Treibstoffzuschlag

Habe am 11.01.2000 eine Reise nach Mallorca gebucht. Heute bekomme ich die Reisebestätigung mit dem Aufpreis des Treibstoffzuschlages. Ist das OK? Ich habe in der Tageszeitung gelesen, dass der Zuschlag nicht gezahlt werden muß. Weiß jemand darüber Bescheid?
Schon jetzt recht herzlichen Dank für evtl. Antworten.

Gruß Gregor

Hi Gregor,

Habe am 11.01.2000 eine Reise nach
Mallorca gebucht.

Wann ist Dein Reisetermin?

Heute bekomme ich die
Reisebestätigung mit dem Aufpreis des
Treibstoffzuschlages. Ist das OK?

Der Eine sagt so, der Andere so.

Ich
habe in der Tageszeitung gelesen, dass
der Zuschlag nicht gezahlt werden muß.
Weiß jemand darüber Bescheid?

Die Reiseveranstalter haben eine Klausel in ihren Reisebedingungen nach der eine Preiserhöhung bis 5% jederzeit bis vier Wochen vor Reisebeginn möglich ist. Darauf berufen sich die Herrschaften jetzt.

Auf jeden Fall solltest Du ein Schreiben direkt an den Reiseveranstalter schicken in dem Du den Aufpreis nur unter Protest akzeptierst. Die Verbraucherzentrale NRW wird versuchen eine Einstweilige Verfügung gegen die großen Reiseveranstalter durchzubekommen womit das Thema vorerst vom Tisch wäre. Dies sollte sich in den nächsten Wochen entscheiden.

Bye
Rolf

Hallo Gregor
Sofern im „Kleingedruckten“(zumeist die Rückseite eines Prospektes)eine Klausel hat,welche bedingt durch höhere Gewalt eine
Fahrpreis Erhöhung gestattet,sind die Reiseveranstallter im Recht,wobei Du im Ernstfall ohne Stornierungsgebühren zurück-
treten kannst.
Gruß Philipp
[email protected]

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Gregor,
Infos von heute aus der Tagespresse:
Verbraucher-Zentrale HEssen bezweifelt die REchtmäßigkeit der TReibstoffzuschläge.
„Wer nicht spätestens am 21.Tag vor Reisebeginn die Mitteilungseines Reiseveranstalters über die Preiserhöhung erhält, kann die Bezahlung mit ‚zu spät‘ ablehnen.“
Unmöglich sei auch eine Preiserhöhung, wenn zwischen Buchung und REisantritt weniger als 4 Monate verstreichen.
Ein Musterbrief kann gegen einen mit 2,20 DM frankierten Rückumschlag angefordert werden.
Adresse: Verbraucherzentrale HEssen
Beratungsstelle Frankfurt
Berlinerstr. 27
60311 Frankfurt

Ich hoffe, dass dies dir hilft !?
Grüße Kerstin

quatsch
Lieber Philipp,

leider hast Du mit Deinen Aussagen in diesem Fall nicht recht.

Siehe hierzu http://www.vz-nrw.de/
Titel: Verbraucher-Zentrale NRW: Kerosinpreiserhöhungen bei Pauschalreisen unzulässig!

Unter dieser Site kann man sich auch die Faxabrufnummer des Musterbriefes abholen die im oberen Brett erwähnt wurde.

Bye
Rolf