Verjährung einer Stromrechnung

Da geht es schon los. Das Gesetz ist doch nicht dafür da,
rechtswidriges Verhalten zu schützen. Man fährt nicht schwarz,
fertig. Wenn man es tut, dann ist es ja nun wirklich an einem
selbst, diese Angelegenheit zu regeln. Wieso man dann mehr als
14 Tage Zeit brauchen sollte, das zu prüfen, leuchtet mir
nicht im Mindesten ein. Die Fristen für Klageerwiderungen pp.
bewegen sich übrigens auch in diesem Rahmen. Du konstruierst
Probleme, wo keine sind.

Ist das Gesetz dann dafür da, Leute zu beschuldigen / zu bedrängen etc die sich nicht Schuldhaft verhalten haben? Da das Gericht einen Mahnbescheid nicht prüft, ist dies aber möglich

(wer
weiß das schon noch nach 3 Jahren?)

Ich! Ich weiß, dass ich vor drei Jahren definitiv nicht
schwarz gefahren bin.

Person fordert also bei Antragssteller weitere Informationen
an (wann wurde kontrolliert, wo wurde kontrolliert, wie wurde
Identität festgestellt)

Wozu?

Weil die Person sich an den geschilderten Fall nicht erinnern kann und prüfen will, ob Anspruch berechtigt ist?

Nach Anruf beim Antragssteller sagt dieser, dass mit einer
Antwort nicht vor 2 Monate zu rechnen ist, da dies die normale
Bearbeitungszeit bei denen wäre (wohlgemerkt hat Person A 14
Tage Zeit den Anspruch zu prüfen). Person A legt also, ohne
diese Informationen zu haben, Widerspruch gegen Mahnbescheid
ein und es kommt zum Prozess. In diesem geht hervor, dass mit
dem verlorenen Ausweis, zu welchem noch die Verlustanzeige
geschrieben wurde, die Identität festgestellt wurde und der
Empfänger also tatsächlich nicht schwarz gefahren ist.

Ist doch prima. Wo ist denn dann das Problem?

Das der Antragssteller sich selber 2 Monate einräumt, um eine Anfrage zu beantworten, für die der Empfänger aber nur 14 Tage Zeit hat zum beantworten. Wieso wird die Frist nicht verlängert, bis Antragssteller die entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt hat?

Dann musst eben fordern, dass man das amtsgerichtliche
Mahnverfahren und am besten auch alle Gerichtsprozesse
abschafft. Anders sind solche Konstrukte wohl kaum zu deiner
Zufriedenheit zu lösen. Sie haben mit der Rechtspraxi übrigens
herzlich wenig zu tun.

Ich glaube, ich bin nicht der einzige der Kritik am amtsgerichtlichen Mahnverfahren übt

Deswegen die Frage:
Wo hier der Schutz des Empfängers ist gegen Mahnbescheid.
Schließlich kann jeder einen Mahnbescheid stellen, egal ob
berechtigt oder nicht. Sofern Empfänger nicht reagiert,
erwirbt Antragssteller evtl zu Unrecht einen vollstreckbaren
Titel

Und du hast jetzt ein Patentrezept?

Mir geht es eher um den Schutz des Verbrauchers

Die Mehrheit der Bevölkerung wird wohl weniger mit Anwälten und Mahnbescheiden zu tun haben, so dass sie dann falsch reagieren, sei es aus Angst, dass sie Post vom Gericht bekommen haben oder aus anderen Gründen.

Ich bin der Meinung, dass ein zu Unrecht erworbener Titel, wenn dies nachgewiesen wird, Anfechtbar sein müsste.

Wieso ist der Anspruchsteller automatisch Kaufmann und der
Anspruchsgegner automatisch Nichtkaufmann? Wo hast du das denn
nun her?

Nicht automatisch, aber in dem hier genannten Beispiel ist der Antragssteller in jedem Fall Kaufmann (Stromkonzern). Anspruchsgegner kann in dem Fall beides sein, geht aus dem Text nicht hervor

Ist das Gesetz dann dafür da, Leute zu beschuldigen / zu
bedrängen etc die sich nicht Schuldhaft verhalten haben? Da
das Gericht einen Mahnbescheid nicht prüft, ist dies aber
möglich

Als es noch keinen Mahnbescheid gab, gab es eben nur die Klage. Der Mahnbescheid ist sozusagen ein Angebot. Wer dagegen Widerspruch einlegt, befindet sich im schlimmsten Fall in derselben Situation wie derjenige, der sofort verklagt wird. Der Anspruchsgegner hat durch die Einführung des Mahnverfahrens überhaupt keine Nachteile.

Weil die Person sich an den geschilderten Fall nicht erinnern
kann und prüfen will, ob Anspruch berechtigt ist?

Sie weiß nicht mehr, ob sie schwarz gefahren ist???

Das der Antragssteller sich selber 2 Monate einräumt, um eine
Anfrage zu beantworten, für die der Empfänger aber nur 14 Tage
Zeit hat zum beantworten.

Der Antragsteller muss dem Antragsgegner überhaupt keine Informationen geben. Es ist nicht seine Aufgabe, dem Antragsgegner zu helfen, Ordnung im Leben zu halten.

Wieso wird die Frist nicht
verlängert, bis Antragssteller die entsprechenden
Informationen zur Verfügung gestellt hat?

Unter anderem, weil dazu keine Pflicht besteht, und auch, weil es sich, ob du glaubst oder nicht, um ein total konstruiertes Beispiel handelt. Du magst denken, dass solche Fälle tagtäglich vorkommen, so ist es aber eben nicht. Vor allem aber ist es Aufgabe des Antragstellers, Ordnung in seinen Verbindlichkeiten zu halten.

Ich glaube, ich bin nicht der einzige der Kritik am
amtsgerichtlichen Mahnverfahren übt

Aber der erste, von dem ich höre.

Mir geht es eher um den Schutz des Verbrauchers

Das Mahnverfahren denkt überhaupt nicht in dieser Kategorie. Es gilt auch für Unternehmer untereinander für Verbraucher untereinander und für Ansprüche von Verbrauchern gegenüber Unternehmen. Abgesehen davon kann man auch einem Verbraucher zumuten, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu erfüllen und nicht erst, wenn das Ganze vor Gericht geht.

Ich bin der Meinung, dass ein zu Unrecht erworbener Titel,
wenn dies nachgewiesen wird, Anfechtbar sein müsste.

Dann verkennst du die Wichtigkeit der Rechtskraft. In engen Grenzen allerdings ist ein solcher Anspruch denkbar, etwa bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Hier kann sich aus § 826 BGB der Anspruch ergeben, den Titel herauszugeben. Missbrauch, wie du ihn dir vorstellst, ist also nicht möglich, und deine Kritik beruht jedenfalls zum Teil auf Unkenntnis.

PS
Der Titel ist ja auch anfechtbar, allerdings eben nur binnen zwei (weiterer) Wochen.

Der Titel ist ja auch anfechtbar, allerdings eben nur binnen
zwei (weiterer) Wochen.

wo wir wieder bei den 14 Tagen wären
wieso gewährt man hier nicht mal 6 Monate? Immerhin ist der Titel danach 30 JAHRE gültig

und ich finde 14 Tage, die darüber entscheiden, dass die nächsten 30 Jahre bei dir Sachen gepfändet werden können (ob begründet oder nicht) sind bissel wenig

aber klar is nur meine meinung die rechtssprechnung mag das anders sehen