Hallo wir haben ein SchreSchreiben vom Jugendamt bekommen was gefaxt wurde ans Familie Gericht. Da steht ambulante Hilfe reicht nicht mehr aus so das vorgeschlagen wird das unsere Kinder stationär untergebracht werden bis unsere Wohnung kindersicher ist und wir uns Erziehung wissen in einer Beratung stelle angeeignet haben. Das wäre ein unterstützter Umgang mit unseren Kinder.ansonsten soll das Gericht prüfen ob ein Eingriff in die elterliche Sorge gegeben ist .Es kann dann zur Abwendung der Gefährdung Situation nur die Partnerschaft etc in Frage kommen.es wird ein Erziehung Gutachten empfohlen. Jetzt ist es so unsere Wohnung ist renoviert und mittlerweile auch gesichert überall.das Jugendamt kommt ja vor dem Gericht Termin nochmal nach uns auf hausbesuch.und wir wollen zur Erziehung Beratung stelle. Wir haben auch Familie die dann auf die Kinder aufpassen würden. Wir wollen nicht das die stationär Weg kommen.was hat das oben zu bedeuten von oben erster Satz bis Gutachten empfohlen? Und verbleiben die kinder meist im Haushalt während ein Gutachten?
Tipp doch mal hier direkt ab, was in diesem Schreiben steht (außer den persönlichen Daten). Das ist sonst zu wirr, was du da geschrieben hast.
Eine ambulant Hilfe reicht nicht aus so das vorgeschlagen wird das die Kinder stationär untergebracht werden bis unsere Whg kindersicher ist und wir uns Erziehung Kompetenz angeeignet haben. Sollte das einwirken des Gericht die oben genannte Hilfe den Eltern nicht zu bewegen so soll das Gericht prüfen ob in die elterliche Sorge eingegriffen werden muss nach Paragraph 1666.Es kann dann zur Gefährdung Abwendung nur eine pflegschaft mit Hilfe zur Erziehung und etc als ausreichende Lösung gefunden werden. Es ein Erziehung Gutachten empfohlen
Ich habe gesagt abtippen, von Vertippern abgesehen, nicht wieder hineininterpretieren.
Das stand dort bestimmt nicht so.
Auch das nicht.
Was ich aus dem immer noch wirren Zeug verstehe ist, dass ihr (Eltern) die Wohnung kindersicher machen müsst (was genau wurde bemängelt?), und dass ihr euch außerdem Erziehungswissen in einer Beratungsstelle aneignen müsst. Möglicherweise bieten die Beratungsstellen irgendwelche Kurse dazu an.
Wenn ihr die Wohnung nicht kindersicher macht und euch auch nicht das Erziehungswissen aneignet, sollen die Kinder einer anderen Familie (oder einer Person) in Pflege gegeben werden.
Das sind Empfehlungen, die das Jugendamt an das Familiengericht geschickt hat. Ob das tatsächlich vom Gericht so übernommen wird, kann euch hier keiner sagen, aber die Wahrscheinlichkeit ist eher groß.
Um Entgegenkommen zu zeigen, solltet ihr möglichst schnell um einen Termin bei der Beratungsstelle kümmern, um zu klären, wie ihr das lernen könnt, was ihr über Kindererziehung wissen müsst. Am besten, noch bevor das Jugendamt zu euch kommt.
Hier kannst du ein bisschen was zum Erziehungsgutachten lesen:
Was Ihr bekommen habt, ist ein „Antrag“ des Jugendamtes an das Gericht.
Erst wenn das Gericht entschieden hat, ist klar, was folgt.
Das Gericht hört auch Euch an. Dann könnt Ihr sagen, was Ihr bis dahin geändert habt und das wird berücksichtigt.
Ob es überhaupt ein Gutachten gibt, ist also derzeit völlig unsicher. Ein Gutachten wird meist nur dann vom Gericht angefordert, wenn die Argumente beider Seiten keinen klaren Schluss zulassen.
Vorher wird das Gericht nicht endgültig entscheiden.
Bis zur endgültigen Entscheidung bleiben die Kinder vermutlich bei Euch.
Habt Ihr nicht jemanden, der Euch kennt und hilft? So aus der Nachbarschaft?
Viel Mut jedenfalls.
LG
Rebrkka