Hallo,
die Kündigung ist meines Erachtens sicherlich unwirksam, schon weil kein Kündigungsgrund in der Erklärung genannt wird. Aber es dürfte ja auch gar keiner vorhanden sein
Im Falle eines freiwilligen Auszuges besteht jedoch nach meiner Ansicht keine Schadensersatzforderung.
Ich halte eine mögliche Schadensersatzforderung nur dann für gegeben, wenn ein Grund zur fristlosen Kündigung, etwa Nicht-Gewährung des Gebrauchs, vorliegt und Sie aus diesem Grund selbst kündigen, dann haftet der Vermieter wegen der begangenen Pflichtverletzung auch für gewisse Schäden. Einen solchen Grund sehe ich vorliegend aber nicht.
Ich hoffe dies hilft ein wenig.
Gruss
Sebastian