Unterschied untermieter besucher

Eine Freundin, die sich besuchsweise aufhält, zahlt ja keine Miete und ist daher kein Untermieter. Und Besuch können Sie nicht verbieten. Wehren können Sie sich nur gegen nicht tolerierbare Begleiterscheinungen des Besuchs, wie Lärmbelästigung oder erhöhte Nebenkosten z.B. für Warmwasser (aber nur, wenn die Nebenkosten in der Miete enthalten sind, also nicht verbrauchsabhängig in Rechung gestellt werden).

Sorry, dass ich - als langjährige WG-Bewohnerin und inzwischen Mutter von studierenden Kindern - mir folgende Rückfrage nicht verkneifen kann: Was stört Sie denn an der Freundin? Lassen Sie doch die jungen Leute jung sein! Und seinen Sie doch froh, dass Ihr Mieter offensichtlich beziehungsfähig ist und sich irgendwann mal fortpflanzen wird, denn das sichert auch IHRE Rente…!