Hallo StingRay68,
zunächst mal war meine Zahl reichlich fiktiv gewählt und das
„nich“ sollte ein „noch“ und kein „nicht“ sein
Wenn ich nunmehr richtig verstehe, wird nur ein Teil der
Kapitals durch einen Zerobond abgesichert - es bleibt also das
Risiko des anderen Teils mit Totalausfallsrisiko (dass
keinerlei über die Einlage hinausgehendes Risiko besteht, hat
glaube ich nun jeder zwischenzeitlich verstanden).
Nein, Die Zero-Bonds decken das erbrachte Kapital vollständig ab. Natürlich nicht tagesaktuell, sondern zum Ablaufzeitpunkt der Anleihe. Ich habe ja bereits darauf hingewiesen dass immer eine Kapitaldifferenz zum arbeiten da sein muss. Eine Bank deckt auch nicht tagesaktuell das erbrachte Geld der Kunden ab sondern nur einen minimalen Teil. Würden alle Kunden einer Bank am selben Tag Ihr Geld abheben wollen wäre die Bank innerhalb von Minuten pleite.
Sehe ich auch richtig, dass ich für meine Mio
Darlehen/Beteiligung (wie auch immer wie es hier nennen
wollen) einen Zerobond mit gleichem Nennwert bekomme (bzw. wie
oben von dir richtig gestellt nur über einen Teil meiner
Anlage, was ich aber der einfachkeit halber hier aussen vor
lasse).
Im angesprochenen Modell handelt es sich um eine partiarische Beteiligung (wegen Haftungsausschluß für den Anleger). Die Zero-Bonds
gibt es zum einfachen Nennwert. Also z.B. für 1 Mio. Kapital Zero-Bonds mit Nennwert 1 Mio.
Um bei meinem Beispiel zu bleiben nehmen wir mal an Zerobond,
Laufzeit 10 Jahre, Ausgabe zu 60%.
Gehen wir davon aus dass das Projekt darunter nunmehr nach 2
Jahren stibt und ich auf diese Sicherheit zurückgreifen muss.
Das bedeutet doch dann auch, dass ich für den Bond gerade mal
68% bekommen würde und somit 32% Verlust für den so
besicherten Teil hätte.
Habe ich schon mehrmals beantwortet. a) Zero-Bonds decken das Kapital zu 100% ab (zum Ablaufdatum !). b) Das erbrachte Kapital fliesst nicht direkt in das Projekt sondern dient nur der Eigenkapitaldarstellung um eine Finanzierung erhalten zu können. Diese EK-Darstellung ist ebenfalls eine partiarische Beteiligung, so daß nur der Verlust der Gewinne denkbar ist, dieser gewinn aber nicht vom Projekt abhängt sondern von der vereinbarung mit dem Finanzierer. c) Sollte tatsächlich ein Fall eintreten bei dem während der Kapitalisierung des Projektes die EK-Darstellung verloren geht (kenne keinen einzigen Fall) hat das keine großen Auswirkungen für den Anleger. Die EK-Darstellung ist eine von vielen Projekten und der Ausfall von einem Projekt würde nur die Gewinnveteiligung für den Anleger etwas schmälern aber nicht die Vertraglich garantierte Mindestrendite.
Wen das schmerzt und ich dazu neige Verluste auszusitzen weils
in meiner persönlichen Bilanz schöner aussieht, könnte man ja
den Bond bis zum Laufzeitende halten um die 100% zu erhalten.
Hierbei muss man sich aber bewusst sein, dass einem hier der
Schaden an anderer Stelle entgeht, da ich den Bond ja zu 100%
finanziert habe (Darlehen = Nominal).
Falsch gedacht. Die Wertpapiere finanziert der Anbieter aus seiner Tasche, sonst würde auch nicht das ganze eingebrachte Kapital mit einer Rendite verstehen werden.
Es geht mir also der Ertrag für 8 Jahre verloren, den mein
Geld gebracht hätte.
Ich glaube zwar nicht dass ein Anbieter der in Milliardenhöhe Beteiligungsgeschäfte macht wegen 1 oder 2 Mio. die vielleicht und eher unwahrscheinlich in den Sand gesetzt werden pleite geht, aber falls doch hätte man für 2 Jahre 20% Rendite mindestens erhalten, die Zero-Bonds für ca. 60% Tageskurs, mach zusammen 80% und darüber hinaus Wertpapiere im Besitz die durchaus für weitere Investments genutzt werden können. Das ist keine schlechte Ausgangsposition. Sie vergessen dass ein Zero-Bond von einer der Top25 europäischen Banken weltweit als Wert akzeptiert wird !
Ausserdem - und das ist hier noch gar nicht berücksichtigt -
unterliegt die Rückzahlung eines Zerobonds i.d.R. der
Differenzbesteuerung, so dass ich bei realen 0% Ertrag auch
noch die 40% (bzw. entsprechend weniger wenn ich mich vorher
davon trenne)Differenz zwischen Ausgabepreis und
Rückzahlungspreis zu versteuern hätte.
Das ist falsch. Wenn Sie einen Zero-Bond kaufen und dann verkaufen müssen Sie den gewinn versteuern. In diesem Fall wird Ihnen ein Zero-Bond übertragen (zur Besicherung) und Sie müssen Ihn am Ende des Vertrages wieder zurück übertragen. Das ist kein Wertpapierhandel und unterliegt somit nicht der Kapitalertragssteuer.
Versteh mich nicht falsch - ich finde das Modell an sich
sicherlich interessant für den ein oder anderen Anleger.
Nur das ganze als fast völlig risikolos zu verkaufen, halte
ich für eine gewagte These, denn es gibt offensichtlich
deutliche Verlustrisiken wie ich sie oben sehe. Somit steht
und fällt der Erfolg mit dem finanzierten Projekt und die
Besicherung (die auch noch ein Emittentenrisiko beinhaltet)
ist erstmal zweitrangig.
Das ist das Problem. Man bemüht sich hier aufzuklären, aber es wird (aus welchem Grund auch immer) falsch aufgefasst. Ich denke ich habe die Risikominimierung genug erläutert. Ich bin der letzte von 0% Risiko spricht sondern immer von Restrisiko, aber diese Unkerei kann ich nicht nachvollziehen, zumal auch die Staatsgarantie in Frage gestellt wird.
Beispiel: Sie geben Ihr Geld der Commerzbank auf ein Sparbuch. Das ist sicher OK, weil es eine große Bank ist die verspricht das Geld sei sicher und es ja noch den Institutsschutz gibt.
Jetzt geben Sie das Geld einer Firma X und die gibt Ihnen als Sicherheit eine Schuldverschreibung der Commerzbank, weil das eine große bekannte Bank ist die mit Ihrer Schuldverschreibung verspricht das Geld sei sicher und ja dem Institutsschutz unterliegt.
Das ist dann eher bedenklich, man weis zwar nicht warum aber irgendwo muss es doch einen Haken geben, stimmts ? Das ist zumindest die Argumentation der meisten.
Ich sage dann immer nehmt was Ihr kennt, aber beschwert Euch nicht über magere Zinsen.
Gruß, StingRay68