Hallo,
Ich persönlich bin auch strikt dagegen, dass ein Land (ganz
egal welches) die Rechte gerne in Anspruch nehmen möchte
(freier Grenzverkehr etc.) und andererseits die Pflichten, wie
die verstärkte Zusammenarbeit in Strafsachen, dann aber lieber
nicht.
Sag mal, hast Du den Artikel, den ich verlinkt hatte, überhaupt gelesen?
Es geht den Schweizern nicht um Strafsachen im Allgemeinen, sondern um das Bankgeheimnis (also Steuer- und Abgabehinterziehung) im Besonderen.
An einer verstärkten Zusammenarbeit in Strafsachen im Allgemeinen hat man sehr wohl interesse: "Mit dem Abkommen erhielte auch die Schweiz Zugriff zur europaweiten Fahndungsdatenbank, dem Schengener Informationssystem (SIS).
Das Asylabkommen von Dublin mit der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac und der Schengen-Vertrag gelten in der EU als untrennbares Paket. Die Übereinkunft von Dublin, die verhindert, dass in einem Land abgelehnte Asyl Suchende in anderen Mitgliedstaaten ein neues Gesuch stellen können, steht der Schweiz deshalb nur offen, wenn sie auch Schengen unterzeichnet. "
Dass es hier um ein ganzes Paket von bilateralen Abkommen geht, wird hier deutlich:
"Der Bundesrat will das Abkommen zusammen mit den anderen sieben bilateralen Dossiers unterzeichnen. Ein vorzeitiger Abschluss des fertig ausgehandelten Zinsbesteuerungsabkommens, wie von der EU verlangt, wird abgelehnt, weil man befürchtet, dann würden Schengen/Dublin und die anderen Verträge auf die lange Bank geschoben. In Bern hofft man, die blockierten Verhandlungen in den nächsten Wochen mit einem politischen Entscheid auf höchster Ebene zu überwinden. Die Schweiz ventiliert Kompromissmöglichkeiten in der strittigen Frage der Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung. Bisher gibt es allerdings keine Anzeichen, dass Brüssel der Schweiz entgegenkommen könnte (siehe Kasten). "
Also: Weder von EU noch von schweizer Seite wird das Schengen-Abkommen isoliert betrachtet. Beide Seiten knüpfen weitere Bedingungen an die Unterzeichnung dieses Abkommens.
Ciao R.