Heiraten im Ausland

Von: , Frage gestellt am Sa, 4. Mär 2000

Ich möchte meine Freundin mit einer Hochzeit im Urlaub überraschen . Wer kann mir sagen worauf ich achten muß ( Papiere evt. Trauzeugen und ob diese Trauung dann auch rechtlich ist ). Kann mir evt. auch jemand ein Urlaubsland vorschlagen ( bin für alles offen ) .
P.S. - Wir haben 2 kleine Kinder und meine Freundin wartet auf einen Antrag ( Hoffe ich !!! )

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Heiraten im Ausland

    Hallo Stephan,
    wir haben spontan in den USA geheiratet ( na klar in Vegas, wo sonst ?!) und haben dann allerdings den Fehler gemacht die Heiratsurkunde hinterher nicht im Rathaus vorzulegen. Als wir die Hochzeit hier in Deutschland "legitimieren " lassen wollten, fehlte uns der offizielle "Beweis".... Wir hätten von hier aus eine internationale Apostille im dort zuständigen Konsulat beantragen müssen. Bürokratie über den Kontinent hinweg..., wir haben es dann erst mal sein gelassen und später ein zweites Mal hier geheiratet. Also, denk daran eure Hochzeit offiziell beglaubigen zu lassen ! Ansonsten viel, viel Glück ! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Heiraten im Ausland

    Ich möchte meine Freundin mit einer
    Hochzeit im Urlaub überraschen
    Hallo Stephan,

    Kann Anja da nur Recht geben: Habe in Mexiko geheiratet..... eigentlich problemlos (Reisepass genügt, sofern nicht kirchlich sein muss.... die stellen sich da mehr an ;-) aber anschliessend die Papiere schön ordentlich beglaubigen lassen (Ortsgericht-EWMeldeamt-Auswärtiges Amt und dann als letztes die Deutsche Botschaft im jeweiligen Land), dann kannst Du in D auf dem Standesamt alles anerkennen lassen.
    Sonst ist das wirklich eine nette Idee, im Urlaub eine "externe" und später eine deutsche Hochzeit...... dann gibt´s garkeine Probleme ;-)
    Dann kannst Du Dich sogar in einem Land scheiden lassen und bleibst im anderen weiter verheiratet <g>

  3. Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
    Re: Heiraten im Ausland

    Hi Stephan,
    etwas zu den nicht ganz unwichtigen Regularien:
    Eine Eheschließung im Ausland ist dann auch hier gültig, wenn sie nach dem jeweiligen Landesrecht vorgenommen wurde.Sieht irgendein Land dafür anstelle der hier üblichen "Ja-Wörtchen" z.B das dreimalige Klopfen auf eine Trommel vor, genügt das hier um die Ehe anzuerkennen. Wichtig ist nur, dass Ihr nach Rückkehr bei Eurem Heimat-Standesamt ein Familienbuch(nicht mit dem Stammbuch in Eurer Schublade zu verwechseln !) beantragt. Dazu benötigt Ihr aber eine Heiratsurkunde, die von einem autorisierten Übersetzungsbüro ins deutsche übertragen werden muß. Damit wandert Ihr dann in Euer Heimatstandesamt.
    So long !

    Gruß Klaus
    (Ex-Standesbeamter) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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