Zeugin muss für Fehler der Geschäftstelle aufkomme

warum eigentlich? weil die abladung sehr kurzfristig war (einen tag vor termin) und sie sich frühzeitig über den nachfolgetermin versichern wollte wegen arbeitgeber und umzug und ferien (mit zwei schulpflichtigen kindern), um dann auch gleich den nachfolgetermin zu bestätigen. und wer weiss schon, wann und ob darüber ein schreiben wirklich ankommt. das ist doch ein durchaus nachvollziehbarer vorgang, der üblich ist bei jeder anderen terminabsprache wie arzt, schule etc., bevor nochmal ein anruf bzw schreiben notwendig wird.

herr m. hat aus dem selben grund nochmal nachgefragt und kann die aussage bestätigen. er ist ja deswegen auch nicht gekommen. also doppelt fahrlässig in die irre geführt.

im übrigen gibt die geschäftsstelle unumwunden zu, am telefon diese aussage gemacht zu haben und gibt sogar die interne aussprache mit dem richter weiter. dieser meint, die geschäftsstelle konnte darüber gar keine aussage machen, da die akte bei ihm auf dem tisch gelegen habe. tatsache aber ist, dass die geschäftsstelle diese aussage nach eigenem befund gemacht hat.
der richter erwähnt dies nichteinmal in seiner stellungnahme, trotz mehrerer rücksprachen darüber mit seiner mitarbeiterin.

die post wurde von herrn m. ausgepackt gelesen die abladung betreffend vermerkt und abgelegt. ein mehrere seiten dickes begründungsschreiben der kurzfristigen abladung, das dieser post beilag, wurde von herrn m. gelesen und beantwortet. nur den neuen termin bekam herr m. nicht mit, da er erst ganz unten auf dem deckblatt der begründung genannt war.

Hi,

Herr M hat einen Fehler gemacht. Und Glück gehabt.

Frau N hat zwei Fehler gemacht. Und Pech gehabt.

Ich würde es als Lehrgeld bezeichnen.

Aber streiten kann man sich ja immer, im Notfall vor Gericht, auch wenns ums Geld geht.

GvC

und was ist mit der geschäftsstelle, die ursächlich für den fehler war?

Hi,

kurz gesagt: Wenn der Hund net gschissn hätt, dann hätt er den Hasen erwischt.

Oder anders ausgedrückt: Wenn die Frau den Brief gelesen hätt, dann hätt sie den Termin nicht verpennt.

Gruß S

wenn aber der inhalt des briefes schon von der geschäftsstelle vorweggenommen war?

wenn aber der inhalt des briefes schon von der geschäftsstelle
vorweggenommen war?

Na und? Wer hindert die Person daran, einen Blick in den Brief zu werfen? Es ist ja wohl mehr als fahrlässig, es nicht zu tun.

Ich denke, man wird nicht weit damit kommen, seine Versäumnisse anderen anlasten zu wollen.

Gruß S

das ist ein bisschen kurz gedacht, aber nun denn. wenn einem mitgeteilt wird, dass ein neuer termin erst in einem zweiten schreiben bekannt gegeben wird, dann achtet man eben nicht auf den ganzen text. der neue termin stnd ganz unten, oben stand die abladung, entsprechend wurde der brief inhaltlich gewertet.

ich halte das als zumindest menschlich vertretbar und will nicht ganz einsehen, warum das gericht die schuld so einseitig auslegt, ohne eigene versäumnisse dagegenzuhalten.