Re: Vorläufiger Perso (Ryanair) ?
Hi,
na, ich hab' dies gefunden:
Der Passagier ist persönlich dafür verantwortlich, gültige Ausweispapiere mit sich zu führen, die den Bestimmungen von Ryanair und den Einreisebestimmungen des jeweiligen Flugziels entsprechen. Bußgelder, Strafgebühren, Zahlungen oder Ausgaben jeglicher Art infolge der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen müssen vom Passagier selbst übernommen werden. Um die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen, empfiehlt Ryanair, auf allen Flügen einen gültigen Reisepass (und ggf. ein gültiges Visum) mit sich zu führen.
Für alle Flüge, einschließlich Inlandsflügen, Flügen auf der Strecke Großbritannien-Irland-Großbritannien sowie Flügen zwischen Schengen-Staaten, müssen alle Passagiere bei der Abfertigung einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen.
Zu den Schengen-Staaten gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
Für alle Fluggäste auf Flügen in oder aus Schengen-Staaten, d. h. einem der vorgenannten Staaten (mit Ausnahme der Strecke Großbritannien-Irland-Großbritannien). Als Identitätsnachweis in Form eines Lichtbildausweises werden ausschließlich ein gültiger Reisepass (und ggf. ein Visum) oder ein in einem Schengen-Staat ausgestellter gültiger Personalausweis akzeptiert.
Für alle Fluggäste auf Inlandsflügen, Flügen auf der Strecke Großbritannien-Irland-Großbritannien und Flügen zwischen Schengen-Staaten gilt Folgendes: Als Identitätsnachweis in Form eines Lichtbildausweises werden ausschließlich ein gültiger Reisepass, ein gültiger Führerschein mit Lichtbild, ein gültiger internationaler Studentenausweis mit Lichtbild und ein in einem Schengen-Staat ausgestellter gültiger Personalausweis akzeptiert. Es werden keine anderen Lichtbildausweise akzeptiert.
(Kinder unter 16 Jahren, die in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Lichtbildausweis auf Strecken im Inland, auf der Strecke Großbritannien-Irland-Großbritannien oder zwischen Schengen-Staaten reisen, benötigen keinen Lichtbildausweis.) Abgelaufene Lichtbildausweise werden auf keinem Flug akzeptiert.
Die Namen auf dem Lichtbildausweis und auf der Buchung müssen übereinstimmen. Ohne einen solchen gültigen Nachweis muss die Abfertigung ohne Rückerstattung der Kosten verweigert werden.
Aber da Ryan-Air ziemlich strikt ist wuerde ich trotzdem vorher anrufen und nachfragen - vorsichtshalber.
liebe Gruesse,
Astrid