Hallo,
freut mich wenn ich zur allgemeinen Belustigung etwas beitragen konnte.
Wie ich allerdings feststelle besteht Unklarheit darüber was Mehrarbeit im Sinne von Mehrarbeit oder allgemein als Überstunden angenommen wird herrscht.
Dabei ist es doch so einfach:
Wenn wir nun mal vom Fall des Fragestellers ausgehen wissen wir das eine 40-Std.
Woche vertraglich vereinbart ist.
Daraus ergibt sich im Mittel folgende Formel aufs Jahr gerechnet :
40 Std. X 52 Wochen ergeben 2080 Std geteilt durch 12 Monate ergibt eine monatliche
Verpflichtende Arbeitsbereitschaft von 173,333 Std.
Darauf hat AG ein Recht das diese erbracht wird jede weitere Std wäre somit Mehrarbeit
pro Monat .
Hierbei ist es nun nicht relevant ob AN in einer Woche 30, 40, oder 50 Std Arbeit leistet
Sondern lediglich das AN die vereinbarte zugesicherte Arbeitsleistung gemäß AV den er ja letztlich unterzeichnete auch erbringt.
Sofern nun Mehrarbeit oder Volkstümlich auch Überstunden erbracht werden bedarf es einer
AN-vertraglicher Bestimmtheit.
Das ArbGZ sieht keine Regelung für geleistete Überstunden vor.
Sofern nun gekontert wird mit § 124 SGB IX
Ist dies für mich nicht verständlich weil ein Verstoß dessen was ich anführte
Durchaus der Regelung des ArbGZ entspricht auch nach der Novellierung
des ArbGZ durch den EuGH.
Man könnte eher noch einen Schritt weiter gehen und sagen das ein 72-Std Tag
Konform ist.
>Bedeutet also dass 60-Std die Woche durchaus gearbeitet wird
ohne dass Mehrarbeit angefallen ist.
Hier ist schon der erste Bock! Mehrabreit ist etwas völlig Anderes, nämlich lt. Definition die Zeit, welche die 48 Std./Woche überschreitet!
http://www.integrationsaemter.de/webc…
Soweit also auf die 48 Std.-Woche abgestellt wird gebe ich Dir gerne Recht,jedoch was anderes sage ich ja nicht wenn ich sage
Dennoch kann auf bis zu 10 Std.verlängert werden wenn im
Ausgleichszeitraum von
6-Monaten oder 24 –Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit
von 8-Std. nicht überschritten wird.
Was soll das aussagen:
z.Bsp.
AN Arbeitet eine Woche mit der zulässigen Höchstarbeitszeit von 10 Std.
Wäre der Ausgleich für die folgende Woche 6 – Std Arbeit pro Tag
Womit wir wieder im Mittel der durchschnittlichen Arbeitszeit von 8-Std pro Tag wären.
Nun kann man das ja hin und her rechnen wie man will innerhalb der besagten 6-Monaten oder
24 Wochen (12Monate)muss die Bestimmung von 8-Std eingehalten sein.
Und wenn wir uns nun betrachten:
In § 7 IX ArbZG hat der Gesetzgeber zwingend festgelegt, dass bei einer Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit gewährt werden muss.
Könnte man doch sagen dass ein 13-Std Tag auch machbar ist.
Denn selbst der EUGH hat festgestellt das der Tag lediglich 24-Std. hat.
Bisher glaubte ich ja das hier auch kontrovers Diskutiert werden kann,weil ich glaube das nur wenn man
alle relevante Gesichtspunkte heranzieht unabhängig davon von wem einem Fragesteller am besten gedient ist.
Es ist leider nicht so das man sagen kann das ist so oder so, denn Individuell
kann es ganz anders sein.
Wenn man sich anderseits überlegt:
Account-Manager/in
Durchschnittsgehalt in Euro (Brutto):
Die Gehälter von Mitarbeitern im Vertrieb sind in der Regel stark erfolgsabhängig.
Die Gehaltsspanne reicht vom Junior- bis zum Top-Verkäufer von 20.000 bis mehr als 200.000 Euro.
Bei Führungskräften liegt sie zwischen 40.000 bis fast 300.000 Euro im Jahr.
Quelle: Kienbaum 2006
Dann fragt man sich schon was das ganze eigentlich soll vor allem die Frage nach Mehrarbeit.
Entweder das Geld nicht Wert ,oder unter Wert verkauft.
Ja ich weis wieder sehr provokativ,aber mal ehrlich sind wir nicht alle prostituierte die sich verkaufen?
Der eine besser der andere schlechter.
Dennoch hat AG Anspruch auf die versprochene Leistung egal ob diese für Null oder für Teuer verkauft wurde.
In diesem Sinne
Gruß
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