Da geht es schon los. Das Gesetz ist doch nicht dafür da,
rechtswidriges Verhalten zu schützen. Man fährt nicht schwarz,
fertig. Wenn man es tut, dann ist es ja nun wirklich an einem
selbst, diese Angelegenheit zu regeln. Wieso man dann mehr als
14 Tage Zeit brauchen sollte, das zu prüfen, leuchtet mir
nicht im Mindesten ein. Die Fristen für Klageerwiderungen pp.
bewegen sich übrigens auch in diesem Rahmen. Du konstruierst
Probleme, wo keine sind.
Ist das Gesetz dann dafür da, Leute zu beschuldigen / zu bedrängen etc die sich nicht Schuldhaft verhalten haben? Da das Gericht einen Mahnbescheid nicht prüft, ist dies aber möglich
(wer
weiß das schon noch nach 3 Jahren?)Ich! Ich weiß, dass ich vor drei Jahren definitiv nicht
schwarz gefahren bin.Person fordert also bei Antragssteller weitere Informationen
an (wann wurde kontrolliert, wo wurde kontrolliert, wie wurde
Identität festgestellt)Wozu?
Weil die Person sich an den geschilderten Fall nicht erinnern kann und prüfen will, ob Anspruch berechtigt ist?
Nach Anruf beim Antragssteller sagt dieser, dass mit einer
Antwort nicht vor 2 Monate zu rechnen ist, da dies die normale
Bearbeitungszeit bei denen wäre (wohlgemerkt hat Person A 14
Tage Zeit den Anspruch zu prüfen). Person A legt also, ohne
diese Informationen zu haben, Widerspruch gegen Mahnbescheid
ein und es kommt zum Prozess. In diesem geht hervor, dass mit
dem verlorenen Ausweis, zu welchem noch die Verlustanzeige
geschrieben wurde, die Identität festgestellt wurde und der
Empfänger also tatsächlich nicht schwarz gefahren ist.Ist doch prima. Wo ist denn dann das Problem?
Das der Antragssteller sich selber 2 Monate einräumt, um eine Anfrage zu beantworten, für die der Empfänger aber nur 14 Tage Zeit hat zum beantworten. Wieso wird die Frist nicht verlängert, bis Antragssteller die entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt hat?
Dann musst eben fordern, dass man das amtsgerichtliche
Mahnverfahren und am besten auch alle Gerichtsprozesse
abschafft. Anders sind solche Konstrukte wohl kaum zu deiner
Zufriedenheit zu lösen. Sie haben mit der Rechtspraxi übrigens
herzlich wenig zu tun.
Ich glaube, ich bin nicht der einzige der Kritik am amtsgerichtlichen Mahnverfahren übt
Deswegen die Frage:
Wo hier der Schutz des Empfängers ist gegen Mahnbescheid.
Schließlich kann jeder einen Mahnbescheid stellen, egal ob
berechtigt oder nicht. Sofern Empfänger nicht reagiert,
erwirbt Antragssteller evtl zu Unrecht einen vollstreckbaren
TitelUnd du hast jetzt ein Patentrezept?
Mir geht es eher um den Schutz des Verbrauchers
Die Mehrheit der Bevölkerung wird wohl weniger mit Anwälten und Mahnbescheiden zu tun haben, so dass sie dann falsch reagieren, sei es aus Angst, dass sie Post vom Gericht bekommen haben oder aus anderen Gründen.
Ich bin der Meinung, dass ein zu Unrecht erworbener Titel, wenn dies nachgewiesen wird, Anfechtbar sein müsste.