Umschulung - Fahrkosten - Unterbringung

Hallo Pero,

in Deinen Fall ist die Entscheidung des Fallmanagers eine Kannbestimmung. Er kann bzw er muss nicht Deinen Wunsch zustimmen. Versuche den Fallmanager zu überzeugen, dass Du aus wirtschaftlichen Gründen in Dein Elternhaus besser aufgehoben bist als anderswo.

Gruß

Claus

Die Sache die mir immer wieder durch den Kopf geht ist das man doch ein Recht auf freie Wohnortbestimmung hat.
Bewilligen würde mir mein Fallmamager eine Wohnung. Am liebsten direkt an der Arbeitsstelle da dann die Fahrtkosten gesenkt werden würden. Wobei die Kosten für den Schulweg dann relativ gleich bleiben würden. Mir geht es darum meine Eltern ein wenig zu entlasten.
Wenn mir eine Wohnung von knapp 300 € bewilligt würde und angenommen mein Vater nur 150 € fordern würde um hier meine Nebenkosten zu decken…

Damit würde ich knapp auf ± 0 kommen.

Denn eigentlich möchte ich hier nicht zuhause ausziehen…ich habe aber einen Gewissenskonflikt da ich meinen Eltern nicht 3 Jahre auf der Tasche liegen möchte und ich von meinem Arbeitslosengeld nichts abgeben kann da ich Schulden habe. Daher kann ich mir auch keine Wohnung leisten, welche näher an der Arbeitsstelle ist. Zudem ist mein Vater selber relativ knapp bei Kasse.

Wenn ich das jetzt also richtig verstanden habe ist das also Ermessenssache von meinem Fallmanager, da dieser ja das Geld der Gemeinde verwaltet und somit bin ich auf seine kulanz angewiesen?

Hallo Pero,

ich habe soeben mit der Rechtsabteilung der ARGE, die im Auftrag der Bundesregierung Auskünfte erteilt, gesprochen. Telefonnummer 01805676712.

Nach Auskunft der Rechtsabteilung kannst Du zu Deinen Eltern ziehen.
Ich bitte Dich diese Rechtsauskunft anzurufen, da ich nicht Deinen kompletten Fall kenne und schildere Deinen Fall. Sie werden Dich auf jeden Fall weiterhelfen können.

Gruß

Claus