Die Hervorhebung meiner Unverbindlichkeit bestand in den Zeilen, die dich vermuten ließen, ich hätte über die Paragraphen meditiert^^:
„Bzgl des Zurückholens selbst ist mir auch noch nie ein Straftatbestand eingefallen, vllt kann mir da jemand auf die Sprünge helfen - tendiere aber dazu, dass auch das nicht strafbar ist.“
Ja, es wird nicht viel von den Vorschalttexten usw gelesen. Vielleicht hast du recht und man sollte sicherheitshalber auch noch mal in der Antwort dick auf die Nase binden, dass die sehr teuren Dienstleistungen von Anwälten wohl kaum in Gänze kostenlos aufgrund einer plump formulierten Frage im Internet hinfällig werden könnten.
Vor Gericht kenne ich mich noch nicht so gut aus. Wenn ich mich nicht irre, ist der Richter, der Betrug verhandelt, derselbe, der auch Verstöße im Verkehrsrecht ahndet. Unter den Staatsanwälten dürfte es da eher eigene „Abteilungen“ geben.
Wie auch immer, ich könnte mir vorstellen, dass du es in den Bagatellsachen nicht wirklich zur Verhandlung hast kommen lassen? Vorstellen könnte ich mir auch, dass in Verkehrssachen tendenziell mehr staatliche Zeugen dabei sind, denen man einfach mal mehr vertraut, während der Beschuldigte zu Schutzbehauptungen neigen dürfte.
In der vorliegenden „Betrugssache“ gibt es aber an den Tatsachen immerhin keine Zweifel, lediglich an der Vorstellungswelt des Beschuldigten - und da drängt sich in meinen Augen der Gedanke regelrecht auf, dass man irgendwann im Nachhinein, wenn das (bzw alles) Geld weg ist, erst darauf kommt, eine Lastschrift zurückzuholen.
Ciao