Wer zahlt den Kindesunterhalt?

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

bitte schööön!
Gruss
Agnes

Hallo,
den Kindesunterhalt( Barunterhalt) muss der Elternteil zahlen, bei dem die Kinder nicht sind.( der andere ET leistet Betreuungsunterhalt).
Lehrvergütung wird auf den Bedarf des Kindes angerechnet, bitte nachlesen in den Erläuterungen zur Düsseldorfer Tabelle( im Netz).
Unterhalt muss für das Studium gezahlt werden, da die Eltern eine Ausbildung zahlen müssen.
Ist das Kind volljährig, müssen beide ET den Bedarf des Kindes während der Ausbildung/Studium decken.
Siehe hierzu auch die Erläuterungen der DT.

Mit Gruß

Hallo,

habe noch eine Frage. Wie sieht es aus, wenn die Mutter, bei der das Kind nicht lebt, arbeitslos ist und wieder neu verheiratet. Muß dann der Stiefvater für den Unterhalt des Kindes aufkommen???

Hallo Cleopatra,

bitte lassen Sie mir bis morgen abend Zeit zum Antworten.

Liebe Grüße
Andreas

Danke

Hallo Cleopatra,

das sind ja nochmal viele Fragen.

Und die sind ganz schön kompliziert. Nein, nicht die Fragen an sich, sondern die Familienverhältnisse, auf die sie sich beziehen. Deshalb lautet mein Rat: Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Die helfen. Jedem. Wenn es darum geht, faire Unterhaltszahlungen festzulegen, und wenn derjenige, der dorthingeht, den Eindruck vermitteln kann, daß es ihm nicht darum geht, um irgendwelche Zahlungen herumzukommen…

Nur so viel:
Unterhalt steht beiden Kindern zu. Habe ich schon geschrieben. Und wenn die beide bei ihrem Vater wohnen, dann müssen Sie wohl so viel zahlen, wie Sie, gemessen an Ihrem Einkommen, zahlen müssen. Lassen Sie das ruhig das Jugendamt rechnen.
Dann a) können Sie planen und b) müssen sich nicht mit Ihrem Ex-Mann über Geld auseinandersetzen.

Nicht berufstätig, 400 EUR Basis? - Gleiche Antwort: Jugendamt …

Kindergeld spielt bei Unterhalt für Minderjährige keine Rolle. Das dient zum Ausgleich der Mehraufwendungen, die dem entstehen, bei dem die Kinder wohnen/das Kind wohnt. Auch hier bringt das Jugendamt Klarheit. Wirklich. Erst nach 18 geht das Kindergeld mehr oder weniger ans Kind.

Stiefvater? - Nein. Der hat damit nun gar nix zu tun. Nie. Es sei denn, er hat adoptiert, dann ist der leibliche Vater fein raus.

… er ist 13 und wird mit 14 wohl zu seinem Vater ziehen … - Kann ich nichts zu sagen. Wer das Sorgerecht hat, hat das Sagen. Ein 14-jähriger kann nicht alleine irgendwohin ziehen. Der (früher hieß das) Erziehungsberechtigte bestimmt und/oder erlaubt. Ein 14-jähriger kann Ihnen aber sehr wohl das Leben zur Hölle machen, bis Sie ihn freiwillig ziehen lassen.
Aber Vorsicht, wenn Sie alleine sorgeberechtigt sind und die Kinder dann beide bei Ihrem Ex-Mann leben, kann das nicht Ärger geben? Oder kann Ihnen dann nicht irgendwann das Sorgerecht entzogen werden?
Sind Sie beide sorgeberechtigt, müßten Sie sich dem Gesetz nach eigentlich einigen, aber Sie haben keine Chance. Wenn der Junge zu seinem Vater geht, und der nimmt ihn auf, keine Chance. Da hilft kein Jugendamt, kein Rechtsanwalt. Es wird immer „zum Wohle des Kindes“ entschieden werden. Und wenn der sich nur da „wohlfühlt“ und das auch noch plausibel machen kann…

Auch nach 18 müssen Sie noch zahlen. Aber dann beide. Bargeld. Was und wie und wie und wieviel, das ist dann Vereinbarungssache.
Schauen Sie mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesu…
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wa…
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunt…

Nach 18 sind Sie den Kindern gegenüber und die Kinder Ihnen gegenüber über das jeweilige Einkommen auskunftspflichtig. Verdient das Kind so viel, daß es genug zum Regelbedarf hinzuverdient, kann man natürlich in gegenseitigen Einverständnis die Unterhaltszahlung kürzen. Aber da müssen Sie miteinander reden und dann: Machen Sie das schriftlich!
Davon ab: Die Kinder werden schon clever genug sein, nicht nachweislich so viel dazuzuverdienen, daß es sich lohnt, über die Kürzung der Unterhaltszahlung auch nur nachzudenken …

Und nochmal: Sie schulden dem Kind eine abgeschlossene Ausbildung. Lassen Sie sich nicht mit einem Abbruch nach dem anderen verarschen, im Sinne von: Ich bin in meiner Orientierungsphase. Irgendwann ist Schluß. So wie Sie verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen, ist der junge Mensch in der Pflicht, zielstrebig einer Findung und einer Berufsausbildung nachzugehen. Ich hab das durch.

Viel Glück, liebe Grüße
Andreas

Hi,

natürlich ist der neue Ehemann der Mutter, solange er das Kind nicht adoptiert hat, nicht unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht bleibt bei den Eltern. Wenn ein Elternteil nicht zahlen kann, verbleibt die gesamte Unterhaltsverpflichtung bei dem anderen Elternteil. Allerdings wird der Selbstbehalt bei dem nicht zahlungsfähigen Elternteil verringert, eventuell sogar auf Null gesetzt, weil der Selbstbehalt ganz oder teilweise durch das Einkommen des neuen Ehegatten bestritten werden kann.

LG Gundula

Hallo,

ich verstehe die Frage nicht wirklich. Bei getrenntlebenden Eltern leben die Kinder oder das Kind immer bei einem Expartner. Das ist öfters die Mutter aber kann auch beim Vater sein.

Barunterhalt für das Kind bezahlt der Elternteil bei dem das Kind nicht lebt.

Gruß

Ja es bekommt jedes Kind Unterhalt auch so lange bis es fertig ist mit studiern.

Hallo
google mal nach Düsseldorfer Tabelle 2011.

der Unterhalt steht dem Kind zu bei dessen Elternteil es lebt.

Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf
von monatlich 90 EUR zu kürzen.

Unterhaltsleitungen wie Kindergeld bis zum vollendten 25. Lebensjahr, wenn in Ausbildung oder Studium.

Wenn das Kind auswärtig untergebracht ist, zahlen beide

Gruß blackdaniel