Teleskop Schlagstock verboten ?

Ich überlege schon seit einiger Zeit mir einen Teleskop Schlagstock zu kaufen.
Mir ist der Unterschied zwischen Todschläger und Teleskop Schlagstock bekannt und ich weis auch das Todschläger verboten sind.

Darf ich aber einen Teleskop Schlagstock in einem Gürtelholster mit mir führen ?

LG Benjamin

Darf ich aber einen Teleskop Schlagstock in einem
Gürtelholster mit mir führen ?

Das Führen eines Teleskopschlagstocks in der Öffentlichkeit ist verboten. Ausnahmen gibt es nur für Berufsgruppen, die einen solchen benötigen.

Hallo Benjamin

Die Antworten beziehen sich auf die aktuelle Rechtslage im Jahr 2012. Anpassungen werden laufend vorgenommen und sind immer wieder neu abzuklären.

Die Antwort für Deutschland ist weiter unten zu finden…

Antwort für die Schweiz:

Ohne entsprechende Trage-Bewilligung darfst Du keinen Schlagstock (egal welchen auch immer) ausserhalb Deiner Privaten Räume (und inkl. dort wo Du Hausrecht besitzt) auf Dir tragen. Der Erwerb ist ebenfalls eingeschränkt.

Zitate KaPo Bern:

Wer eine Feuerwaffe (Art. 4 Abs. 1 Bst. a Waffengesetz), wesentliche Waffenbestandteile (Art. 3 eidg. Waffenverordnung) oder einen Schlagstock (Art. 5 Abs. 1 Bst. d Waffengesetz) erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein. Voraussetzungen gemäss Artikel 8 Waffengesetz.

Wer in der Öffentlichkeit eine Waffe tragen will, benötigt eine persönliche Waffentragbewilligung (Art. 27 Waffengesetz). Dies setzt nebst den persönlichen Voraussetzungen (Art. 8 Waffengesetz) ein konkretes Bedürfnis voraus und ist weiter von einer theoretischen und gegebenenfalls von einer praktischen Prüfung abhängig.

Quelle:

http://www.police.be.ch/police/de/index/sicherheit/s…

Antwort für Deutschland:

Ohne entsprechende Trage-Bewilligung darfst Du keinen Schlagstock (egal welchen auch immer) ausserhalb Deiner Privaten Räume (und inkl. dort wo Du Hausrecht besitzt) auf Dir tragen. Der Erwerb ist bislang nicht eingeschränkt.

Zitat der Bundespolizeigewerkschaft:

Schlagstöcke, die einen eindeutigen Waffencharakter haben, wie z. B. durch einen konischen Verlauf, eine Handschlaufe, einen ausgeformten Griff, ein Parierelement fallen unter das Waffengesetz. Dies kann ein normaler Schlagstock, ein Teleskopschlagstock (ASP, Bonowi, Monadnock, etc.), ein Räum- und Abdrängstock, ein MES/Tonfa, pp. sein. Als Neuerung besteht hier ein Führverbot gemäß § 42a (1) Nr. 2 WaffG. Unter Führen ist vereinfacht das zugriffsbereite Tragen der Waffe im unmittelbaren Einwirkungsbereich (am Gürtel, in der Jacke, pp.) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums/Geschäftsräume zu verstehen. Ausnahmen von dem neuen Führverbot sind nur bei Film- und TV-Aufnahmen, bei Theatervorführungen, im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck möglich.

Quelle: http://www.bundespolizeigewerkschaft.de/wrecht/waffe…

Viele Grüsse

Erich

Hi

Ich bin mir nicht ganz im klaren wozu der benötigt werden sollte , aber egal , das ist ja nicht die eigentliche Fragestellung.
Ich bin gerade nicht zuhause und arbeite gerade auf einem fremden Laptop kann im moment deshalb nicht die Paragraphen zu dem Gesetzestext benennen .

Kaufen ist legal , zu Hause aufbewahren ist auch legal , im Kofferraum transportieren ist auch legal , trainieren in dazu vorgesehenen Sportstätten ist auch legal , aber dann …

Das führen eines Schlagstockes ( egal welche Ausführung ) muss im Dienst GENEHMIGT sein , d.h. z.b. die Sicherheitsmitarbeiter in einem Kernkraftwerk haben oft so eine Ausnahmeregelung die sie von ihrem Arbeitgeber schriftlich haben .

Aus eigenem Interesse z.b. bei Festveranstaltungen sind diese Gegenstände sogar laut Gesetz verboten.

Der Einsatz eines solchen Gegenstandes führt zur Anzeige wegen Körperverletzung , demzufolge auch einen Eintrag ins Führungszeugniss und unmittelbar danach auch deshalb zur fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber

Wie im BGB vermerkt dürfen auf öffentlichen Veranstaltungen keine Waffen oder Waffenähnlichen Gegenstände geführt werden , das gilt auch für Security’s da Sicherheitsmitarbeiter keine Hoheitsrechte wie die Polizei haben.

Ich gehe einmal davon aus , das Sie keine Sachkundeprüfung IHK 34a haben , denn diese Frage ist eine der wichtigsten Prüfungsfragen dieser Ausbildung

gruss

Toni

Hallo Benjamin,

leider hat sich das Waffengesetz 2008 nochmals sehr verschärft.

Das „Führen“ eines Teleskopschlagstockes in der Öffentlichkeit, ist mittlerweile nicht mehr erlaubt und verboten!

Der Besitz ist weiterhin erlaubt, dass heißt… „Zu Hause“ und auf einem „Befriedeten Besitztum“, darfst Du ihn bei Dir tragen und zur „Notwehr/ Notstand“ gebrauchen.

Ich hoffe, dass ich Deine Frage soweit beantwortet habe.

Viele Grüße, Wolfram Stüger

www.security-and-protect-ws.de.tl

sorry, weiß es nicht