im Inland verbreitet oder zur Verbreitung
im Inland oder Ausland herstellt,
vorrätig hält, einführt oder ausführt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn ich fies wäre, dann würde ich dir jetzt eine URL geben, wo du den Text downloaden kannst. Anschließend zeige ich dich bei der Polizei an, wir machen eine kleine Razzia bei dir, filzen deinen PC und du gehst in den Bau.
Die Betreiber von Homepages, die diesen Text vorrätig halten machen sich damit strafbar - richtig?
Außerdem machen sich die Unternehmen strafbar, die eine Einfuhr dieses Textes nach Deutschland ermöglichen - also z.B. Deutsche Post (wg. Pakettransport bzw. Telefonleitung) und Internet-Provider (wegen Ermöglichung des Zugriffes auf diese Seiten).
Da gab es doch mal so eine Klage gegen den CompuServe-Chef Deutschland, weil der die technischen Möglichkeiten für die Verbreitung von Kinderpornos zugelassen hat.
Apropos Kinderpornos - ist ja auch so eine Sache von Zensur, oder? Das Herstellen ist verboten, klaro - und wie sieht es mit der Zensur bei der Verbreitung aus? Oder bei gewaltverherrlichenden Schriften? Aufforderungen und Anleitungen zu terroristischen Aktivitäten? Soll wirklich *alles* erlaubt sein?