbeiten“, mit Verlaub, das sind inzwischen angesichts des Bachelor- und Masterstudiums völlige Gegensätze, denn das klassische Studium ist mit ein paar wenigen Ausnahmen in dieses Korsett gezwängt, und mit wissenschaftlichem Diskurs hat das rein gar nichts mehr zu tun. Aber wir haben das Thema längst verlassen. Tschulliung.

Gruß

Aber wird Jura nicht immer noch auf Staatsexamen studiert?

Levay

Na ja, da war vom klassischen Studium die Rede - mit wissenschaftlichem Arbeiten. Darum ging es mir. Die Juristen sind noch immer im alten Gewande unterwegs, stimmt, aber darum ging es mir nicht. Sondern darum, dass ich fürchte, dass Universitäten demnächst nur noch Schulen sind - ohne intellektuellen Austausch und ohne geistige Schöpferkraft, nur noch auf das Pauken von fremdem Wissen ausgerichtet.

Gruß

Hallo,

dank des Threads habe ich nun gelernt, dass alle Schadenssummen unterhalb der 50 €- Grenze als geringfügig gelten.

Zum Thema hätte ich auch ein paar Fragen, ich hoffe, der TE nimmts mir nicht krumm.

Gilt die Geringfügigkeitsgrenze nur für Diebstahl oder auch für andere Delikte?
Was ist dann mit Ladendiebstahl? Das wird doch auch verfolgt und der Wert liegt oft weit unter 50 €?

Was ist mit Warenkreditbetrug?

Das konkrete Beispiel:
Eine Kundin kauft mit der EC-Karte in einer Apotheke für ca. 10 € ein. Der Bankeinzug schlägt fehl. Die Apothekerin versucht es ein zweites Mal, inklusiver Zweiteinzuggebühren von 8 € =18 €. Wieder Fehlschlag, die versucht es ein drittes Mal plus 8 €- Einzugsgebühren = 26 €, wieder erfolglos.

Daraufhin stellt sie Strafanzeige, die auch aufgenommen wird. Über welchen Betrag redet man dann eigentlich? Über den eigentlich Geschuldeten oder über die Gesamtsumme inkl. Gebühren?

Wie wahrscheinlich ist es, dass die Staatsanwaltschaft den Fall verfolgt?

Vielen Dank.

Grüße