Vermieter Kündigung ohne Grund nach 4 Monaten?

Hallo,

die Kündigung ist meines Erachtens sicherlich unwirksam, schon weil kein Kündigungsgrund in der Erklärung genannt wird. Aber es dürfte ja auch gar keiner vorhanden sein

Im Falle eines freiwilligen Auszuges besteht jedoch nach meiner Ansicht keine Schadensersatzforderung.
Ich halte eine mögliche Schadensersatzforderung nur dann für gegeben, wenn ein Grund zur fristlosen Kündigung, etwa Nicht-Gewährung des Gebrauchs, vorliegt und Sie aus diesem Grund selbst kündigen, dann haftet der Vermieter wegen der begangenen Pflichtverletzung auch für gewisse Schäden. Einen solchen Grund sehe ich vorliegend aber nicht.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruss
Sebastian

Hallo,

davon abgesehen, dass die Kündigungsform nicht rechtens ist, würde ich trotzdem vorsorglich gegen die Kündigung Einspruch einlegen, damit ich, wenn ich keine passende Wohnung finde, nicht auf der Straße sitze.

Das was der Vermieter mündlich als Kündigungsgrund aufführt, ist eine Frechheit! Außerdem hat er sich die Wohnung erst mal von Ihnen umsonst renovieren lassen. Steht das im Mietvertrag, dass die Wohnung in unrenovierten Zustand übernommen wurde? Sind dafür Zeugen da? Sonst behält der Vermieter bei einem evtl. Auszug die Mietkaution ein!

Wegen der unbeweisbaren Tatsache, dass der Vermieter unberechtigterweise in der Wohnung war, würde ich versuchen, ihm eine Falle zu stellen, in der Hoffnung, dass er es wieder macht. Dafür müßten sie jemanden haben, der öfters in ihrer Wohnung bleibt, während sie mit Kind weggehen.

Ansonsten würde ich erst mal in Ruhe abwarten oder mich mal an einen Mieterbund wenden.

Grüße von
Helmut

Hallo,

natuerlich ist dies nicht rechtens. Alles andere muessen Sie leider mit ihm klaeren, da freiwillig, oder Sie bleiben in der Wohnung.

Gruss

mitredenwill

Ich möchte es diesem … nicht so einfach machen, der kam die letzten Jahre immer mit seinen Machenschaften durch, und ich werde es Ihm nicht so einfach machen, denn das dachte er sich denke ich „alleinerziehende Mutter“ die kann man schön ausnehmen und so… Ne Ne Ne nicht mit mir. Morgen trete ich dem Mieterbund bei und bekomme dann auch gleich einen Termin zur Beratung, also abwarten und Tee (Kaffee) trinken… Aber vielen dank, Links habe ich mir gespeichert, werde mich da mal richtig einlesen.

Freitag werde ich beim Mieterverin vorstellig… Türschloss wechsel ich nicht, habe ne Kamera aufgestellt, damit ich beweise habe und ihn dann wegen Hausfriedensbruch dran bekomme, dem gehört mal nen denkzettel verpasst, die ganze Strasse weis darüber bescheid das er regelmässig in den Mietwohnungen ( 3 Stück) unterwegs ist, ohne das es die Mieter wissen…

In welch verherendem Zustand die Wohnung war kann die Maklerin, meine Schwester und ne Palette Bilder bezeugen. Ich werde der Kündigung wiedersprechen, müsste ich aber nicht, denn wenn ich einfach nicht ausziehe müsste der Vermieter eine Räumungsklage anstreben, welche er auch begründen müsste… also würde er sich doppelt ins Knie schießen, aber einfach wegen des dummen Gesichts was er machen wird, bekommt er ein wiederspruchsschreiben, denn ich glaube diesem Mensch hat noch nie jemand wiedersprochen. Naja obwohl im Oktober fängt das Gerichtsverfahren an mit einer Mieterin die vor 3 Jahren hier gewohnt hat, und er bekommt in den nächsten Tagen Post von einem Anwalt von einer Mieterin die vor 5 Monaten hier ausgezogen ist. Also ist das wohl schon gewohnt, und vielleicht steht er darauf! Ich weiß es nicht.

Das ist ein gute Idee. Kannst mir ja mitteilen, was sich ergeben hat.

Hallo,

zur Sicherheit will ich nochmals auf den Kündigungswiderspruch eingehen. Dieser ist wichtig, denn wenn nicht widersprochen wird, hat man die Kündigung anerkannt und bei einer Räumungsklage hat man dann schlechte Karten! Da hilft es nichts mehr, wenn man dann erst auf unwirksame Kündigungsgründe hinweist. Ähnlich ist es bei einem unberechtigten Knöllchen. Wenn man da nicht widerspricht, muß man auch zahlen.

Also unbedingt widersprechen und so, dass es beweisbar ist!

Grüße von
Helmut

Hallo, wie sollte ich den Wiederspruch formulieren?

Hallo,

einfach schreiben:

Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Kündigung der Wohnung ein und verlange die Fortsetzung des Mietverhältnisses.

Wobei die Kündigung des Vermieters sowieso unwirksam ist, wenn sie keinen Kündigungsgrund enthält.

Den Kündigungswiderspruch entweder unter Zeugen dem Vermieter übergeben oder in seinen Briefkasten werfen. Dann gilt er als zugestellt. Ein normales Einschreiben reicht nicht!

Grüße von
Helmut