Hier mal die Rechtsgrundlage
Hallo,
nachdem ich das Doppelposting in allgemeine Rechtsfragen schon beantwortet habe (vielen Dank auf hierfür) hier mal die Rechtslage, damit Ihr euch nicht weiter verbal an die Kehle geht.
Grundsätzlich geht bei einem so genannten Versendungskauf die Gefahr auf den Käufer über, wenn, umgangsprachlich, das Paket bei der Post/Hermes/UPS etc. abgegeben wird. Das BGB sagt dazu:
BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Allerdings sieht das Ganze anders aus, wenn ein sogenannter Verbrauchsgüterkauf vorliegt:
BGB § 474 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs
(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache
(Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht
für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.
(2) Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung.
Wie man hier sieht, wird der o.g. 447 hier ausdrücklich als nicht wirksam bestimmt. Zur Erinnerung, die Definitioon Verbraucher vs. Unternehmer:
BGB § 13 Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
BGB § 14 Unternehmer
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Zusammenfassend steht also am Beispiel Ebay fest:
Kauft ein Verbraucher bei einem Unternehmer, umgangssprachlich also eine Privatperson bei einem Händler, so trägt der Händler das Transportrisiko. Ob er die Sendung versichert, entscheidet alleine dieser.
Kauft ein Unternehmer von einem Unternehmer bzw. ein Verbraucher von einem Verbraucher, umgangssprachlich also eine Firma, ein Verein, eine Behörde etc. bei einem Händler bzw. eine Privatperson von einer Privatperson, so liegt das Transportrisiko beim Käufer.
Problematisch wird das ganze, wenn ein Unternehmer beim Verbraucher den Eindruck erweckt, durch die Wahl des unversicherten Versandes läge das Risiko des Transportes beim Käufer. Siehe hierzu auch meine Antwort in allgemeine Rechtsfragen http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Ich hoffe jetzt ist das klar und Ihr gebt Ruhe.
Gruß
S.J.