Straftaten melden Compliance Richtlinie

natürlich würde ich ihm das sagen. aber auf eine witzige art, so dass er annimmt, dass ich nicht an die annahme von bestechungsgelder denke. manipulieren so, dass er mir persönlich nichts kann, aber mitbekommt, dass ich was wissen könnte.

Guten Tag,

ich bin leider kein Compliance-Experte. Dennoch gehe ich davon aus, dass das Anliegen Ihres Arbeitgebers grundsätzlich berechtigt ist. Er möchte Straftaten verhindern und verpflichtet Sie dies zu unterstützen. Dies halte ich für gerechtfertigt, unabhängig davon, ob Sie bestimmte Formular unterschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Martin

kann ich leider nicht helfen

Fragt man sich um welche Vergehen es in diesem Zusammenhang gehen könnte, so wird man in der Praxis bei möglichen SAtraftatbestaenden zwangsläufig auch arbeitsrechtlich relevante Vergehn finden. Bsp. Unterschlagung, Verstoss gegen Wettbewerbsrechtliche Regeln, sexuelle Nötigung etc.
Der Regelbereich des Unternehmens erstreckt sich jedoch nur auf das Unternehmen selbst, nicht auf Handlungen in der Freizeit. Das Verschweigen einer Straftatbeobachtung in der Freizeit kann nicht arbeitsrechtlich relevant sein, kann jedoch u.U. selbst ein Straftatbestand sein - was in der PRaxis jedoch selten vorkommt.

Ich gehe davon aus, dass in der Richtlinie also von Straftaten innerhalb des Unternehmens die Rede ist.

Zielgruppen fuer sogen. Compliance-Richtlinien sind typischerweise die Führungskräfte eines Unternehmens. Das Unternehmen kann durchaus die speziellen Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag durch allgemeine Pflichten erweitern, so lange dies nicht im Widerspruch zu guten Sitten oder Gesetzen steht. Zumal wénn es um Straftatbestaende geht die gegen das Unternehmen oder einen ihrer Mitarbeiter gerichtet sind.
Gruss
WG

danke für ihre Antwort.
LG
Safran

Hallo, Guten Abend, natürlich geht sowas nicht, außer es hat direkt was mit dem Dienstverhältnis zu tun. Sie können sich gegen eine Unterschrift wehren. LG

Hallo safran,

grundsätzlich kann der AG eine derartige Compliance-RL erlassen, die die Anzeigepflicht regelt bei Straftaten, die das Eigentum des AG betreffen. Der Schutz des (materiellen und immateriellen) Eigentums des AG durch den AN gehört zu den sog. „arbeitsvertraglichen Nebenpflichten“ des AN.

Wenn kein BR besteht, geht das auch einseitig.
Allerdings kann ein neugegründeter BR auch die Neuverhandlung sämtlicher bisheriger einseitigen Maßnahmen des AG verlangen, wenn gesetzliche Mitbestimmung besteht. Dies gilt auch für derartige Compliance-RL.
&Tschüß
Wolfgang

Danke für den hilfreichen Hinweis Wolfgang!
LG
Safran