Umwandlung einer Haftstrafe

Und wieder was dazu gelernt. Man kann also immer selbst und
bekommt dann keine höhere Strafe. Hab ich doch jetzt richtig
intus ?

Jo. Es sei denn, die Staatsanwaltschaft geht auch in Revision. Das tut sie ja gerade, um eine höhere Strafe zu erreichen (in der Regel jedenfalls). Die Kunst ist es also, so zu tun, als wolle man als Verurteilter nicht in Revision gehen, damit die StA möglichst auch darauf verzichtet… und dann: zack, schnell noch in Revision und es gilt das Verbot der reformatio in peius.

Levay