Man nennt das das Trennungsprinzip. Das deutsche Recht
unterscheidet nämlich zwischen Verträgen, die eine Pflicht
begründen oder ein Recht (Kaufvertrag), und denen, die eine
unmittelbare Rechtsveränderung herbeiführen (Übereignung).der in der fahrschule mal gelernt hat, daß der, der den
fahrzeugbrief hat, mit dem auto nach belieben verfahren kann -
was ja offensichtlich totaler quatsch istTotaler Quatsch.
Auch das ist nicht ganz richtig. „Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief
(Zitat nur der Einfachheit halber, nicht weil ich daher die Weisheit hätte.)
Gruß,
Christian