Wohnungskündigung vom Vermieter ohne Grund

Erheben Sie Einspruch und bleiben Sie wohnen.
Bassauer

tja…aber das bringt mir hier nicht soviel…im Moment bricht für mich hier eine Welt zusammen :frowning:

Hallo Na69,

Ja, er kann Ihnen ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen.

Sie sollten nicht in Selbstmitleid vergehen, sondern Ihrem Sohn ein Vorbild sein und die Suche nach einer neuen Wohnung ganz gezielt angehen. Fackeln Sie nicht lange und treten selbstsicher und bestimmt auf. Verschonen Sie die Leute mit Ihrer Geschichte.
Das was vor Ihnen liegt zählt.

Viel Erfolg
BG
hardy

…vielen Dank für Ihre Weisheit…ich komme nicht um vor Selbstmitleid, man hat nur Angst das verkehrte zu tun… aber vielen Dank für Ihren Hinweis…hier sind gottseidank auch nette Menschen die einem wirklich helfen können… denn Ihre Aussage er kann ohne Gründe fristgerecht kündigen ist definitiv verkehrt…

Schönen Tag noch Na69

Zahlen Sie alle Ihre Mietrückstände, die Sie in den letzten drei Jahren versäumt haben und die Kündigung steht auf wackeligen Füßen.

Hallo,

hier mal ein kleiner Eindruck aus dem Internet

Wenn der Vermieter kündigt

Möchte ein Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag kündigen, muss er zweierlei berücksichtigen:

  1. Vermieter dürfen nicht grundlos kündigen:

Eine Vermieterkündigung benötigt einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Zulässig ist sie nur bei groben Vertragsverstößen seitens des Mieters, etwa bei Nichtzahlung der Miete.

Einem vertragstreuen Mieter darf nur in Sonderfällen gekündigt werden. Die können vorliegen bei:

Eigenbedarf – wenn der Vermieter den Wohnraum entweder für sich oder ein enges Familienmitglied benötigt.
Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung – wenn der Vermieter durch das Mietverhältnis künftig erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden wird.

  1. Vermieter müssen die Mietdauer berücksichtigen:

Für Vermieter gelten folgende gestaffelte Kündigungsfristen, die sich an der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses orientieren:

Drei Monate bei einer Wohndauer bis zu fünf Jahren.
Sechs Monate bei einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren.
Neun Monate bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren

Also eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ist mindestens ein zu halten. Soweit ich weiß gibt es aber ausnahmen bei 2 Familienhäuser oder Einliegerwohnungen.

Viel Glück und ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Vielen Dank, das du dir die Mühe gemacht hast…habe jetzt herausgefunden da wir in einem 2-Familienhaus wohnen hätte er ein Sonderkündigungsrecht gehabt, aber das wusste er natürlich nicht…

ich werd jetzt zum Mieterbund und die sollen sich das mal anschauen…

Viele Grüsse
Na69