'Überstunden sind mit dem Entgelt abgegolden'

Hallo,

freut mich wenn ich zur allgemeinen Belustigung etwas beitragen konnte.

Wie ich allerdings feststelle besteht Unklarheit darüber was Mehrarbeit im Sinne von Mehrarbeit oder allgemein als Überstunden angenommen wird herrscht.

Dabei ist es doch so einfach:

Wenn wir nun mal vom Fall des Fragestellers ausgehen wissen wir das eine 40-Std.
Woche vertraglich vereinbart ist.
Daraus ergibt sich im Mittel folgende Formel aufs Jahr gerechnet :
40 Std. X 52 Wochen ergeben 2080 Std geteilt durch 12 Monate ergibt eine monatliche
Verpflichtende Arbeitsbereitschaft von 173,333 Std.
Darauf hat AG ein Recht das diese erbracht wird jede weitere Std wäre somit Mehrarbeit
pro Monat .
Hierbei ist es nun nicht relevant ob AN in einer Woche 30, 40, oder 50 Std Arbeit leistet
Sondern lediglich das AN die vereinbarte zugesicherte Arbeitsleistung gemäß AV den er ja letztlich unterzeichnete auch erbringt.
Sofern nun Mehrarbeit oder Volkstümlich auch Überstunden erbracht werden bedarf es einer
AN-vertraglicher Bestimmtheit.

Das ArbGZ sieht keine Regelung für geleistete Überstunden vor.

Sofern nun gekontert wird mit § 124 SGB IX
Ist dies für mich nicht verständlich weil ein Verstoß dessen was ich anführte
Durchaus der Regelung des ArbGZ entspricht auch nach der Novellierung
des ArbGZ durch den EuGH.
Man könnte eher noch einen Schritt weiter gehen und sagen das ein 72-Std Tag
Konform ist.
>Bedeutet also dass 60-Std die Woche durchaus gearbeitet wird
ohne dass Mehrarbeit angefallen ist.

Hier ist schon der erste Bock! Mehrabreit ist etwas völlig Anderes, nämlich lt. Definition die Zeit, welche die 48 Std./Woche überschreitet!
http://www.integrationsaemter.de/webc
Soweit also auf die 48 Std.-Woche abgestellt wird gebe ich Dir gerne Recht,jedoch was anderes sage ich ja nicht wenn ich sage

Dennoch kann auf bis zu 10 Std.verlängert werden wenn im
Ausgleichszeitraum von
6-Monaten oder 24 –Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit
von 8-Std. nicht überschritten wird.

Was soll das aussagen:
z.Bsp.
AN Arbeitet eine Woche mit der zulässigen Höchstarbeitszeit von 10 Std.
Wäre der Ausgleich für die folgende Woche 6 – Std Arbeit pro Tag
Womit wir wieder im Mittel der durchschnittlichen Arbeitszeit von 8-Std pro Tag wären.
Nun kann man das ja hin und her rechnen wie man will innerhalb der besagten 6-Monaten oder
24 Wochen (12Monate)muss die Bestimmung von 8-Std eingehalten sein.

Und wenn wir uns nun betrachten:
In § 7 IX ArbZG hat der Gesetzgeber zwingend festgelegt, dass bei einer Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit gewährt werden muss.
Könnte man doch sagen dass ein 13-Std Tag auch machbar ist.

Denn selbst der EUGH hat festgestellt das der Tag lediglich 24-Std. hat.
Bisher glaubte ich ja das hier auch kontrovers Diskutiert werden kann,weil ich glaube das nur wenn man
alle relevante Gesichtspunkte heranzieht unabhängig davon von wem einem Fragesteller am besten gedient ist.
Es ist leider nicht so das man sagen kann das ist so oder so, denn Individuell
kann es ganz anders sein.

Wenn man sich anderseits überlegt:

Account-Manager/in
Durchschnittsgehalt in Euro (Brutto):
Die Gehälter von Mitarbeitern im Vertrieb sind in der Regel stark erfolgsabhängig.
Die Gehaltsspanne reicht vom Junior- bis zum Top-Verkäufer von 20.000 bis mehr als 200.000 Euro.
Bei Führungskräften liegt sie zwischen 40.000 bis fast 300.000 Euro im Jahr.
Quelle: Kienbaum 2006

Dann fragt man sich schon was das ganze eigentlich soll vor allem die Frage nach Mehrarbeit.

Entweder das Geld nicht Wert ,oder unter Wert verkauft.
Ja ich weis wieder sehr provokativ,aber mal ehrlich sind wir nicht alle prostituierte die sich verkaufen?
Der eine besser der andere schlechter.
Dennoch hat AG Anspruch auf die versprochene Leistung egal ob diese für Null oder für Teuer verkauft wurde.

In diesem Sinne
Gruß

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Hallo,

das ist so nicht richtig!

Du beharrst auf eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 48-Std.

Wie schon ausgeführt gebe ich Dir gerne Recht das das im Durchschnitt auch richtig ist.
Aber wie schon ausgeführt bedeutet dies nicht, dass es heißt es dürfen lediglich am Tage nur 8-Std. gearbeitet werden.

Dies ist aber genau Deine Aussage.

Das ist nicht richtig wie Du richtig feststellst im Durchschnitt
Was bedeutet das denn:
Im Durchschnitt nicht mehr als 8-Std. pro Tag :

Das Gesetz ArbGZ sieht auch nach der Novellierung durch den EuGH vor das
Im Durchschnitt nicht mehr als 8-Std pro Tag gearbeitet wird um es mal vereinfacht auszudrücken.
Dennoch könnte man genau nach der Richtlinie auch mehr als zu 8-Std pro Tag zur Arbeit herangezogen werden ,sofern Anwendbar.

Wenn Du also behauptest das lediglich nur 48 Std pro Woche gearbeitet werde darf
ist dies einfach falsch,und nicht ich halte daran fest sondern Du.

Generell: Nein!
Mehr als 48 Std. in der Woche ist lt. ArbZG nicht erlaubt

Nicht ich sondern Du stellst diese These auf;
Ich stelle allerdings nun die These auf das auch mehr als 13 Std.-pro Tag möglich sind
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Lage ArbGZ.

Du wirst mich aber an Deiner Allwissenheit teilhaben lassen.

In diesem Sinne
Gruß

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Hallo

Ich stelle allerdings nun die These auf das auch mehr als 13
Std.-pro Tag möglich sind
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Lage ArbGZ.

Nein. 12 Stunden zzgl Pausen ist das theoretische gesetzliche Maximum (gemäß ArbZG §7 => http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html). Hierzu bedarf es allerdings einer zugrundeliegenden tarifvertraglichen Vereinbarung, beispielhaft sei der BAT angeführt.

Recht verständlich im Überblick: http://www.aus-innovativ.de/themen/5150_5260.htm

Gruß,
LeoLo

Hallo,

ohne wirbel machen zu wollen hoffen ich dennoch anbringen zu dürfen,
dass genau der Gesetzestext den Du anbringst

siehe (9) Wird die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert, muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden

womit wir eigentlich doch bei 13 Std Arbeit wären.

Mehr wollte ich nicht.

In diesem Sinne Danke für das Verständins

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