Vermieter Kündigung nicht zustellbar/ ohne Rückmeldung

Wenn ich ein Einschreiben abschicke und das wird nicht abgeholt, wird ein Richter in 99,9% der Fälle zu meinen Ungunsten urteilen.
Deine Logik in allen Ehren, nutzt es einem Leser hier im Forum nichts, wenn er auf eine falsche Fährte gelenkt wird.

Ich bleibe dabei:
Ein Einschreiben, das nicht abgeholt wird, gilt als nicht zugestellt.
(Mit der Einschränkung, dass es wie immer in unserem Rechtsstaat, ein Schlupfloch gibt)

Aber was hilft es, wenn der Adressat dann behauptet, dass der Brief leer war?

vnA

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Woher willst Du wissen ob er es nicht
abgeholt hat, weil er damit die Annahme verweigern möchte oder
ob er schlicht und ergreifend es nicht abholen kann, weil er
im Urlaub/auf Geschäftsreise ist, die Benachrichtigungskarte
verloren ging oder der VM im Krankenhaus liegt?

du sagst es doch selber: das weiß niemand. nur bistr du nicht willens oder schlicht nicht in der lage zu begreifen, was das bedeutet: ES KANN AUCH ANDERS SEIN ALS DU HIER STÄNDIG BEHAUPTEST! UNDF DAMIT IST DIE BEHAUPTUNG WIDERLEGT!

es ist mir einfach zu blöd, dir permanent nachzuweisen, dass du zu dumm für simpelste logik bist.

Wenn ich ein Einschreiben abschicke und das wird nicht
abgeholt, wird ein Richter in 99,9% der Fälle zu meinen
Ungunsten urteilen.

sag mal, warum liest du nicht einfach mal, was ich da verlinkt habe?

Meinst du die Links, in denen steht, dass ich als Absender eines zurückkommenden Einschreibens zu 99,9 % vor Gericht unterlegen werde? Die habe ich gelesen. Und dass es, wie immer, Schlupflöcher gibt, habe ich auch nicht bestritten.

vnA

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… bitte aber die Wirkung auf einen juristischen Laien - der hier möglicherweise mitliest - nicht außer Acht lassen.

vnA

Woher willst Du wissen ob er es nicht
abgeholt hat, weil er damit die Annahme verweigern möchte oder
ob er schlicht und ergreifend es nicht abholen kann, weil er
im Urlaub/auf Geschäftsreise ist, die Benachrichtigungskarte
verloren ging oder der VM im Krankenhaus liegt?

du sagst es doch selber: das weiß niemand. nur bistr du nicht
willens oder schlicht nicht in der lage zu begreifen, was das
bedeutet:

Ich schon, denn ich halte mich an das, was der UP schrieb: Das Schriftstück wurde hinterlegt, alles andere ist DEINE Spekulation.

ES KANN AUCH ANDERS SEIN ALS DU HIER STÄNDIG

BEHAUPTEST!

Es kann, aber wir wissen nicht ob.

UNDF DAMIT IST DIE BEHAUPTUNG WIDERLEGT!

Nö. Weder stützt das Deine These noch ist meine widerlegt. Und wer plärrt hat unrecht.

es ist mir einfach zu blöd, dir permanent nachzuweisen, dass
du zu dumm für simpelste logik bist.

Wie ich schon sagte, wer nicht anders kann, als mit Beleidigungen um sich zu werfen, hat eben keine Argumente, die die eigene These stützen und ist somit im unrecht…

Sag mal, kann es sein, daß Du ein Troll bist?

Meinst du die Links, in denen steht, dass ich als Absender
eines zurückkommenden Einschreibens zu 99,9 % vor Gericht
unterlegen werde? Die habe ich gelesen.

offensichtlich nicht wirklich. du hättest sonst gefunden: "Sofern jedenfalls im konkreten Fall ein Einschreiben nicht angenommen wird, bietet es sich mit dem BGH (VIII ZR 22/97) an, darauf abzustellen, ob mit einem Einschreiben zu rechnen war: " Und dann vielleicht sogar berücksichtigt, dass laut up das einschreiben mit einer email angekündigt worden ist.

macht aber nichts, hauptsache ist doch, dass deine meinung bestand hat, nicht wahr?

… bitte aber die Wirkung auf einen juristischen Laien - der
hier möglicherweise mitliest - nicht außer Acht lassen.

ah so. und die wäre, herr ich-habe-zu-99%-recht-und-der-rest-interessiert-mich-doch-nicht?

Für unsere besonders Begriffstutzige
du bist bereits disqualifiziert. ich kann deshalb leider nicht mehr weiter mit dir spielen.

Hoëcker, du bist raus!

du bist bereits disqualifiziert. ich kann deshalb leider nicht

Ach so! Du bist der liebe Gott und deshalb ist Deine Spekulation die einzig richtige!

Dann sag das doch gleich.

mehr weiter mit dir spielen.

Ach WWW ist für Dich ein Spiel? Drum nimmst Du das so locker, ist ja wurscht ob der UP damit auf die Nase fällt, ist ja nur ein Spiel…

Wenn der VM erkrankt oder anderweitig nicht erreichbar ist und dies auch gut begründen kann, dann ist es vollkommen wurscht ob die Kündigung per Mail, Einwurfeinschreiben etc. versandt wurde. Er konnte sie nicht zur Kenntnis nehmen.

Dein Einwand hätte dann etwas getaugt, wenn Du zugegeben hättest, das in der Regel ein E+R durch Hinterlegung nicht als zugestellt gilt, außer in verschwindend geringen Ausnahmefällen, beispielsweise bei Annahmeverweigerung.

So sind Deine Ausführungen eben nichts als wilde Vermutungen über irgendwelche Ausnahmefälle, die zutreffen können, aber nicht müssen.

email? Wo? Und dass ich mit der Kündigung dieses langjährigen Mieters rechnen musste, wo ermir doch vor 2 Monaten noch sagte, dass er mit den Füßen voraus …
Sind doch alles nur Spitzfindigkeiten und nur bedingt für den realen Alltag geeignet. Dafür habe ich dann das Prozessrisiko und die Wahrscheinlichkeit mit einem Vergleich nach Hause zu gehen, der teurer als die Schadenssumme ist.

Falls du es noch nicht gemerkt hast: Ich bezweifle in keiner Weise deine Argumentation. Ich mache sie mir nur nicht zu eigen, da ich sie für realitätsfern halte. Außerdem warne ich vor dem verallgemeinernden Tonfall: Auch nichtzugestellte Einschreiben gelten als zugestellt (manchmal, in Einzelfällen, bei bestimmten Konstellationen)

vnA

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Ist es in deinem Sinne, wenn ich jetzt schreibe:
„Zurückkommende Einschreiben gelten als zugestellt“

email? Wo?

zitat aus dem up: „VM sei per email über beide Einschreiben informiert.“

email? Wo?

zitat aus dem up: „VM sei per email über beide Einschreiben
informiert.“

Ich glaube, Du hast da etwas nicht verstanden…

Ist es in deinem Sinne, wenn ich jetzt schreibe:
„Zurückkommende Einschreiben gelten als zugestellt“

hat das irgendwer irgendwo hier behauptet? bis jetzt haben wir nur dein „Ein nicht abgeholtes Einschreiben gilt nicht als zugestellt.“ nun habe ich doch wirklich einige links gebracht, die diese behauptung widerlegen.

es kann doch nicht sooo schwer sein: es ist im einzelfall zu prüfen, ob der zugang trotz nicht abgeholtem einschreiben anzunehmen ist oder nicht.

was daran ist denn nicht einzusehen oder zu verstehen?

nein. der grund ist ganz einfach:
„Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durch Erfahrung!“
du hast jetzt genug gezogen, noch tiefer runter folge ich dir nicht mehr.

beeindruckendes argument. selber drauf gekommen oder hilfe vom dackel der nachbarin gehabt?

Und warum schreibst du das erst jetzt in dieser Form. Solch ein Satz gehört an den Anfang der Argumentation und nicht an den Schluss.

vnA

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beeindruckendes argument.

Argument, Du siehst da ein Argument? Echt jetzt? Wo?

selber drauf gekommen oder hilfe vom

dackel der nachbarin gehabt?

Ach Du befragst immer den Dackel Deiner Nachbarin, bevor Du hier postest?

Ok, das erklärt dann einiges…

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nein. der grund ist ganz einfach:
„Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein
Niveau herab und schlägt dich dort durch Erfahrung!“

Ich kann mich nur wiederholen, wem sachliche Argumente fehlen, der wird beleidigend und beweist so nur, das er im Unrecht ist.

du hast jetzt genug gezogen, noch tiefer runter folge ich dir
nicht mehr.

Ich möchte mich an Deinen Beleidigungen nicht beteiligen. Wenn Du meinst, das Deine Antwort dadurch richtiger wird, in dem Du Mitdiskutanten beileidigst, kann ich Dir leider auch nicht helfen.

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