Überbuchter Flug bei Dienstreise ...

Von: , Frage gestellt am Fr, 2. Mai 2003

Hallo liebe Experten,
mein Rückflug von meiner letzten Dienstreise war mit 11 Personen überbucht, sodass viele auf die Standby-Liste mussten, und ich musste letztlich als einzige dableiben (Rückflug von Amsterdam mit KLM). Dass Überbuchungen bei vielen Fluggesellschaften zur Praxis gehören, hatte ich ja schon oft gelesen+gehört, aber es war trotzdem ein Schreck, als es mich letztlich traf. (Und die Erfahrung möchte ich auch nur einmal im Leben machen!!)

Jetzt meine Frage: Als Ausgleich bekam ich von der KLM eine Hotelübernachtung, alle Shuttles, Vollpension, ein Survivalpack, eine Telefonkarte und - einen VOUCHER für einen Flug mit der KLM bzw. Northwest Airlines, der ein Jahr gültig ist. Muss ich nun diesen Voucher bei meinem Dienstherrn abliefern (bzw. ihn überhaupt erwähnen), da er ja auch die Reise komplett bezahlt hat, oder nicht? Er ist nämlich übertragbar...

Danke für Eure Meinungen!
Transi

P.S.: Außerdem noch mein Tipp an Euch alle: Immer so früh wie möglich zum Check-in gehen und DANN erst shoppen/rumlaufen etc. (in meinem Fall brauchte ich unbedingt noch Käse, aber den hätte ich ja auch danach kaufen können... :O])

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 36 Minuten 1 hilfreich
    Re: Überbuchter Flug bei Dienstreise ...

    Hi Transi,

    das ist eine schwierige Frage. Ich würde mal sagen dass Du den Voucher dann abliefern solltest wenn Deinem Arbeitgeber durch Deine unfreiwillige Übernachtung Kosten (Arbeitsausfall) entstanden sind. War es eh ein Wochenende an dem Du sitzengeblieben bist dann red nicht drüber und steck den Flug in die Tasche.

    Davon abgesehen würde ich den Chef einfach mal ganz scheinheilig fragen. ICH würde den Gutschein auf jeden Fall nicht einfordern...

    Bye
    Rolf

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Überbuchter Flug bei Dienstreise ...

      Ich würde mal sagen dass Du den
      Voucher dann abliefern solltest wenn Deinem Arbeitgeber durch
      Deine unfreiwillige Übernachtung Kosten (Arbeitsausfall)
      entstanden sind. War es eh ein Wochenende an dem Du
      sitzengeblieben bist dann red nicht drüber und steck den Flug
      in die Tasche.
      Nein, es war jetzt am Dienstag/Mittwoch. Ich sollte Di abend fliegen und kam erst Mittwoch früh an. Dadurch 1 Stunde später zur Arbeit, die ich aber hintenran gehängt habe.
      Davon abgesehen würde ich den Chef einfach mal ganz
      scheinheilig fragen. ICH würde den Gutschein auf jeden Fall
      nicht einfordern...
      Ja, sowas vermute ich auch, dass ich ihn behalten kann. Aber es gibt eine Person im Unternehmen, gegen die ich gewappnet sein möchte, falls es auf den Tisch kommt. (nicht mein Chef)
      Bye
      Rolf
      Danke nochmal!
      T.

      • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
        Re^3: Überbuchter Flug bei Dienstreise ...

        Hiho,

        damit ist es ja eigentlich klar. Der Gutschein ist eine Entschädigung für Deine Unannehmlichkeiten. Da dem Betrieb durch die Überbuchung kein Schaden entstanden ist kann er auch keinen Ersatz in Form des Gutscheines verlangen...

        Wenn es Dir allerdings um Rechtssicherheit geht dann bin ich dafür leider nicht der geeignete Ansprechpartner.

        Byebye
        Rolf

  2. Antwort von nach 37 Minuten 1 hilfreich
    Re: Überbuchter Flug bei Dienstreise ...

    Hallo Transi!

    Das ist wohl eher eine Frage für das juristische Brett - - -

    oder vielleicht auch noch für die Theologen
    (wegen der moralischen Komponente) ;-) .

    Ich für mein Teil würde den Gutschein als persönlichen Ausgleich betrachten - oder hat Dir jemand für den eigentlich überflüssigen Aufenthalt Überstunden oder gar eine Lästigkeitszulage bezahlt?

    Gruß, Hartmann.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Überbuchter Flug bei Dienstreise ...


      Ich für mein Teil würde den Gutschein als persönlichen
      Ausgleich betrachten -
      (ich eigentlich auch) oder hat Dir jemand für den eigentlich
      überflüssigen Aufenthalt Überstunden oder gar eine
      Lästigkeitszulage bezahlt?
      nun, höchstens, dass ich ein paar Euro mehr Tagegeld bekomme. Das wäre alles.
      Gruß, Hartmann.
      Danke auch Dir!
      T.

  3. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Überbuchter Flug bei Dienstreise ...

    Hi,

    soweit ich weiß musst Du den Voucher nicht abgeben, außer das steht bei Dir im Arbeitsvertrag o.ä. drin. Soll es bei manchen Firmen geben.

    Mit dem früh einchecken ist das so'ne Sache, wenn Du mitwillst müssen die Dich doch mitnehmen, oder? Bei mir wars immer so, daß sich leicht ein paar Leute gefunden haben, die freiwillig geblieben sind und eigentlich nur scharf auf nen Voucher, Bares ... waren.
    Wenn Du unbedingt mitwillst, dann fragen die halt die anderen Gäste ob jemand bereit wäre gegen entspr. Vergütung später zu fliegen.

    Gruss
    Steffen

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Überbuchter Flug bei Dienstreise ...


      Mit dem früh einchecken ist das so'ne Sache, wenn Du mitwillst
      müssen die Dich doch mitnehmen, oder? Bei mir wars immer so,
      daß sich leicht ein paar Leute gefunden haben, die freiwillig
      geblieben sind und eigentlich nur scharf auf nen Voucher,
      Bares ... waren.
      Wenn Du unbedingt mitwillst, dann fragen die halt die anderen
      Gäste ob jemand bereit wäre gegen entspr. Vergütung später zu
      fliegen.

      Nein, leider wurde diese entsprechende Durchsage zweimal gemacht, aber keiner fand sich bereit (man wedelte mit Hotel+Essen+300 Euro-Gutschein). Ich selbst hingegen bekam "nur" einen Gutschein für 225 EUR.

      Aber gehört hatte ich es wie gesagt schon öfter, dass es manchmal Leute gibt, die diese Gelegenheit gern nutzen. Nur hatte ich diesmal wirkich Pech.

  4. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    könnte 'geldwerter Vorteil' für den Arbeitnehmer..

    das deutsche Finanzministerium geht immer häufiger dazu über, geldwerte Vorteile eines Arbeitnehmers als Teil des Lohns/Gehalts zu betrachten und zu versteuern.

    Geldwerte Vorteile können sein:
    - Bonusmeilen von Fluglinien oder Hotelketten
    - Entschädigungsgutscheine, die aus vom Arbeitgeber bezahlten Reisen entstehen (das wäre in deinem Fall)
    - Gratisreisen, die von Lieferanten eines Betriebs angeboten werden (so genannte Incentive-Reisen)
    - Informationsreisen für Reisebüroangestellte (sofern nicht schriftlich nachgewiesen werden kann, dass während der Reise mindestens im gleichen Ausmass wie im Betrieb gearbeitet oder gelernt wurde...)

    Aus vorher Genannten KÖNNTE also ein arbeitsrechtliches Problem entstehen, da ja die Dienstreise vom Arbeitgeber bezahlt wurde.

    Übrigens wäre die KLM lt. EU-Gesetz zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet gewesen (bis 3.500 km Euro 150.--, ab 3.500 km Euro 300.--) - was meiner Meinung wiederum geldwerter Vorteil wäre und somit dem Arbeitgeber gemeldet werden müsste.

    Grüße Peter

    • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
      hmmmm

      Hi Peter,

      glaub ich nicht dass das geldwerter Vorteil wäre. Es handelt sich ja um eine Entschädigungszahlung der eine minderwertige Leistung der Airline entgegensteht. Den Schaden hatte in diesem Fall nicht die Firma sondern Transi selbst. Daher sehe ich auch arbeitsrechtlich keine Probleme.

      Bye
      Rolf



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