Hallo Sikle,
die englische Tourismusbehörde hat eine der besten Seiten überhaupt:
http://www.visitbritain.com/VB3-de-DE/practicalinfor…
Verbotene und begrenzt zulässige Güter
Zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt ist das Mitführen bestimmter Güter verboten oder nur begrenzt zulässig. Wir können in diesem Rahmen nicht alle betroffenen Güter aufführen und haben uns daher auf die nachstehenden Beispiele beschränkt.
Verbotene Güter (das heißt Güter, die auf keinen Fall zulässig sind)
* Unzulässige Drogen, zum Beispiel Heroin, Morphium, Kokain, Cannabis, Amphetamine, Barbiturate und LSD.
* Waffen, zum Beispiel Klappmesser, Schmetterlingsmesser, Schnappdolche, Fahrtenmesser, Todessterne, Schwertstöcke, Schlagringe, Blasrohre, Teleskopschlagstöcke mit Sprungfeder sowie einige Ausrüstungsgegenstände für Kampfsportarten.
* Unanständiges und obszönes Material, das Kinder zum Gegenstand hat, zum Beispiel Bücher, Zeitschriften, Filme, Videobänder, Laserdisketten und Software.
* Pornographisches Material, bei dem es sich nicht um Darstellungen sexueller Handlungen zwischen einverständigen, erwachsenen Partnern der Art handelt, wie es in Großbritannien legal erworben werden kann.
* Falsch- und Piratengüter sowie Güter, die gegen die Patentvorschriften verstoßen (zum Beispiel Armbanduhren, Uhren und CDs sowie Waren mit fälschlicher Herkunftsangabe), wenn sie aus dem Ausland nach Großbritannien eingeführt werden.
Begrenzt zulässige Güter (das heißt Güter, die ohne entsprechende Genehmigung, wie zum Beispiel eine Lizenz, nicht eingeführt werden dürfen).
* Schusswaffen, Sprengstoff und Munition, einschließlich Elektroschockgeräte (wie zum Beispiel Betäubungsgeräte) und Gaskanister.
* Im Rahmen des Pet Passport Scheme dürfen Katzen und Hunde, die als Haustiere gehalten werden, aus EU- sowie einigen anderen Ländern mitgebracht werden, ohne dass sie in Quarantäne gegeben werden müssen, vorausgesetzt, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Hunde und Katzen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sowie andere Tiere, zum Beispiel Kaninchen, Mäuse und Ratten, dürfen nur dann eingeführt werden, wenn eine britische Einfuhrlizenz (Tollwutverhütungslizenz) vorliegt.
Diese Tiere fallen unter die normalen Quarantänebestimmungen.
* Lebende Vögel, einschließlich solcher, die als Haustiere gehalten werden, es sei denn, es liegt eine britische Einfuhrlizenz vor. (Tel: 020 7904 6000)
* Gefährdete Arten, einschließlich Vögel und Pflanzen, lebend oder tot; ebenso Dinge wie Pelze, Elfenbein oder Leder (bzw. daraus angefertigte Artikel), die von gefährdeten Arten stammen. (Tel: 0117 987 8202)
* Bestimmte Pflanzen und deren Erzeugnisse. Darunter fallen zum Beispiel Bäume, Sträucher, Kartoffeln, bestimmte Früchte, Blumenzwiebeln und Samen. (Tel: 01904 455195)
* Radiosender wie beispielsweise CB-Radios, die nicht zur Benutzung in Großbritannien zugelassen sind. (Tel: 020 7211 0463)
Nützliche Telefonnummern
* The Department of the Environment, Transport and the Regions
Behörde für Umwelt-, Verkehrs- und Regionalfragen) - 0117 987 8202
* DEFRA - Animal Health Division (Tierschutzabteilung) - 020 7904 6000
* DEFRA - Plant Health Division (Pflanzenschutzabteilung) - 01904 455 195
* The Radiocommunications Agency (Funkkommunikationsstelle) - 020 7211 0463
bye
Rolf