Hallo,
wie schon geschrieben kann hier von einer Zwangseinweisung keine Rede sein. Gewisse Leute mögen sich da ungeschickt und unsensibel ausgedrückt haben, mehr aber auch nicht.
Was die konkrete Situation angeht, so wäre es höchste Zeit mit dem behandelnden Arzt eine Behandlungsvereinbarung zu treffen, die klare „wenn-dann“-Anweisungen in Bezug auf die Medikamentengabe beinhaltet. Hierbei ist dann insbesondere der Zeitpunkt zu definieren, an dem eine - soweit von der Betroffenen gewünschte - indirekte Sterbehilfe geleistet werden soll. Dieser Zeitpunkt lässt sich an Häufigkeit und Intensität der Anfälle von Atemnot und der sich hieraus ergebenden Perspektive für die restliche Lebenserwartung bestimmen.
Eine indirekte Sterbehilfe durch die Gabe einer entsprechend abgestimmten Gabe von Medikamenten zur Beruhigung und Entspannung der Atemmuskulatur, nebst Schmerzmitteln führt dann statt zu einem nächsten Anfall von Atemnot aufgrund der Minderversorgung mit Sauerstoff zum Verlusst des Bewusstseins und einem gnädigen Tod in der Art eines „Einschlafens“.
Soweit die hierbei eintretende Lebensverkürzung marginal ist (einige Stunden) ist dieses Vorgehen rechtlich einwandfrei, weil in so einer Situation das Rechtsgut des schmerz- und leidensfreien Leben höher bewertet werden darf als die reine Länge des Lebens. Insoweit dient die entsprechend kombinierte Medikamentengabe gerade eben auch nicht der aktiven Tötung sondern der Linderung der Atemnot, wobei das hierzu notwendige Maß dann als „unvermeidbare Nebenfolge“ eine marginale Lebenszeitverkürzung mit sich bringt.
Allerdings muss man darauf hinweisen, dass gerade solch ein Vorgehen nur dann möglich ist, wenn tatsächlich auch jederzeit ein/der behandelnde Arzt erreichbar ist, mit dem man eine entsprechende Behandlungsvereinbarung geschlossen hat, und man dann nicht auf „irgendeinen“ Notarzt angewiesen ist, der zufällig gerade Dienst hat.
Sollte vorliegend der Hausarzt nicht hierzu bereit sein, und auch keine anderweitige, ausreichende palliative Versorgung ambulant verfügbar sein, wäre allerdings in der Tat ein Hospiz hier das Mittel der Wahl. Der Gedanke, zuhause sterben zu wollen ist durchaus verständlich und nachvollziehbar, aber leider eben oft aus rein faktischen Gründen nicht mit der notwendigen palliativen Versorgung in Einklang zu bringen. Gerade wenn es um Dinge, wie die hier beschriebenen geht, ist eine stationäre Versorgung regelmäßig dringend anzuraten, um einen Todeskampf in Atemnot vermeiden zu können.
Gruß vom Wiz