warum eigentlich? weil die abladung sehr kurzfristig war (einen tag vor termin) und sie sich frühzeitig über den nachfolgetermin versichern wollte wegen arbeitgeber und umzug und ferien (mit zwei schulpflichtigen kindern), um dann auch gleich den nachfolgetermin zu bestätigen. und wer weiss schon, wann und ob darüber ein schreiben wirklich ankommt. das ist doch ein durchaus nachvollziehbarer vorgang, der üblich ist bei jeder anderen terminabsprache wie arzt, schule etc., bevor nochmal ein anruf bzw schreiben notwendig wird.
herr m. hat aus dem selben grund nochmal nachgefragt und kann die aussage bestätigen. er ist ja deswegen auch nicht gekommen. also doppelt fahrlässig in die irre geführt.
im übrigen gibt die geschäftsstelle unumwunden zu, am telefon diese aussage gemacht zu haben und gibt sogar die interne aussprache mit dem richter weiter. dieser meint, die geschäftsstelle konnte darüber gar keine aussage machen, da die akte bei ihm auf dem tisch gelegen habe. tatsache aber ist, dass die geschäftsstelle diese aussage nach eigenem befund gemacht hat.
der richter erwähnt dies nichteinmal in seiner stellungnahme, trotz mehrerer rücksprachen darüber mit seiner mitarbeiterin.